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Hänsch: "Das neue Europa: Nach der Erweiterung und vor der Verfassungsgebung"
Rede von Klaus Hänsch anlässlich der 54. Duisburger Universitätstage am 11. November 2004 |
| Vor welchen Herausforderungen steht die Europäische Union im nächsten Jahrzehnt? Erstens: Europa hat sich verändert. Fast 50 Jahre lang hat der "Eiserne Vorhang" das eine Europa von dem anderen getrennt. Seit dem 1. Mai 2004 gehören die Mitte und der Osten Europas zur Europäischen Union. Zehn, ab 2007 zwölf, Staaten mit 100 Millionen Menschen. Ihr BIP liegt bei etwa 1/5 des EU-Durchschnitts. Die Union muß ihre Erweiterung nach Osten verkraften: Wirtschaftlich, finanziell, politisch, mental und auch institutionell. Die europäische Verfassung ist die stabile Grundlage dafür. Zweitens: Die Welt hat sich verändert: Am Beginn der Einigung Europas waren Globalisierung, Terrorismus, Klimakatastrophen und Migrationsströme noch völlig unbekannte Stichworte. Heute bezeichnen sie Kernprobleme der europäischen Gesellschaft. In der Zeit der Blöcke und des kalten Krieges konnte sich Europa in den Windschatten der USA ducken. Das ist vorbei. Europa muß sich selbst behaupten. Die Union muß in ihre Rolle als Weltmacht hineinwachsen. Dafür brauchen wir die Verfassung. Drittens: Die Menschen in Europa haben sich geändert: Die große Mehrheit der heute lebenden Europäer kennt die Schrecken der europäischen Kriege nur aus den Geschichtsbüchern. Nach 50 Jahren ist selbstverständliche Realität geworden, was Generationen vor uns erträumt haben. Statt der Furcht vor der Wiederkehr der Vergangenheit wird die Sorge um die Zukunft zur Triebfeder der Einigung Europas. Die Union muß das Vertrauen der Menschen in die Zukunft Europas stärken: Arbeit, Nachhaltigkeit, Sicherheit. ***** Seit zwölf Jahren - vom Vertrag von Maastricht 1992 über die Verträge von Amsterdam 1997 und Nizza 2001 über die Beitrittsverträge 1994 und 1999 bis zum Vertrag über eine Verfassung für Europa - versucht die EU sich auf diese Herausforderung einzustellen. Sie ist dabei immer größer geworden. Und sie ist in die letzten drei der klassischen Hoheitsbereiche des Nationalstaats hineingewachsen: das Geld, das Recht und das Militär. Aber die Institutionen und Entscheidungsverfahren sind nicht mitgewachsen. Das leistet die Verfassung. Mit der Verfassung für Europa wird die Europäische Union nicht neu erfunden. Vieles bleibt beim alten - und, leider, nicht nur Bewährtes. Ja - nicht alles wurde erreicht. Und nicht alles, was erreicht wurde, ist hundertprozentig gelungen. Die Verfassung ist ein Kompromiß - aber erstmals nicht auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Die Kohärenz ist so groß, daß die Staats- und Regierungschefs im Juni mehr als 90% des Konventsentwurfs übernommen haben. Die Union bekommt das, was sie am dringendsten braucht: Mehr Transparenz, mehr Demokratie, mehr Führung, mehr Handlungsfähigkeit. ***** Bisher war für Gesetzesbeschlüsse die Einstimmigkeit im Rat die Regel, die Mehrheitsentscheidung die Ausnahme. Künftig ist es umgekehrt: Der Rat kann über alle EU-Gesetze mit qualifizierter Mehrheit entscheiden. Einstimmigkeit bleibt auf wenige Ausnahmen beschränkt. Manche dieser Ausnahmen sind unbedeutend aber ärgerlich. Eine ist wichtig und mehr als ärgerlich: Die Beibehaltung der Einstimmigkeit bei der Steuerharmonisierung. Die Union wird demokratischer. Seit 25 Jahren kämpft das Europäische Parlament um die Stärkung