Rede - kurz und knapp

von Oliver Schwarz und Simon Wiegand

 

Klaus Hänsch © Europäisches ParlamentKlaus Hänsch, Mitglied des Europäischen Parlaments, ehemaliges Mitglied des Präsidiums des Konvents zur Zukunft Europas und Vertreter des Europäischen Parlaments bei der Regierungskonferenz über die europäische Verfassung, nahm am 11. Januar 2004 die 54. Duisburger Universitätstage zum Anlass, um über das neue Europa nach der Erweiterung EU-Erweiterung und vor der Verfassungsgebung zu sprechen.

Der Redner ging der Leitfrage in nach, vor welchen Herausforderungen die Europäische Union im nächsten Jahrzehnt steht. Zu diesen zählt Klaus Hänsch insbesondere die Erweiterung nach Osten, die wirtschaftlich, finanziell, politisch, mental und institutionell verkraftet werden muss, darüber hinaus die Globalisierung, den Terrorismus, Klimakatastrophen und Migrationströme. Aber auch die Aufgabe, das Vertrauen der Menschen für den zukünftigen europäischen Einigungsprozess zu stärken.

Als Voraussetzung, um diesen zahlreichen Herausforderungen entgegentreten zu können, stellt Klaus Hänsch den europäischen Verfassungsvertrag in den Mittelpunkt seiner Ausführungen. Dieser sei zwar wie die zuvorigen Vertragswerke ein Kompromiss, der jedoch erstmalig nicht auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner erfolgt sei. Dieser Diktion folgend, zeigt er zum einen die noch bestehenden Defizite der EU und zum anderen die Änderungen und die Leistungen des Verfassungsvertrags zur Reform der Union auf.

Die grundlegende Leistung des Verfassungsvertrags bestehe darin, dass die Europäische Union durch diesen mehr Transparenz, mehr Demokratie, mehr Führung und mehr Handlungsfähigkeit erhalte. So bezeichnet der damalige Präsident des Europäischen Parlaments beispielsweise die vorgesehene Aufwertung dieses Organs gegenüber dem Rat als "Quantensprung" für die parlamentarische Demokratie der Union, da der Verfassungsvertrag diese Volksvertretung zum EU-Gesetzgeber auf gleicher Stufe mit den Regierungen im Rat mache. Nicht ohne Genugtuung verweist Klaus Hänsch an dieser Stelle auf das selbstbewusste Agieren der EU-Parlamentarier bei der Einsetzung der neuen Barosso-Kommission.

In den Ausführungen von Klaus Hänsch finden u.a. folgende positive Änderungen und Auswirkungen Erwähnung, die vom Verfassungsvertrag ausgehen:

  • die Präzisierung der Prinzipien von Subsidiarität Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit durch eine eindeutigere Festlegung und Ordnung der Kompetenzen der Mitgliedstaaten und der Union;
  • die Personalisierung der europäischen Politik durch einen EU-Präsidenten, einen Europäischen Außenminister und einen vom Europäischen Parlament legitimierten Präsidenten der EU-Kommission, der die Richtlinienkompetenz für die Politik der EU-Kommission bekommt;
  • die Union der Bürger und der Staaten;
  • die Herstellung des Gleichgewichts in Europa durch die Partizipation aller Staaten in gemeinsamen Institutionen Organe der EU und Entscheidungsverfahren;
  • die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Solidarität im sicherheitspolitischen Bereich GASP.

Die positiven Auswirkung des Verfassungsvertrags auf die Europäischen Union hervorhebend, weist Klaus Hänsch auch auf weiterhin bestehende Defizite hin. Dazu zählt er u. a. die Beibehaltung der Einstimmigkeit bei der Steuerharmonisierung sowie im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik ESVP.

