| Euro, Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) von Jens Hüsgen |
1. Einleitung Am 1. Januar 2002 haben zwölf Staaten der Europäischen Union den Euro als gemeinsame Währung eingeführt. Ausgeschlossen bleiben vorerst Dänemark, Großbritannien und Schweden. Mit der Schaffung der Europäischen Währungsunion (EWU) ist durch die "Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion (Art.2 EGV) ein wesentliches Ziel des Integrationsprozesses in Europa erreicht worden.
Mit der Gründung
der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) durch
ihre Gründungsmitglieder Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien,
Luxemburg und der Niederlande begannen im Jahre 1952 die wirtschaftlichen
Integrationsbemühungen. Die
Mitgliedsländer versprachen sich von der neuen Wirtschaftsgemeinschaft
vielfältige Freiheiten. In den vier Bereichen Warenverkehr, Personen,
Dienstleistungen und Kapital wurde in einer Zeit, in der internationale
wirtschaftliche Transaktionen stark reguliert waren, ein gemeinsamer Markt
geöffnet. Mit den Römischen Verträgen wurde ferner die Europäische
Atomgemeinschaft (Euratom), ins Leben gerufen. Im Jahr 1967 wurden die drei
Integrationsorganisationen EGKS, EWG und EAG durch einen Fusionsvertrag
zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) zusammengefasst.
Zwölf Jahre später wurde das Europäische Währungssystem EWS geschaffen. Seine Hauptaufgabe war es, die Wechselkurse zwischen den Mitgliedsländern der EU möglichst konstant zu halten und übermäßige Wechselkursschwankungen zu vermeiden. Das System sah Paritäten zwischen den nationalen Währungen und dem Währungskorb ECU (European Currency Unit) und damit feste Kurse zwischen den Währungen der Mitgliedsländer vor. Diese festgelegten Kurse konnten von den Marktkursen über- oder unterschritten werden, jedoch nicht mehr als ursprünglich 2,5% und später 15% oberhalb und unterhalb der Paritätskurse. Wurden die Höchst- oder Niedrigstkurse erreicht, mussten die betroffenen nationalen Zentralbanken intervenieren. Mit der Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) wurde am 28. Februar 1986 der nächste wichtige Integrationsschritt vollbracht. Die EU- Mitgliedsländer waren sich einig, dass die Gemeinschaft die erforderlichen Maßnahmen trifft, "um bis zum 31. Dezember 1992 ... den Binnenmarkt schrittweise zu verwirklichen" (Art. 13 EEA). Dieses große Vorhaben wurde im Juni 1988 mit
der Einsetzung eines hochrangig besetzten Expertenausschusses durch die
Staats- und Regierungschefs der EG forciert. Der Ausschussvorsitzende Jacques
Delors Im April 1989 schloss dieser Ausschuss seine Arbeiten mit dem sogenannten "Delors-Bericht" ab, der die Bedingungen für die Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion im einzelnen umriss und für deren Verwirklichung einen "Drei-Stufen-Plan" vorsah. Dieser Bericht wurde im Juni 1989 angenommen und diente als Grundlage für das weitere Vorgehen. Die erste Stufe begann am 1. Juli 1990 und endete am 31. Dezember 1993. Mit Beginn dieser Stufe wurden, bis auf wenige Ausnahmen, alle Beschränkungen des Geld- und Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten beseitigt. Der Vertrag über die
EU setzte das Datum für den Eintritt in die zweite Stufe auf den 1.
