Vertrag von Amsterdam

von Oliver Schwarz

 
  1. Einleitung
  2. Schiefer Tempel?
  3. Fazit: Flexibilität als Zauberwort
  4. Literaturempfehlungen
  5. Linkempfehlungen


1. Einleitung

Schon beim feierlichen Abschluss des Vertrags von Maastricht am 7. Februar 1992 sah ein Artikel eine erneute Regierungskonferenz zur Änderung des Vertragswerkes bereits vier Jahre später vor. Nicht unbedingt ein Anzeichen eines großen Wurfes!

Im Juni 1994 wurde daher eine Reflexionsgruppe ins Leben gerufen, auf dessen Grundlage der Europäische Rat im März 1996 schließlich ein Arbeitsprogramm für eine Änderungskonferenz verabschiedete. Ein wesentlicher inhaltlicher Punkte bildete zum einen das Ziel einer bürgernäheren Union. Es galt, europäische Politik transparenter werden zu lassen, was insbesondere Veränderungen im Bereich der Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik (ZJIP), bedeutete. Ferner waren Verbesserungen der Handlungsfähigkeit der EU innerhalb Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) Info-Block "Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)" notwendig. Entscheidungen mussten einfach effizienter und vor allem schneller gefällt werden können. Letztlich wurde auch eine Verbesserung der EG-Politiken angestrebt. Die Rechtsetzungsverfahren sollten vereinfacht und darüber hinaus die Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens, die Stimmengewichtung im Ministerrat sowie die Möglichkeiten einer abgestuften, also unterschiedlich voranschreitenden Integration überprüft werden.


2. Schiefer Tempel?

Zunächst einmal ist zu bemerken, dass die EU 1995 um drei weitere Staaten anwuchs: Österreich, Schweden und Finnland. Norwegen hatte sich in einem Referendum 1994 mit gut 52 Prozent gegen seinen Beitritt ausgesprochen. Die Beratungen der Regierungskonferenz haben sich über mehr als ein Jahr erstreckt: Eröffnet wurde die Konferenz am 29. März 1996 in Turin und ging am 17. Juni 1997 in Amsterdam zu Ende.

Was sind nun die wesentlichen Veränderungen des neuen EU-Vertrages, der schließlich am 2. Oktober 1997 unterzeichnet wurde und seit dem 1. Mai 1999 Gültigkeit besitzt?

Die bisherige Säulenstruktur der EU bleibt - wenn auch in leicht veränderter Form - weiterhin erhalten. Die stärksten Veränderungen erlebte jedoch die dritte Säule. Außerdem wurde der Beschluss gefasst, das Schengener Abkommen Info-Block "Schengen-Abkommen" in das Vertragswerk zu integrieren. Große Teile der ZJIP wurden in den EG-Bereich übertragen und ein neuer Titel III namens "Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr" im EG-Vertrag geschaffen. Nur die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen verbleibt auf der zwischenstaatlichen Ebene. Womit das Bild des "europäischen Tempels" nun ein wenig schief anmutet.

Auch die GASP wurde erheblich modifiziert. Sie erhält einen so genannten Hohen Vertreter mit einem eigenen Planungsstab. Außerdem kann die EU nun operativ auf eine Organisation zurückgreifen, die bereits seit langem besteht: Die Leitlinienkompetenz des Europäischen Rates wird nämlich ausdrücklich auf Fragen mit verteidigungspolitischer Relevanz und auf die Westeuropäische Union (WEU) ausgedehnt.

Wichtige Veränderungen innerhalb der ersten Säule stellt die Einführung eines Titels Beschäftigung sowie die Übernahme des Maastrichter Sozialprotokolls in den EG-Vertrag dar. Ein wesentlicher Schritt stellt auch die Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens (beispielsweise auf die Beschäftigungs-, Verkehrs- und Entwicklungspolitik) dar, womit das Parlament weiterhin nachhaltig gestärkt wird. Auch der Ausschuss der Regionen (AdR) wird aufgewertet, indem er - und ebenso der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) - einen eigenen organisatorischen Unterbau erhält.


3. Fazit: Flexibilität als Zauberwort

Als interessanteste Neuerung im institutionellen Bereich ist sicherlich die Aufnahme des Subsidiaritätsprotokolls in den Vertrag, beziehungsweise die Einführung der verstärkten Zusammenarbeit (Flexibilität) anzusehen. Sie gilt als Nachfolgerin der angeblich längst veralteten Gemeinschaftsmethode. Und in der Tat: Bei vielen europäischen Projekten schreiten die Mitgliedstaaten bereits heute schon nicht mehr im gleichen Integrationsschritt voran. Siehe Schengener Abkommen oder Einführung des Euro! Die Methode der verstärkten Zusammenarbeit soll es daher einigen Staaten ermöglichen, in bestimmten Bereichen vertraglich geregelt näher zusammenzuarbeiten, während die anderen auf dem jeweiligen Status quo verbleiben.

Die Funktionsfähigkeit der Union als Ganzes darf jedoch ausdrücklich nicht in Gefahr gebracht werden. Insgesamt waren die Ergebnisse Amsterdams gemessen an den im Vorfeld hochgesteckten Erwartungen jedoch mehr als ernüchternd. Kein Wunder, dass man sich nur einige Jahre später erneut in Nizza Info-Block "Vertrag von Nizza" zusammenfand, um die "left-overs" von Amsterdam zu beseitigen.


4. Literaturempfehlungen

  • Hummer, Waldemar: Die europäische Union nach dem Vertrag von Amsterdam, Luxemburg 1998
  • Weidenfeld, Werner (Hrsg.): Amsterdam in der Analyse. Strategien für Europa, Gütersloh 1999


5. Linkempfehlungen

 

© Oliver Schwarz, letzte Überarbeitung: MäNovember 2004. Die Verwendung von Inhalten ist für Ausbildungszwecke und nicht-kommerzielle Zwecke gestattet, vorausgesetzt, die Quelle wird angegeben.