seiner Rechte. Vieles wurde schon durch die Verträge von Maastricht und Amsterdam erreicht. Und vor 14 Tagen hat das Europäische Parlament bei der Einsetzung der neuen Kommission gezeigt, welche Rechte es hat und bewiesen, daß es sie zu nutzen versteht. In der europäischen Gesetzgebung ist die Alleinentscheidung des Rates aber immer noch die Regel - die Mitentscheidung des Parlaments die ausdrücklich genehmigte Ausnahme. Künftig wird es umgekehrt sein: In der Gesetzgebung ist die Mitentscheidung des Parlaments die Regel, die Alleinentscheidung des Rats die Ausnahme. Die Verfassung macht das Europäische Parlament zum EU-Gesetzgeber auf gleicher Stufe mit den Regierungen im Rat. Ohne eine Mehrheit im Europäischen Parlament kein europäisches Gesetz: Das ist ein Quantensprung für die parlamentarische Demokratie der Union. Kein normaler Mensch kann heute verstehen, wer entscheidet eigentlich wann was mit welcher Berechtigung in Brüssel und Straßburg? Die Bürger werden künftig besser erkennen können, wo die Union allein entscheiden muß, wo sie nur mit den Mitgliedsstaaten gemeinsam handeln kann und wo die Union nichts zu sagen hat. Die Verfassung legt die Kompetenzen der Mitgliedstaaten und der Union eindeutiger fest und ordnet sie klarer. Die Prinzipien von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit werden präzisiert. Die Entscheidungsverfahren werden einfacher, zügiger und klarer. Statt "Verordnungen" und "Richtlinien" heißt es künftig "europäisches Gesetz" und "europäisches Rahmengesetz". Die Mehrheit der Menschen identifiziert sich nicht mit Institutionen. Sie gelten als abstrakt, gesichtslos, kalt - zumal die europäischen. Die Menschen orientieren sich an Personen. Bei ihnen suchen sie Führung und Verantwortung. Die EU bietet den Bürgern wenig Identifikation und noch weniger Orientierung. Die
Verfassung bietet die Chance, europäische Politik stärker zu personalisieren: Die Wahlen zum Europäischen Parlament können zur Entscheidung über eine der Führungspersonen in der EU werden. Die Verfassung schreibt es nicht vor, aber niemand hindert die großen europäischen Parteien daran, künftig mit Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten in die Europawahl zu gehen. Eine größere Union braucht eine stärkere Führung. Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs, die EU-Gipfel also, zu denen ja immer auch die Außenminister gehören, bestehen in der erweiterten Union aus 60 Personen. Wenn die zusammen kommen, ist das kein Gipfel mehr, sondern allenfalls ein Hochplateau - und ein sehr flaches noch dazu. Und alle sechs Monate rotiert ein neuer Vorsitzender im Amt. Ein solches Gremium ist zur Selbstorganisation nicht mehr fähig. Auch nicht zu Koordination und Führung. Künftig werden die Staats- und Regierungschefs aus ihren Reihen für jeweils 2 ½ Jahre einen hauptamtlichen Präsidenten wählen. Die Kommission: Sie ist immer noch nicht viel mehr als der Hut der Brüsseler Administration. Künftig kann sie ihr Kopf sein. Der Präsident der EU-Kommission bekommt die Richtlinienkompetenz für die Politik der EU-Kommission. Vor 30 Jahren gab es mal 9 Kommissare. Jetzt sind es 25 - aus jedem Land einer (oder eine). Für so viele gibt es zwar genügend Frühstück in Brüssel, aber nicht genügend Arbeit. Kein Unternehmen der Welt würde sich einen solchen Vorstand leisten. Ich bleibe dabei: Nur eine kleinere Kommission, ist auch eine stärkere Kommission. 