| Vertrag von Nizza von Oliver Schwarz |
Eigentlich war für das finale Gipfeltreffen in Nizza nur der 7., 8. und 9. Dezember 2000 vorgesehen, jedoch aufgrund unüberwindlicher Gegensätze mussten die Verhandlungen immer wieder durch "Vier-Augengespräche" unterbrochen werden. Welch angeheizte Stimmung in der Luft lag, offenbaren Auszüge aus den mehre hundert Seiten starken Gesprächsprotokollen, welche die spanische Tageszeitung "El Pais" veröffentlichte. Gerhard Schröder wird beispielsweise folgendermaßen zitiert: "Mir wird schlecht, wenn ich diese Klagen [über den französischen Vorschlag der Stimmengewichtung, O.S.] höre. Das hat mit der Organisation Europas nichts zu tun. Ich werde mich an das hier noch lange erinnern. Es ist zwei Uhr und ich kann einwilligen, aber dies verspricht nichts Gutes für die Zukunft." Zu diesem Zeitpunkt ist bereits der Montagmorgen des 11. Dezembers angebrochen. Als auch Belgien schließlich seinen Widerstand aufgibt, spricht Kommissionspräsident Romano Prodi um 04.20 Uhr endlich die erlösenden Worte aus: "Es gibt eine Einigung über das Gesamtpaket." Auf der Agenda standen insbesondere die:
Angesichts der EU-Erweiterung Nach Nizza gilt nun folgendes: Ab dem 1. Januar 2005 stellt jedes Mitgliedsland nur noch einen Kommissar. Da auch diese Regelung bald an ihre Grenzen stoßen wird, wurde festgelegt, dass nicht mehr als 27(!) Personen dem supranationalen Organ angehören sollen. Ist diese Zahl erreicht, muss über eine Verkleinerung der Kommission entschieden werden. Die Mitglieder der Kommission sollen dann auf der Grundlage einer gleichberechtigten Rotation ausgewählt werden. Darüber hinaus stärkt der neue Vertrag die Stellung des Kommissionspräsidenten.
Auch wenn die überwiegende Mehrheit aller europäischen Beschlüsse bereits heute gemeinsam vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union mit Hilfe der qualifizierten Mehrheit gefällt werden, ist in vielen wichtigen Bereichen (genauer gesagt in mehr als 70 Vertragsartikeln) das lähmende Einstimmigkeitsprinzip nach wie vor an der Tagesordnung. Im Zuge der Erweiterung wird die Union jedoch nicht nur größer, sondern auch in ihren Meinungen heterogener werden. Entscheidungsblockaden wären dann an der Tagesordnung. In Nizza wurde daher vereinbart, in genau 27 Bereichen europäischer Zusammenarbeit den Übergang zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen zu wagen. Künftig werden somit nicht nur Personalentscheidungen (beispielsweise die Ernennung des Kommissionspräsidenten), sondern auch Entscheidungen zur Erleichterung der Freizügigkeit der Unionsbürger, in Teilen der Wirtschafts- und Währungspolitik und in der Industriepolitik wesentlich einfacher zustande kommen. Kein Übergang zur Mehrheitsentscheidung konnte hingegen im Bereich der europäischen Steuerpolitik erzielt werden und auch bei der Regional und Strukturpolitik verschob man die Debatte auf das Jahr 2007. Kommt es nämlich zur Anwendung der oben genannten qualifizierten Mehrheit, werden die Stimmen der Mitgliedstaaten unterschiedlich stark gewichtet. Diese Gewichtung richtet sich jedoch nur bedingt nach der jeweiligen Bevölkerungsstärke. Damit die Belange der kleinen Staaten nicht gänzlich unter den Abstimmungstisch der Großen fallen, wurden sie bei den bisherigen Erweiterungsrunden daher besonders bevorzugt. Im Rahmen der aktuellen Erweiterungsrunde wäre dies jedoch fatal: Im schlimmsten Fall könnte sich nur eine knappe Bevölkerungsmehrheit hinter Entscheidungen großer Tragweite verbergen. Das neue Vertragswerk lässt die bestehende Regelung zunächst unverändert, beinhaltet jedoch eine "Erklärung zur Erweiterung der Europäischen Union", welche die Stimmengewichtung im Rat für eine Union mit 27 Mitgliedsstaaten neu bestimmt. Die Bundesrepublik, Frankreich, Großbritannien und Italien werden jeweils 29 Stimmen besitzen, gefolgt von Spanien und Polen mit jeweils 27, während beispielsweise das kleine Malta nach seinem Beitritt nur 3 Stimmen erhalten wird. Das Zustandekommen von Ratsbeschlüssen mit qualifizierter Mehrheit unterliegt in Zukunft der Zustimmung der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten sowie der Erfüllung eines gewissen Quorums an Stimmen (bis maximal 73,4 Prozent). Zudem kann auf Verlangen eines Mitglieds zusätzlich überprüft werden, ob die zustimmenden Länder mindestens 62 Prozent der gesamten EU-Bevölkerung repräsentieren. Ist dies nicht der Fall, kommt der betreffende Beschluss nicht zustande.
Ein weiteres
heißes Thema stand in Nizza erneut zur Debatte: Die Möglichkeit
der verstärkten Zusammenarbeit. Mit dem neuen Vertrag wird sie nun
in weiten Teilen erleichtert. Während die heutigen Amsterdamer Bestimmungen
Der am 26. Februar 2001 in Nizza unterzeichnete Vertrag soll die EU auf die bevorstehende Erweiterungsrunde vorbereiten. So regelt das Verhandlungspaket beispielsweise auch die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments neu. Die institutionellen Voraussetzungen sind somit für eine erweiterte EU nach schwierigen Verhandlungen geschaffen worden. Allerdings: Dass der am 1. Februar 2003 in Kraft getretene Vertrag, wie nach der Meinung Jaques Chiracs "in die Geschichte Europas als Großer eingehen wird", ist maßlos übertrieben. Denn gerade Frankreich hatte seine Eigeninteressen bei den Vertragsverhandlungen oftmals über das Gemeinschaftswohl gestellt und so recht erfolgreich verhindert, dass man etwas vom "europäischen Geist" spüren konnte (außer vielleicht bei der feierlichen Proklamation der Grundrechtecharta). Sogar die Bundesrepublik blieb beispielsweise bei der Asyl- und Einwanderungspolitik bei einem ansonsten recht britischen "Nein". Doch auch wenn
in Nizza nicht gerade der große Wurf gelungen ist, wäre es übertrieben,
von einem generellen Scheitern der Regierungskonferenz zu sprechen. Europa
war immer ein steiniger Weg voller mühsam errungener Kompromisse. Es
hat jedoch den Anschein, dass diese Integrationsmethode
© Oliver Schwarz, letzte Überarbeitung: November 2004. Die Verwendung von Inhalten ist für Ausbildungszwecke und nicht-kommerzielle Zwecke gestattet, vorausgesetzt, die Quelle wird angegeben. |