| Geschichte der politischen Integration in Europa Teil 1 (bis 1970) von Simon Wiegand |
In der Geschichte Europas gab es verschiedene Bewegungen sowie Einzelpersonen, die sich für die Idee eines geeinten Europas einsetzten. Die Erfahrungen der beiden Weltkriege und die Sehnsucht der Menschen nach dauerhaftem Frieden führte zu einer Diskussion über die Zukunft der europäischen Staatenwelt auf einem bis dahin nie erreichten Niveau. Der britische Premierminister Winston Churchill forderte bereits im Jahre 1943 einen Europäischen Rat und gab durch seine Rede 1946 in Zürich der Idee eines geeinten Europas erneut einen wichtigen politischen Anstoß: "Wir müssen eine Art Vereinigte Staaten von Europa schaffen. Nur so können Hunderte von Millionen schwer arbeitender Menschen wieder die einfachen Freuden und Hoffnungen zurückgewinnen, die das Leben lebenswert machen."
Die Vereinigten Staaten von Europa - das war die Forderung der Föderalisten. Sie stellten sich das zukünftig geeinte Europa als einen Bundesstaat mit einer europäischen Verfassung, einer Regierung, einem Parlament und einem Gerichtshof vor. Diesen Vorstellungen standen denen der Unionisten entgegen. Sie lehnten den europäischen Bundesstaat und den damit verbundenen Souveränitätsverlust des einzelnen Nationalstaates, bei gleichzeitiger Befürwortung enger wirtschaftlicher und politischer Zusammenarbeit der europäischen Staaten, ab. Diese Debatte zwischen Föderalisten und Unionisten bestimmte die erste, von den Europäern selbst ausgehende, Zusammenarbeit nach dem Zweiten Weltkrieg und die damit verbundene Gründung des Europarates. Der Europarat entwickelte sich nicht, wie von den Föderalisten gefordert, zu einer supranationalen Organisation. Obwohl er vom intergouvernementalen Kompromiss bis heute geprägt ist, konnte er Erfolge v.a. in den Bereichen Menschenrechte (Europäische Menschenrechtskonvention), Demokratie, Kultur und Gesellschaft erzielen. Vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Ost-West-Konfliktes ergaben sich der lockere Staatenbund und der europäische Bundesstaat als mögliche Organisationsprinzipien für eine westeuropäische Ordnung.
Frankreichs Sicherheitsbedürfnis gegenüber Deutschland war nach drei Kriegen, die beide Staaten in weniger als 80 Jahren gegeneinander geführt hatten, entsprechend groß. Um einen Krieg zwischen Frankreich und Deutschland unmöglich zu machen, schlug 1950 der damalige französische Außenminister Robert Schumann vor, die französische und deutsche Stahlproduktion unter eine gemeinschaftliche Verwaltung zu stellen. (Zu dieser Zeit war die Produktion von Stahl die wirtschaftliche Voraussetzung einen Krieg zu führen.) Im Juli 1952 trat der von Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Luxemburg und Belgien unterschriebene Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS; auch: Montanunion) in Kraft. Die Initiatoren dieses Projektes erhofften sich die baldige Integration weiterer Sektoren der Wirtschaft und der Politik. Zwei Monate zuvor unterzeichneten die sechs EGKS-Mitgliedsstaaten den Vertrag zur Errichtung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG). Der Vertrag sah die Aufstellung einer gemeinsamen europäischen Armee vor, wobei die Mitgliedsstaaten nur in bestimmten Fällen über eigene Streitkräfte verfügen sollten. Außerdem plante man die Gründung einer Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) mit einer Verfassung. Dafür wurde ein Ad-hoc-Ausschuss eingesetzt, der eine komplette Verfassung ausarbeitete. Entsprechend dieser Verfassung sollte die EPG eine unauflösliche Organisation sein, EVG und EGKS zusammenbinden und gleichzeitig auch in anderen Politikfeldern tätig werden. Die Hauptaufgaben der EPG wären z.B. die Koordinierung der Außenpolitik oder der wirtschaftliche Aufbau der Mitgliedsstaaten gewesen. Entsprechend des Verfassungsentwurfes sollte die EPG ein eigenes Parlament, eine eigene Regierung und einen eigenen Gerichtshof besitzen. Die Finanzierung sollte aus Beiträgen der Mitgliedsstaaten sowie aus Eigenmitteln (u.a. Steuern) ermöglicht werden. Die EPG beinhaltete intergouvernementale sowie supranationale Elemente und kam der Forderung der Föderalisten nahe, durch eine Verfassung nationalstaatliche Souveränität mit einem Schritt auf die europäische Ebene zu übertragen. Die EPG scheiterte jedoch im August 1954 gemeinsam mit dem Projekt der EVG in der französischen Nationalversammlung. Nationalstaatliche Souveränität nicht abgeben zu wollen, wie auch antideutsche und antiamerikanische Stimmung waren die maßgeblichen Gründe für die Entscheidung der Abgeordneten, die Ratifizierung des EVG-Vertrages abzulehnen und damit auch die EPG scheitern zu lassen. Der erste Versuch die Politische Union ohne vorausgehende einzelne Integrationsschritte herzustellen, war somit gescheitert.