15, höchstens 18 Kommissare wären genug. Immerhin schafft die Verfassung für 2014 eine Revisionsmöglichkeit. ***** Die künftige Union wird in der Verfassung definiert als eine Union der Bürger und der Staaten. Das sind zwei gleichwertige Legitimationsstränge. Der demokratische impliziert die Gleichheit aller Bürger, der völkerrechtliche die Gleichheit aller Staaten. In der Theorie geht die Verwirklichung des einen Prinzips immer auf Kosten des anderen. Die Lösung in der Praxis: Im Europäischen Parlament ist die Bevölkerung der Mitgliedstaaten weiterhin nur degressiv proportional vertreten. Und im Ministerrat werden Beschlüsse künftig mit "doppelter Mehrheit" gefaßt: Eine Mehrheit der Staaten, genauer: 55 Prozent bzw. 15 Staaten (jeder hat eine Stimme), die eine Mehrheit der Bürger (65 Prozent) vertreten. In der Union mit 25 (und mehr) Mitgliedsstaaten haben die 19 "kleineren" bzw. "kleinsten" Staaten klar die Mehrheit. Aber sie repräsentieren nur ein Viertel der Bevölkerung der gesamten EU. In einer Konföderation von Staaten, die miteinander verbunden sind, ist das akzeptabel. In einer demokratischen Union, die für alle Bürger verbindliches Recht setzt, ist das auf die Dauer nicht hinnehmbar. Deutschland war bisher in einer Gewichtsklasse mit Frankreich, Großbritannien, Italien. Künftig wird Bevölkerungszahl bei der Definition, was Mehrheit ist, eine Rolle spielen. Damit wächst nicht nur das relative Gewicht Deutschlands im Rat. Das löst auch ein Legitimationsproblem, vor allem aber ein Gleichgewichtsproblem. Eine Mehrheit der Staaten heißt: Einerseits reicht es nicht, wenn sich nur die sechs großen in der EU einig sind. Sie brauchen immer auch wenigstens neun der "Kleinen". Damit ist eine Domination der sechs großen über die 19 Kleinen ausgeschlossen. Andererseits wird durch die Mehrheit der Staaten nur dann eine Mehrheit der Bevölkerung (65 Prozent) vertreten, wenn wenigstens drei große Staaten dabei sind. Das schließt aus, daß die 19 Kleinen die sechs Großen majorisieren. Rechtlich sind die Staaten Europas alle gleich - politisch nicht. Sie waren es nie. Und sie werden es auch künftig nicht sein. Wo keine Gleichheit herrscht, muß Gleichgewicht hergestellt werden. Das ist ein Grundzug der europäischen Geschichte seit dem Mittelalter. Das alte Europa hat immer wieder versucht, dieses Gleichgewicht herzustellen: auf dem Feld der Diplomatie durch Achsen und Allianzen und auf den Schlachtfeldern durch Blut und Eisen. Das neue Europa der EU stellt das Gleichgewicht her durch die Partizipation aller Staaten in gemeinsamen Institutionen und eine als gerecht angesehene Gewichtung eines jeden in ihnen. Statt der alten "balance of power" die neue "balance of institutions" und "balance of legitimations": Das ist das Schlüsselprinzip der Verfassung Europas. ***** Die Union ist nicht nur eine Wirtschafts- und Währungsunion. Die Verfassung definiert sie auch als einen "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts". Die Verfassung verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Solidarität - und wenn er erbeten wird - auch zum militärischen Beistand. Die Verfassung ermöglicht die gemeinsame Bekämpfung und Prävention des Terrorismus auf der Basis gemeinsamer, demokratisch beschlossener europäischer Gesetze - nicht mehr länger nur auf der Basis der Zusammenarbeit der Regierungen (und ihrer Geheimdienste). Die operativen Befugnisse von Europol können verstärkt werden. Eine europäische Staatsanwaltschaft kann geschaffen werden. Ein gemeinsames integriertes