| Vertrag von Amsterdam von Oliver Schwarz |
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Schon beim feierlichen Abschluss des Vertrags von Maastricht am 7. Februar 1992 sah ein Artikel eine erneute Regierungskonferenz zur Änderung des Vertragswerkes bereits vier Jahre später vor. Nicht unbedingt ein Anzeichen eines großen Wurfes! Im
Juni 1994 wurde daher eine Reflexionsgruppe ins Leben gerufen, auf dessen
Grundlage der Europäische Rat im März 1996 schließlich ein
Arbeitsprogramm für eine Änderungskonferenz verabschiedete. Ein
wesentlicher inhaltlicher Punkte bildete zum einen das Ziel einer bürgernäheren
Union. Es galt, europäische Politik transparenter werden zu lassen,
was insbesondere Veränderungen im Bereich der Zusammenarbeit in der
Justiz- und Innenpolitik (ZJIP), bedeutete. Ferner waren Verbesserungen
der Handlungsfähigkeit der EU innerhalb Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik (GASP) Zunächst einmal ist zu bemerken, dass die EU 1995 um drei weitere Staaten anwuchs: Österreich, Schweden und Finnland. Norwegen hatte sich in einem Referendum 1994 mit gut 52 Prozent gegen seinen Beitritt ausgesprochen. Die Beratungen der Regierungskonferenz haben sich über mehr als ein Jahr erstreckt: Eröffnet wurde die Konferenz am 29. März 1996 in Turin und ging am 17. Juni 1997 in Amsterdam zu Ende. Was sind nun die wesentlichen Veränderungen des neuen EU-Vertrages, der schließlich am 2. Oktober 1997 unterzeichnet wurde und seit dem 1. Mai 1999 Gültigkeit besitzt? Die bisherige Säulenstruktur
der EU bleibt - wenn auch in leicht veränderter Form - weiterhin erhalten.
Die stärksten Veränderungen erlebte jedoch die dritte Säule.
Außerdem wurde der Beschluss gefasst, das Schengener Abkommen Auch die GASP wurde erheblich modifiziert. Sie erhält einen so genannten Hohen Vertreter mit einem eigenen Planungsstab. Außerdem kann die EU nun operativ auf eine Organisation zurückgreifen, die bereits seit langem besteht: Die Leitlinienkompetenz des Europäischen Rates wird nämlich ausdrücklich auf Fragen mit verteidigungspolitischer Relevanz und auf die Westeuropäische Union (WEU) ausgedehnt. Wichtige Veränderungen innerhalb der ersten Säule stellt die Einführung eines Titels Beschäftigung sowie die Übernahme des Maastrichter Sozialprotokolls in den EG-Vertrag dar. Ein wesentlicher Schritt stellt auch die Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens (beispielsweise auf die Beschäftigungs-, Verkehrs- und Entwicklungspolitik) dar, womit das Parlament weiterhin nachhaltig gestärkt wird. Auch der Ausschuss der Regionen (AdR) wird aufgewertet, indem er - und ebenso der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) - einen eigenen organisatorischen Unterbau erhält.
Als interessanteste Neuerung im institutionellen Bereich ist sicherlich die Aufnahme des Subsidiaritätsprotokolls in den Vertrag, beziehungsweise die Einführung der verstärkten Zusammenarbeit (Flexibilität) anzusehen. Sie gilt als Nachfolgerin der angeblich längst veralteten Gemeinschaftsmethode. Und in der Tat: Bei vielen europäischen Projekten schreiten die Mitgliedstaaten bereits heute schon nicht mehr im gleichen Integrationsschritt voran. Siehe Schengener Abkommen oder Einführung des Euro! Die Methode der verstärkten Zusammenarbeit soll es daher einigen Staaten ermöglichen, in bestimmten Bereichen vertraglich geregelt näher zusammenzuarbeiten, während die anderen auf dem jeweiligen Status quo verbleiben. Die Funktionsfähigkeit der Union als Ganzes
darf jedoch ausdrücklich nicht in Gefahr gebracht werden. Insgesamt
waren die Ergebnisse Amsterdams gemessen an den im Vorfeld hochgesteckten
Erwartungen jedoch mehr als ernüchternd. Kein Wunder, dass man sich
nur einige Jahre später erneut in Nizza
© Oliver Schwarz, letzte Überarbeitung: MäNovember 2004. Die Verwendung von Inhalten ist für Ausbildungszwecke und nicht-kommerzielle Zwecke gestattet, vorausgesetzt, die Quelle wird angegeben. |