1957 unterzeichneten die sechs Gründungsstaaten der EGKS zwei weitere Verträge, den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG auch: Euratom). Hieran anschließend wurde zu Beginn der 1960er Jahre der zweite Versuch unternommen, die Europäische Politische Union (EPU) zu errichten. Grundlage der Verhandlungen über die Errichtung der Politischen Union waren die guten bilateralen Beziehungen zwischen Frankreich und Deutschland. Es wurde eine Studien-Kommission aus Regierungsvertretern der sechs Gründungsstaaten eingerichtet, die konkrete Vorschläge zur Organisation der Zusammenarbeit vorbereiten sollte. Die Regierungsvertreter verhandelten vor allem über die mögliche Kooperationsmethode der Mitgliedsstaaten innerhalb der EPU. Frankreich setzte sich für eine intergouvernemental strukturierte Union ein, die als Akteur Vorrang vor EWG und NATO haben sollte. Die anderen EWG-Mitgliedsstaaten plädierten für eine supranational strukturierte Union. Entgegen Frankreichs Vorstellungen wollten sie der EPU als Akteur keine höhere Priorität einräumen, um das Bestehen von EWG und NATO nicht zu gefährden. Letztlich einigte man sich auf die Organisation einer Zusammenarbeit in grundsätzlich allen Fragen der Politik. Eine weitere Studien-Kommission unter dem Vorsitz des französischen Botschafters Christian Fouchet sollte ein europäisches Statut entwerfen. Fouchet brachte einen Vertragsentwurf (Fouchet-Plan I) ein, der zwar intergouvernementalistisch geprägt war, aber für eine weitere Entwicklung supranationaler Strukturen offen schien. Im Sommer 1961 stellte das Vereinigte Königreich einen Antrag auf Mitgliedschaft. Daraufhin machten die Niederlande die Teilnahme des Vereinigten Königreichs an den Verhandlungen über das Statut zur Voraussetzung ihrer eigenen Mitarbeit. Frankreich wehrte sich gegen die Aufnahme des Vereinigten Königreichs und gegen eine von den anderen Verhandlungspartnern geforderte Supranationalisierung - bei gleichzeitiger Forderung der Entfernung EWG und NATO gefährdender Aspekte der geplanten EPU. Anfang 1962 sah es nach einer baldigen Gründung der EPU aus, da die Fouchet-Kommission vorläufige Kompromisse in den erwähnten Problemfeldern aushandeln konnte. Jedoch legte Fouchet einen zweiten Entwurf (Fouchet-Plan II) vor, der nur die Möglichkeit einer intergouvernementalen Zusammenarbeit vorsah und damit die Interessen der anderen Verhandlungspartner nicht berücksichtigte. Außerdem lehnte Frankreich die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs ab, was vor allem gegen das Interesse der Niederlande war. In folgenden bilateralen Verhandlungsrunden konnten erneut Kompromisse ausgehandelt werden. In der Außenminister-Konferenz im April 1962 forderten die Niederlande und Belgien, das Vereinigte Königreich umgehend an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen. Das lag nicht im Interesse Frankreichs. Da kein Kompromiss gefunden werden konnte und keine neue Studien-Kommission beauftragt wurde, scheiterte das Projekt EPU an dieser Stelle entgültig.
Die anschließende Intensivierung der deutsch-französischen Beziehungen führte im Januar 1963 zur Unterzeichnung des deutsch-französischen Vertrages über die Zusammenarbeit der beiden Staaten. Eine spätere Initiative Deutschlands, erneut Verhandlungen über die Gründung einer Politischen Union aufzunehmen, scheiterte vor allem an der ablehnenden Haltung Frankreichs. Der von den Föderalisten geforderte europäische Bundesstaat war in weite Ferne gerückt. Man ging in Europa noch nicht einmal den Weg der Unionisten, die zwar den europäischen Bundesstaat ablehnten, aber für eine politische Zusammenarbeit der europäischen Staaten eintraten.
Dass die Gemeinschaft im politischen Einigungsprozess keine Fortschritte machte, zeigte sich an ihrer ersten größeren Krise, als zum 1. Januar 1966 der Rat gemäß dem EWG-Vertrag in einigen Bereichen von einstimmigen Entscheidungen zu Mehrheitsentscheidungen übergehen sollte. Wieder lehnte Frankreich die Supranationalisierung der Gemeinschaft ab. Es vertrat den Standpunkt, dass kein Mitgliedsstaat in einer wichtigen Entscheidung überstimmt werden dürfe und blieb sieben Monate lang allen Sitzungen des Ministerrates fern, um so Grundsatzentscheidungen der Gemeinschaft zu verhindern. Frankreich betrieb die sogenannte "Politik des leeren Stuhls". Die französischen Regierungsvertreter nahmen erst wieder an den Sitzungen des Ministerrates teil, nachdem der Europäische Rat in Luxemburg einen Kompromiss erzielen konnte. Der "Luxemburger Kompromiss" besagt, dass ein Mitgliedsstaat bei einem wichtigen nationalen Interesse nicht einfach überstimmt werden kann und dann Verhandlungen so lange weitergeführt werden müssen, bis einstimmiges Einvernehmen erzielt worden ist. De jure blieb das Prinzip der Mehrheitsentscheidungen in einigen Bereichen, de facto mussten wichtige Angelegenheiten einstimmig beschlossen werden. Die politische Integration konnte zu dieser Zeit nicht realisiert werden. Dagegen stieß das Ziel des EWG-Vertrages, einen gemeinsamen Markt zu schaffen, auf geringen politischen Widerstand.
© Simon Wiegand, letzte Überarbeitung: März 2003. Die Verwendung von Inhalten ist für Ausbildungszwecke und nicht-kommerzielle Zwecke gestattet, vorausgesetzt, die Quelle wird angegeben. |