Grenzschutzsystem an den Außengrenzen kann aufgebaut werden. Unsere europäische Lebensweise beruht auf den grundlegenden Werten Freiheit, Recht, Demokratie, Toleranz. Wir Europäer haben nicht das Recht, anderen unsere Lebensweise aufzuzwingen, auch nicht unsere Form der Demokratie. Aber wir haben das Recht unsere Lebensweise zu verteidigen. ***** Vierzig Jahre lang, im Zeitalter der Blöcke, war die Einigung Europas nach innen gerichtet. Nach der Auflösung der Blöcke und mit der fortschreitenden Globalisierung von Wirtschaft und Terrorismus, muß die Einigung Europas nach außen gerichtet sein. Das ist ein Paradigmenwechsel in der Einigung Europas. Die Europäische Union ist keine Weltmacht. Aber sie hat die Verantwortung einer Weltmacht. Ob wir es wollen oder nicht, ob wir uns einzeln wegducken oder gemeinsam aufrecht stehen: Europa beeinflusst mit seinen 450 Millionen Menschen und ihrem ökonomischen und technologischen Potential Entwicklungschancen, Ressourcentransfers und Stabilität überall in der Welt. So, wie sie heute gebaut ist, kann die Union ihrer globalen Verantwortung nicht gerecht werden. Sie fördert Irritation, Unsicherheit und Instabilität in der Welt. Bisher treten sich in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik fünf Leute gegenseitig auf die Füße: Ein Präsident des Europäischen Rats, ein Präsident der Kommission, eine sogenannte Troika der Außenminister, ein Hoher Beauftragter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und ein für die Außenpolitik zuständiger Kommissar. So ist die Union außen- und sicherheitspolitisch nicht führbar und schon gar nicht in Krisensituationen. Weil alle Verantwortung tragen, fühlt sich keiner verantwortlich. Das Zaudern der Europäer auf dem Balkan vor zehn Jahren und die Spaltung der EU über die Beteiligung am Krieg gegen den Irak vor zwei Jahren sind nur zwei besonders gravierende Beispiele. Die EU wird einen Europäischen Außenminister bekommen. Und einen eigenen diplomatischen Dienst. Nun habe ich keine Illusionen. Ein Außenminister allein macht noch keine Gemeinsamkeit, wenn sich nicht wenigstens die großen europäischen Staaten in den Grundfragen der Außen- und Sicherheitspolitik einig sind. Aber er kann zumindest dafür sorgen, daß Gemeinsamkeit zustande kommt und zwar schneller als bisher. Das ist die Essenz seines Amtes. Daran wird er gemessen werden - nicht an der Zahl und dem Rang seiner außereuropäischen Gesprächspartner. In den wichtigsten Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik werden die Regierungen weiterhin einstimmig entscheiden müssen - und in der Verteidigung sowieso. Das ist ein Mangel. Aber Gemeinsamkeit kann man ohnehin nicht per Mehrheitsbeschluß "durchsetzen". Sie "entsteht". Dafür braucht Europa Zeit. Aber die steht nicht unbegrenzt zur Verfügung. Eine neue Weltordnung bildet sich heraus. Heute - nicht erst in zehn Jahren. Heute entscheidet sich, ob Europa Spielmaterial für andere Mächte auf der Erde oder ob es Mitspieler wird. Die USA sind die einzige verbliebene Weltmacht. Sie sind stark. Sie glauben, sich unilaterales Handeln leisten zu können. Das hätte sich mit Kerry statt Busch nur im Ton geändert, nicht in der Sache. Es ist falsch, ständig über die Stärke der USA zu jammern. Richtig ist, Europa zu stärken. Nicht als Gegenmacht oder Doppelung der USA, sondern um im Bündnis die Kraft zum Widerspruch zu haben. Wir einigen Europa nicht gegen die Vereinigten Staaten von Amerika. Wir einigen Europa zur Wahrung