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Rede - kurz und knapp von Andrea Grotthaus |
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Nordrhein-Westfalen, Bayern, Katalonien, Salzburg, Schottland, Wallonien und Flandern fordern eine stärkere Berücksichtigung und Mitsprache der Regionen in der EU. Die Regionen müssen zwar europäisches Recht umsetzten, doch ihre Rechte zur Mitentscheidung scheinen ihnen ungenügend. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Wolfgang Clement hat sich in mehreren Reden klar hinter diese Forderungen gestellt. Die Reaktionen darauf waren oftmals negativ, viele bemängelten einen Rückschritt in Richtung Renationalisierung. Doch dagegen hat Clement sich gewappnet. Das Subsidiaritätsprinzip lasse seine Forderungen mehr als gerechtfertigt erscheinen. Den Anfang hat Clement mit seiner Rede am 12. Februar 2001 in Berlin
gemacht. Es folgten Reden am 28. Februar in Brüssel und am 15. November
in Lüttich. Für einen erfolgreichen Reformprozess sind nach
Clement drei Aspekte besonderes zu berücksichtigen:
Gerade der letzte Punkt liegt Clement besonders am Herzen, was, bedenkt man seine Funktion als Ministerpräsident Nordrhein Westfalens, nicht verwundert. Seine konkreten Vorschläge orientieren sich deutlich am bundesdeutschen Bund-Länder Modell. Dabei betont er immer wieder, dass er mit seinen Ausführungen Vorschläge, nicht aber Patentrezepte vorlegen würde. Niemand solle sich mit seinen eigenen Vorschlägen eingeschränkt fühlen. Soll damit wohl Kritikern der Wind aus den Segeln genommen werden, so dürften dennoch viele Vorschläge an den Befindlichkeiten einiger Staaten vorbei gehen. Auseinandersetzungen und Widerstand sind vorprogrammiert. Nach Clement muss dies kein Nachteil sein, da nur ein ausgewogener Mix aus Vorstellungen und Bedürfnissen der einzelnen Länder zum Erfolg und zur Identifikation der Bürger mit Europa führen könne. Das größte Problem sieht Clement in der geringen Akzeptanz,
dem sinkenden Ansehen und der unzureichenden Transparenz der Europäischen
Union. Verbesserungen könnten mit einer Kompetenzordnung nach dem
Prinzip der Subsidiarität erreicht werden. Dabei kann es zu einer
Rückverlagerung von Kompetenzen von der europäischen auf die
nationale oder regionale Ebene kommen. Zum anderen können Kompetenzen
aber durchaus auch auf die Ebene der EU verlegt werden. Jede Ebene solle
das tun, was sie am besten könne, um so ihre Stärken optimal
entfalten zu können. Dazu sollen drei verschiedene Kompetenzkategorien
gebildet werden:
So könne eine nach innen und außen starke EU erreicht werden, die sich nicht verzettelt, sondern sich auf klar definierte Aufgaben beschränkt und eine überschaubare Politik leistet. Den Mitgliedstaaten und den Regionen sollen die Politikbereiche vorbehalten bleiben, die sie bürgernah und effizient erledigen können. Als Beispiel für einen solchen Politikbereich führt er immer wieder die Strukturpolitik an, die bisher von Brüssel kontrolliert wird, in der Verantwortung der Regionen dagegen wesentlich effektiver gestaltet werden könne. Gerade in der Regionalförderung würden die Regionen die zur Verfügung stehenden Mittel effizient und transparenter einsetzen könnten. Eine neue Kompetenzordnung kann Clements Meinung nach nur gelingen, wenn die Regionen verstärkt einbezogen werden und weitere Kompetenzen erhalten. Um dies zu erreichen, schlägt er vor, den Ausschuss der Regionen als politisches und demokratisches Organ zu stärken und ihn mit Frage- und Klagerechten auszustatten. Eine wirksame Kooperationen zwischen den Regionen müsse entwickelt werden, um alle Potentiale auszuschöpfen. Ein einzelner Politikbereich könne durchaus auf die verschiedenen Ebenen aufgeteilt werden, je nachdem auf welcher Ebene die besten Resultate erzielt würden. Den Ausschuss der Regionen zu stärken, hilft nach Clement allein noch nicht. Auch die übrigen Organe der EU müssten umstrukturiert werden. Diese hätten in vielen Politikfeldern die eigenen Zuständigkeiten immer mehr ausgeweitet. Damit aber werde die Union überfordert. Den Organen müssten eindeutige Aufgabenbereiche zugeschrieben und ihre Arbeit klar strukturiert werden. Dazu schlägt er einerseits eine Staatenkammer vor, die den jetzigen Ministerrat ersetzten soll. Andrerseits soll eine Bürgerkammer das jetzige Parlament ersetzten. Auch ein "Ständiger Rat" wird für sinnvoll gehalten. Ihm hätten die heutigen Fachministerräte zuzuarbeiten. Gegensätzliche Beschlüsse die in den heutigen Fachministerräten nicht zu vermeiden sind, könnten so umgangen werden. Die Kommission sollte eine parlamentarisch gewählte und verantwortliche Regierung werden. Um diese und andere Vorschläge zu einem brauchbaren Konzept weiter zu entwickeln, befürwortet auch Clement die Einsetzung eines Konventes, bei dem die Beitrittskandidaten beteiligt werden. Clement wollte mit seinen Reden Denkanstösse geben. Probleme der Union sollten auch zum Vorteil der Regionen erkannt und bewältigt werden. Die Vorschläge erscheinen plausibel, im Bereich der Kompetenzordnung hat er Rückhalt aus anderen Regionen. Die Vorschläge werden von Rede zu Rede konkreter. Trotz Renationalisierungstendenzen wird eine politische Vertiefung der EU nicht ausgeschlossen. Es soll eine Union errichtet werden, die in ihren Grundfesten der Erweiterung standhalten kann. Dabei soll dieses Gefüge nicht starr aufgebaut sein, so dass künftige Entwicklungen aufgegriffen und integriert werden können. Seine Vorschläge zielen, anders als z.B. die visionäre Rede Fischers in Berlin, auf die kommende Jahre, bis zur nächsten Regierungskonferenz und der anstehenden Erweiterungsrunde. Clement legt Wert auf eine öffentliche Debatte, die die Bürger einbezieht und zu einer transparenten Entscheidungsfindung führt.
© Andrea Grotthaus, letzte Überarbeitung: März 2002. Die Verwendung von Inhalten ist für Ausbildungszwecke und nicht-kommerzielle Zwecke gestattet, vorausgesetzt, die Quelle wird angegeben. |