Januar 1994 fest und bestimmte gleichzeitig die Grundlagen für die
dritte und zugleich letzte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion. Die
sich abzeichnende Vollendung des Binnenmarktes veranlasste die Mitgliedsländer
am 7. Februar 1992 den Vertrag über die Europäische Union EUV
(Vertrag von Maastricht) zu unterzeichnen, der am 1. Januar 1993 in Kraft
trat. Das Ziel war "die Förderung eines ausgewogenen und dauerhaften
wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts, insbesondere durch Schaffung
eines Raumes ohne Binnengrenzen, durch Stärkung des wirtschaftlichen
und sozialen Zusammenhalts und durch Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion,
die auf längere Sicht auch eine einheitliche Währung umfasst"
(Art. 2 des Vertrages über die Europäische Union). Dem Bereich Wirtschaftsintegration wurden folgende Regelungen zugeordnet:
Dem Bereich Währungsintegration sind folgende Regelungen zuzuordnen:
Es wurden folgende Konvergenzkriterien festgelegt:
Es gibt in der wissenschaftlichen Diskussion zwei Hauptargumente für den Stabilitäts- und Wachstumspakt. Zum einen verhindert der Pakt negative Effekte expansiver Finanzpolitik einzelner EWU-Mitglieder und zum anderen dient er als exogenes und supranationales Instrument zur Begrenzung innerstaatlicher Verschuldungsneigung aufgrund bestehender Anreize im politischen System. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt besteht aus der "Verordnung über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken", sowie der "Verordnung über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit" und aus der "Entschließung des Europäischen Rates über den Stabilitäts- und Wachstumspakt". Grundlegende Zielvorstellung des Paktes ist ein über den Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichener oder positiver Budgetsaldo aller EWU- Teilnehmer, um die automatischen Stabilisatoren in konjunkturell schlechten Phasen wirksam einsetzen zu können, ohne die 3%- Grenze des Nettodefizits zu überschreiten. Es soll so gelingen, stabile öffentliche Finanzen in der EWU sicherzustellen, aber gleichzeitig noch finanzpolitischen Spielraum zu lassen, um auf länderspezifische Schocks reagieren zu können. In der Öffentlichkeit ist der
Stabilitätspakt seit Januar 2002 wieder ein Thema. Der vom früheren
Bundesfinanzminister Waigel maßgeblich geförderte und gegen den
Unwillen einiger europäischer Nationen durchgesetzte Pakt bereitet
der aktuellen Regierung Kopfschmerzen. Nachdem mit Portugal und Deutschland
zwei Länder den Pakt verletzt haben und Sanktionen seitens der EU befürchtet
werden, sowie Frankreich wegen einer möglichen Verletzung der Kriterien
vorgewarnt wurde, gibt es in einigen Hauptstädten das Bemühen,
die "Fesseln" des Stabilitätspaktes zu lockern. Vorreiter
dieser Entwicklung sind Deutschland und Frankreich, die mehr Flexibilität
für ihre nationalen Haushalte wünschen. Inwiefern ein zahnloser
Stabilitätspakt das Projekt Euro gefährdet oder den Märkten
einen neuen Schwung verleitet, muss die Zukunft entscheiden. Am 1. Januar 2002 wurde in 12 Staaten (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Österreich, Niederlande, Portugal und Spanien) der EU der Euro erfolgreich eingeführt. Das jahrzehntelange Ringen um eine Währungsunion ist vorläufig beendet. Neben dem Verlust der alten Währungen gab es im finanzwirtschaftlichen Bereich eine wesentliche Änderung. Anstelle der nationalen Zentralbanken wacht nun die Europäische Zentralbank (EZB) über die Stabilität der neuen Währung. Nach der "Teuro"- Debatte kann nicht uneingeschränkt von einem guten Start der neuen Währung gesprochen werden. Fiel der Kurs der neuen Währung erst klar unter den des Dollars, macht nun Ökonomen der momentan hohe Stand von ca. 1.07 Dollar und der Gefahr niedrigerer Exporterlöse größere Sorgen. 7. Literaturempfehlungen
© Jens Hüsgen, letzte Überarbeitung: März 2003. Die Verwendung von Inhalten ist für Ausbildungszwecke und nicht-kommerzielle Zwecke gestattet, vorausgesetzt, die Quelle wird angegeben. |