unserer Interessen in der Welt. Wirtschaftlich spielt Europa in der Welt-Liga - noch. Politisch sind wir Regionalliga. Wenn wir Europäer uns jetzt nicht aufmachen, treten wir aus der Weltgeschichte aus. Zuerst politisch und dann unweigerlich auch wirtschaftlich. Ein solches Europa will ich unseren Kindern und Enkeln nicht überlassen. Die Einheit Europas ist unsere Antwort auf die Globalisierung. ***** Fördert die Verfassung die Bildung einer europäischen Identität? Als bloßer Text gewiß nicht - und nicht nur, weil er natürlich die Kürze, Stringenz und sprachliche Wucht der amerikanischen Verfassung bei weitem nicht erreicht. Europäische Identität entsteht aus vielem, aus Erfolgen und auch aus Mißerfolgen gemeinsamen Handelns nach außen, aus Selbstvergewisserung durch die Gemeinsamkeiten in Geschichte, Kultur, Religion, Werthaltung. Identität läßt Neues zu, ist aber immer auch Abgrenzung. Bei der Identität geht es nicht um Geographie, sondern um gemeinsame Werte und um Grenzen. Die Verfassung gibt der EU einen Leitspruch "In Vielfalt geeint": (Artikel I-8) Europa findet seine Identität in der Einheit, nicht in der Einheitlichkeit. Die Europäische Union löst die europäischen Völker nicht auf. Sie macht aus ihnen kein europäisches Volk. Sie vereinigt sie, aber sie verschmilzt sie nicht. Die Europäer bleiben in lokalen, regionalen und nationalen Bezügen zu Hause. Eine europäische Identität wird kein Ersatz für lokale, regionale und nationale Identität sein, aber ein Zusatz - ich sage: ein notwendiger Zusatz. Solange in Europa Nationen bestehen - und sie werden, wenn auch nicht ewig, so doch noch lange bestehen - werden sie natürlich auch in ihren eigenen Staaten leben wollen. Europäische Identität läßt sich nicht nach dem Bild nationaler Identitäten modellieren. Wir sollten es - ob mit oder ohne Verfassung - auch nicht versuchen. Die europäische Verfassung reicht zur Herausbildung einer eigenen europäischen Identität nicht aus, aber sie ist dafür unerläßlich. Mit der Charta der Grundrechte drückt sie aus, daß die Union nicht nur zur Sicherung der Freiheiten des Marktes, sondern auch um der Freiheitsrechte der europäischen Bürger willen besteht. Und mit der Verpflichtung, zu "Frieden, Sicherheit und nachhaltiger Entwicklung der Erde" beizutragen (Artikel I-3,4), zeigt sie an, daß die Union nicht nur um ihrer selbst willen existiert. Wenn sich beides im Handeln der Union wiederfindet, wird daraus europäische Identität wachsen. Die Frage nach den Grenzen der Europäischen Union beantwortet die Verfassung nicht. Verfassungstheoretisch mag dieser Verzicht unbefriedigend sein, politisch-praktisch ist er unvermeidlich. Jeder weiß: Europa hat Grenzen. Aber keiner weiß wo. Gehört Kiew dazu, aber Sankt Petersburg nicht? Istanbul? Natürlich, aber Ankara oder gar Dyabakir? Die ganze Ukraine, aber weniger als das halbe Rußland? Was ist mit Georgien? Und erst recht mit dem urchristlichen Armenien? Die geographischen Grenzen Europas sind verschieden von den historischen, die historischen decken sich nicht mit den kulturellen. Die wiederum sind nicht identisch mit den wirtschaftlichen usw. Diese Ungenauigkeit ist geradezu ein Wesensmerkmal Europas. Deswegen beantwortet die Verfassung die Frage nach den politischen Grenzen der Europäischen Union nicht. Sie sind das Ergebnis einer politischen Entscheidung. Bläht sich die EU solange auf, bis sie platzt? Im nächsten Jahr beginnen die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und