Gerade den beiden letzteren Politikbereichen misst er eine außerordentlich hohe Bedeutung zu. Sie seien sichtbares Zeichen dafür, dass sich die Einigung Europas nicht nur nach innen sondern auch nach außen richte. Im Fall des westlichen Balkans und im Irak habe sich zuletzt gezeigt, welche Defizite beim Handeln der EU in Krisensituationen bestünden. In dieser Hinsicht bewertet Klaus Hänsch die Schaffung des Amtes eines Europäischen Außenministers durchaus als Chance. Die EU sei zwar keine Weltmacht, dennoch habe sie die Verantwortung einer Weltmacht. Diese Aufgabe sei jedoch allein im euro-atlantischen Verbund zu bewältigen. Forderungen, eine Gegenmacht oder Doppelung der USA zu bilden, erteilte er eine unmissverständliche Absage.

Ein in der Geschichte der europäischen Integration Geschichte der politischen Integration in Europa immer wieder diskutiertes Thema spricht er mit der Frage an, ob der Verfassungsvertrag die Bildung einer europäischen Identität fördere. Als bloßer Text sei diese Frage sicherlich zu verneinen, jedoch bringe allein die Integration der Grundrechtecharta in das Vertragswerk zum Ausdruck, dass die EU nicht nur die Sicherung der Freiheit des Marktes, sondern auch die Freiheitsrechte der europäischen Bürger garantiere. Ein wesentliches Merkmal, aus dem eine europäische Identität erwachsen könne. Dabei unterstreicht Klaus Hänsch zugleich, dass sich eine europäische Identität nicht nach dem Bild nationaler Identitäten modellieren lasse und diese auch keinen Ersatz für bestehende lokale, regionale und nationale Identitäten darstelle. Er sieht in ihr vielmehr einen notwendigen Zusatz, getreu dem Leitspruch des Verfassungsvertrags: "In Vielfalt geeint" (Art. I-8).

In diesem Zusammenhang widmet sich der Redner einem weiteren identitätsstiftenden Element: der Frage nach den Grenzen der EU. Diese könne jedoch nicht vom Verfassungsvertrag beantwortet werden, sie sei vielmehr das Ergebnis einer politischen Entscheidung. Hinsichtlich der Diskussion um die Mitgliedschaft der Türkei findet er deutliche Worte. Er führt an, dass es bei den Beitrittsverhandlungen nicht nur um die Beitrittsfähigkeit der Türkei gehen dürfe, sondern vielmehr um die Aufnahmefähigkeit der EU - einem oftmals vernachlässigtem Kriterium. Wenn die Aufnahme der Türkei mit der Erodierung zur bloßen Zollunion oder gar mit der Auflösung der Union bezahlt werden würde, dann wäre der Preis zu hoch, so Klaus Hänsch.

Eine weitaus größere Herausforderung als die Frage des Beitritts der Türkei sieht er jedoch in der Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrags in den 25 Mitgliedstaaten. Diese sei nicht nur durch die Durchführung von Referenden ernsthaft gefährdet, sondern auch durch die Abstimmung in den jeweiligen nationalen Parlamenten. Dennoch zeigt sich Klaus Hänsch in dieser Hinsicht optimistisch und rechnet mit der Annahme des europäischen Verfassungsvertrags, zumal eine gangbare Alternative nicht existiere. Ein Scheitern des Verfassungsvertrags sei der Rückfall in ein Europa der Ränke und Rankünen, so Klaus Hänsch.

Gegen Ende seiner Rede hebt er die historische Bedeutung des Verfassungsvertrags hervor. Europa befinde sich in einer Zeit des Umbruchs, der durchaus mit den Anfangsjahren der europäischen Integration vergleichbar sei. Die heutige Politikergeneration müsse daher denselben Mut und die gleiche Weitsicht aufbringen wie die europäischen Gründungsväter vor einem halben Jahrhundert. Ein eindringlicher Appell eines überzeugten Europäers, der seinen Widerhall finden möge.

Hier gelangen Sie zum Wortlaut der Rede.

 

© Oliver Schwarz und Simon Wiegand letzte Überarbeitung: März 2005. Die Verwendung von Inhalten ist für Ausbildungszwecke und nicht-kommerzielle Zwecke gestattet, vorausgesetzt, die Quelle wird angegeben.