Vertrag von Nizza

von Oliver Schwarz

 
  1. Nizza, Stadt der langen Nächte
  2. Größe und Zusammensetzung der Kommission
  3. Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen
  4. Stimmenverteilung im Rat
  5. Ende der Gemeinschaftsmethode?
  6. Fazit: Nach Nizza geht es munter weiter!
  7. Literaturempfehlungen
  8. Linkempfehlungen


1. Nizza, Stadt der langen Nächte

Eigentlich war für das finale Gipfeltreffen in Nizza nur der 7., 8. und 9. Dezember 2000 vorgesehen, jedoch aufgrund unüberwindlicher Gegensätze mussten die Verhandlungen immer wieder durch "Vier-Augengespräche" unterbrochen werden. Welch angeheizte Stimmung in der Luft lag, offenbaren Auszüge aus den mehre hundert Seiten starken Gesprächsprotokollen, welche die spanische Tageszeitung "El Pais" veröffentlichte. Gerhard Schröder wird beispielsweise folgendermaßen zitiert: "Mir wird schlecht, wenn ich diese Klagen [über den französischen Vorschlag der Stimmengewichtung, O.S.] höre. Das hat mit der Organisation Europas nichts zu tun. Ich werde mich an das hier noch lange erinnern. Es ist zwei Uhr und ich kann einwilligen, aber dies verspricht nichts Gutes für die Zukunft." Zu diesem Zeitpunkt ist bereits der Montagmorgen des 11. Dezembers angebrochen. Als auch Belgien schließlich seinen Widerstand aufgibt, spricht Kommissionspräsident Romano Prodi um 04.20 Uhr endlich die erlösenden Worte aus: "Es gibt eine Einigung über das Gesamtpaket." Auf der Agenda standen insbesondere die:


2. Größe und Zusammensetzung der Kommission

Angesichts der EU-Erweiterung Info-Block "EU-Erweiterung" geriete die Europäische Kommission als "europäischer Motor" kräftig ins Stottern, wenn in Zukunft jedes weitere Land mindestens einen Kommissar stellen würde. Das momentan 20 Mitglieder umfassende Organ - die Bundesrepublik, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien stellen derzeit jeweils zwei Kommissare - erscheint vielen bereits heute als zu schwerfällig.

Nach Nizza gilt nun folgendes: Ab dem 1. Januar 2005 stellt jedes Mitgliedsland nur noch einen Kommissar. Da auch diese Regelung bald an ihre Grenzen stoßen wird, wurde festgelegt, dass nicht mehr als 27(!) Personen dem supranationalen Organ angehören sollen. Ist diese Zahl erreicht, muss über eine Verkleinerung der Kommission entschieden werden. Die Mitglieder der Kommission sollen dann auf der Grundlage einer gleichberechtigten Rotation ausgewählt werden. Darüber hinaus stärkt der neue Vertrag die Stellung des Kommissionspräsidenten.


3. Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen

Auch wenn die überwiegende Mehrheit aller europäischen Beschlüsse bereits heute gemeinsam vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union mit Hilfe der qualifizierten Mehrheit gefällt werden, ist in vielen wichtigen Bereichen (genauer gesagt in mehr als 70 Vertragsartikeln) das lähmende Einstimmigkeitsprinzip nach wie vor an der Tagesordnung. Im Zuge der Erweiterung wird die Union jedoch nicht nur größer, sondern auch in ihren Meinungen heterogener werden. Entscheidungsblockaden wären dann an der Tagesordnung.

In Nizza wurde daher vereinbart, in genau 27 Bereichen europäischer Zusammenarbeit den Übergang zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen zu wagen. Künftig werden somit nicht nur Personalentscheidungen (beispielsweise die Ernennung des Kommissionspräsidenten), sondern auch Entscheidungen zur Erleichterung der Freizügigkeit der Unionsbürger, in Teilen der Wirtschafts- und Währungspolitik und in der Industriepolitik wesentlich einfacher zustande kommen. Kein Übergang zur Mehrheitsentscheidung konnte hingegen im Bereich der europäischen Steuerpolitik erzielt werden und auch bei der Regional und Strukturpolitik verschob man die Debatte auf das Jahr 2007.


4. Stimmenverteilung im Rat

Kommt es nämlich zur Anwendung der oben genannten qualifizierten Mehrheit, werden die Stimmen der Mitgliedstaaten unterschiedlich stark gewichtet. Diese Gewichtung richtet sich jedoch nur bedingt nach der jeweiligen Bevölkerungsstärke. Damit die Belange der kleinen Staaten nicht gänzlich unter den Abstimmungstisch der Großen fallen, wurden sie bei den bisherigen Erweiterungsrunden daher besonders bevorzugt. Im Rahmen der aktuellen Erweiterungsrunde wäre dies jedoch fatal: Im schlimmsten Fall könnte sich nur eine knappe Bevölkerungsmehrheit hinter Entscheidungen großer Tragweite verbergen.