wahrscheinlich auch mit der Türkei. Die Staats- und Regierungschefs der EU sind 1999 und 2002 gegenüber der Türkei die Verpflichtung eingegangen, unverzüglich Verhandlungen zu beginnen, wenn die EU-Kommission feststellt, daß die Türkei die politischen Kriterien für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erfüllt. Diese Verpflichtung müssen sie einlösen. Sie werden im Dezember die Aufnahme von Verhandlungen beschließen - einstimmig. Das ist nicht die Lösung eines Problems, sondern der Beginn. Die Verhandlungen werden dauern. Zehn Jahre, eher mehr als weniger. Schließlich wird es lange Übergangsfristen, Sonderregelungen und Sicherheitsklauseln geben. Anders als bei allen bisherigen Beitrittsverhandlungen steht der Beitritt nicht fest. "Privilegierte Partnerschaft", Beitritt, Scheitern - alles ist möglich. Wie auch immer: Es ist nicht die Türkei des Jahres 2004, die der Union beitritt, sondern die Türkei des Jahres 2015. Und es sind nicht die heutigen Mehrheiten in der Union, die den Betrittsvertrag ratifizieren müssen, sondern die des Jahres 2015. Eines ist klar: Es darf nicht nur um die Beitrittsfähigkeit der Türkei gehen. Es muß auch um die Aufnahmefähigkeit der EU gehen. Wenn die Aufnahme der Türkei mit der Erodierung der EU zur bloßen Zollunion führen oder gar mit der Auflösung der EU bezahlt würde, wäre der Preis zu hoch - für Europa, aber auch für die Türkei. ***** Die größte Herausforderung für die Europäische Union ist nicht die Mitgliedschaft der Türkei in zwanzig Jahren, sondern die Ratifizierung der europäischen Verfassung in zwei Jahren. Das wird schwer. Alle 25 Mitgliedstaaten müssen die Verfassung ratifizieren. Jedes Land entscheidet einzeln und nach den Regeln seiner eigenen Verfassung. Schließlich ersetzt der Verfassungsvertrag bestehende internationale Verträge. Das läßt sich durch kein europaweites Referendum ersetzen. In Deutschland ist das Grundgesetz glasklar. 2/3 Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Die Ratifizierung ist nicht nur dort gefährdet, wo Referenden stattfinden müssen oder sollen. Auch in einigen nationalen Parlamenten hat die Verfassung bislang keine Mehrheit. Dennoch bin ich überzeugt: Die Verfassung kommt durch. Viele rechnen mit einem Scheitern der Verfassung. Manche wünschen es sogar. Was träte an die Stelle der Verfassung? Ein Kerneuropa? Mit wem denn? Mit einem Frankreich, das vielleicht Nein sagt zur Verfassung? Scheitert die Verfassung, verkommt die EU zu einer Patchwork-Union, die die Bürger verwirrt und Europa disqualifiziert. Die Union würde von Achsen und Allianzen sogenannter "strategischer Partnerschaften" durchzogen - und das wären Achsen und Allianzen um und gegen den Stärksten - also um und gegen Deutschland. Ein Scheitern der Verfassung wäre der Rückfall in ein Europa der Ränke und Rankünen. Ist das überhaupt eine Verfassung? Formal-juristisch ist der "Vertrag über eine Verfassung für Europa" ein internationaler Vertrag, weil er nach den geltenden Regeln an die Stelle der alten EU-Verträge treten soll. Inhaltlich-substantiell ist er eine Verfassung, weil er das regelt, was alle Verfassungen der Welt regeln: die Legitimierung und die Limitierung von politischer Macht. Und er legt die Struktur der Union für einen langen Zeitraum fest. Der Verfassungsvertrag macht die erweiterte Europäische Union fester, handlungsfähiger, verantwortlicher, führbarer, verständlicher - also vertrauter und vertrauenswürdiger für die Bürger. Aber er