Das neue Vertragswerk lässt die bestehende Regelung zunächst unverändert, beinhaltet jedoch eine "Erklärung zur Erweiterung der Europäischen Union", welche die Stimmengewichtung im Rat für eine Union mit 27 Mitgliedsstaaten neu bestimmt. Die Bundesrepublik, Frankreich, Großbritannien und Italien werden jeweils 29 Stimmen besitzen, gefolgt von Spanien und Polen mit jeweils 27, während beispielsweise das kleine Malta nach seinem Beitritt nur 3 Stimmen erhalten wird. Das Zustandekommen von Ratsbeschlüssen mit qualifizierter Mehrheit unterliegt in Zukunft der Zustimmung der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten sowie der Erfüllung eines gewissen Quorums an Stimmen (bis maximal 73,4 Prozent). Zudem kann auf Verlangen eines Mitglieds zusätzlich überprüft werden, ob die zustimmenden Länder mindestens 62 Prozent der gesamten EU-Bevölkerung repräsentieren. Ist dies nicht der Fall, kommt der betreffende Beschluss nicht zustande.


5. Ende der Gemeinschaftsmethode?

Ein weiteres heißes Thema stand in Nizza erneut zur Debatte: Die Möglichkeit der verstärkten Zusammenarbeit. Mit dem neuen Vertrag wird sie nun in weiten Teilen erleichtert. Während die heutigen Amsterdamer Bestimmungen Info-Block "Vertrag von Amsterdam" fordern, dass eine "Avantgarde-Gruppe" aus der Mehrheit der EU-Mitglieder bestehen muss, wird diese Mindestanzahl nun auf acht Staaten begrenzt. Gegen die Begründung einer verstärkten Zusammenarbeit kann zudem kein Veto mehr eingelegt werden. Auch kann dieses Verfahren nun im Bereich der GASP Info-Block "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)" angewandt werden, die zweite Säule ist hiervon momentan ausdrücklich ausgenommen. Bei militärischen und verteidigungspolitischen Fragen Info-Block "Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)" wird dies jedoch auch in Zukunft so bleiben. Folgendes bleibt ebenfalls bestehen: Die verstärkte Zusammenarbeit muss allen Partnern offen stehen und soll auch weiterhin "letztes Mittel" bleiben.


6. Fazit: Nach Nizza geht es munter weiter!

Der am 26. Februar 2001 in Nizza unterzeichnete Vertrag soll die EU auf die bevorstehende Erweiterungsrunde vorbereiten. So regelt das Verhandlungspaket beispielsweise auch die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments neu. Die institutionellen Voraussetzungen sind somit für eine erweiterte EU nach schwierigen Verhandlungen geschaffen worden. Allerdings: Dass der am 1. Februar 2003 in Kraft getretene Vertrag, wie nach der Meinung Jaques Chiracs "in die Geschichte Europas als Großer eingehen wird", ist maßlos übertrieben. Denn gerade Frankreich hatte seine Eigeninteressen bei den Vertragsverhandlungen oftmals über das Gemeinschaftswohl gestellt und so recht erfolgreich verhindert, dass man etwas vom "europäischen Geist" spüren konnte (außer vielleicht bei der feierlichen Proklamation der Grundrechtecharta). Sogar die Bundesrepublik blieb beispielsweise bei der Asyl- und Einwanderungspolitik bei einem ansonsten recht britischen "Nein".

Doch auch wenn in Nizza nicht gerade der große Wurf gelungen ist, wäre es übertrieben, von einem generellen Scheitern der Regierungskonferenz zu sprechen. Europa war immer ein steiniger Weg voller mühsam errungener Kompromisse. Es hat jedoch den Anschein, dass diese Integrationsmethode Info-Block "Integrationsmethoden und -theorien" keine Antworten mehr auf aktuelle Herausforderungen zu bieten hat. Nichts zeigt diese Dringlichkeit mehr, als das Scheitern der irischen Volksabstimmung über den Vertrag von Nizza. Die Europäische Union braucht endlich konkrete Vorstellungen und Visionen, wie ihre Endgestalt, ihre "Finalität" wirklich aussehen soll. In diesem so genannten "Post-Nizza-Prozess" Info-Block "Reform der Institutionen und Entscheidungsprozesse (Post-Nizza-Prozess)" befinden wir uns nun und die europäische Debatte ist bereits in vollem Gange, denn schon im Jahre 2004 ist die nächste Regierungskonferenz zur Änderung der EU-Verträge angesetzt. Vielleicht wird sie ja endlich die von vielen ersehnte europäische Verfassung bringen...


7. Literaturempfehlungen

  • Fischer, Klemens H.: Der Vertrag von Nizza. Text und Kommentar, Baden-Baden 2001
  • Duschanek, Alfred/Griller Stefan (Hrsg.): Grundrechte für Europa. Die Europäische Union nach Nizza (Schriftenreihe der Österreichischen Gesellschaft für Europaforschung (ECSA Austria) Bd. 3), Wien 2001
  • Weidenfeld, Werner (Hrsg.): Nizza in der Analyse. Strategien für Europa, Gütersloh 2001


8. Linkempfehlungen


© Oliver Schwarz, letzte Überarbeitung: November 2004. Die Verwendung von Inhalten ist für Ausbildungszwecke und nicht-kommerzielle Zwecke gestattet, vorausgesetzt, die Quelle wird angegeben.