schafft keinen europäischen Bundesstaat. Wir konnten und wollten den europäischen Nationalstaat des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts nicht einfach auf die europäische Ebene transponieren. Die Union ist nicht und wird nicht eine Kopie der Vereinigten Staaten von Amerika. Auch nicht eine Kopie der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedstaaten der Union werden immer mehr sein als nur Bundesländer einer "Bundesrepublik Europa." Keine der nationalstaatlichen Verfassungen in Europa oder außerhalb Europas hat für die Unionsverfassung Modell gestanden. Sie sind für die Organisation des vereinten Europas nur sehr begrenzt tauglich. Wir sollten aufhören, die Verfassung der Union an traditionellen Kriterien und überkommenen Modellen zu messen. In dieser neuen, größeren Union gibt es vergemeinschaftete, also föderale Bereiche, den gesamten Binnenmarkt, zum Beispiel die gemeinsame Währung oder den Außenhandel. Was ist denn föderaler als europäische Gesetze, die mit Mehrheit beschlossen werden und auch in den Staaten gelten, die ihnen nicht zugestimmt haben, und in der Minderheit geblieben sind? Und in dieser neuen und größeren Union wird es weiterhin und auf die Dauer intergouvernementale, also konföderale Bereiche geben, wie etwa die Außen- und Sicherheitspolitik und die Verteidigung oder die Wirtschafts-, Beschäftigungs-- und Sozialpolitik. Die konföderalen Elemente der künftigen Union sind nicht Abirrungen vom föderalen Ziel. Sie sind grundlegende Verfassungselemente einer Staatenunion. Die Verantwortung für die Politik der Union liegt nicht nur in Brüssel - sie liegt auch in den Hauptstädten Europas. Daran muß sich die eine oder andere vielleicht noch gewöhnen. Wer die EU-Verfassung an den national-staatlichen Verfassungen in Europa mißt oder gar an der amerikanischen, denkt unhistorisch und ungerecht. Die Amerikaner konnten vor mehr als 200 Jahren neu anfangen - die Europäer haben es mit Jahrhunderte alten Nationen und Staaten zu tun. Die europäische Verfassung muß dazu taugen, dem Zusammenschluß von 25 und mehr Staaten und Völkern, die jahrhundertelang mit Raub und Mord und Krieg und Verwüstung übereinander hergefallen sind, eine feste Grundlage zu geben. Das ist ohne Beispiel in der Geschichte. 25 und mehr Völker mit je eigener Identität, durch Geographie und Geschichte unterschiedlich geprägt, die ihre Sprachen und Kulturen bewahren wollen, verbinden ihr politisches Schicksal miteinander: Das erfordert den politischen Mut zu neuen staats- und völkerrechtlichen Konstruktionen - und es erfordert ein festes Vertrauen in die Zukunft unseres alten Kontinents. Wir stehen vor der gleichen Herausforderung wie die Väter der Einigung Europas vor 50 Jahren. Die Politikergeneration der 50er Jahre, die Adenauer, Schuman, de Gasperi, Spaak, Monnet u.a., hatte den Mut und die Weitsicht, den tausend Jahre alten Antagonismus zwischen Deutschland und Frankreich in einer Europäischen Gemeinschaft aufzuheben und die Einigung Europas im Westen zu beginnen. Heute haben wir zum ersten Mal seit tausend Jahren die Chance, ganz Europa auf der Grundlage der Freiwilligkeit, des Friedens und der Solidarität zu vereinigen. Dafür muß die heutige Politikergeneration - wir - den gleichen Mut und die gleiche Weitsicht aufbringen wie die Gründerväter vor fünfzig Jahren. Daran wird die Geschichte uns messen - nicht nur die Politiker, auch die Völker Europas.
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