| Ein Projekt für die Europäische Union von Andrea Grotthaus und Simon Wiegand |
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1. Einleitung Mit der Mitteilung "Ein
Projekt für die Europäische Union" unterstützt die Kommission
die Arbeit des Reformkonvents. Dieser hat im März diesen Jahres seine
Arbeit zur Erstellung eines Reformkonzeptes für die Institutionen der
Union
Zunächst zieht die Kommission in Bezug auf die bisherige Integration eine positive Bilanz. Die Union als eine Gesamtheit von demokratischen Werten sei schon weit fortgeschritten, trotzdem müsse man sich nun Gedanken über den Sinn und das Ausmaß weiterer Integration machen. Besonders hebt sie die Supranationalität
des Gebildes EU hervor, indem sie auf die Kernaufgaben eines Staates hinweist,
die von der Union bereits übernommen wurden, ohne jedoch zu einem Staat
geworden zu sein. Es wird die Frage diskutiert, wie die Union Erweiterung
Die gemeinsamen Politiken bilden für sie das Fundament der europäischen Integration. Um die Entwicklung einer Wohlstandswirtschaft und die Bekräftigung der dazu erforderlichen Solidarität in einem europäischen Raum ohne Ausgrenzung erreichen zu können, solle die Schaffung weiterer gemeinsamer Politikbereiche und Koordinationen von Politiken in den Vordergrund gestellt werden. Die Kommission plädiert für die Ausweitung der supranationalen Entscheidungsfindung in der EU, bei gleichzeitiger Überführung weiterer Politikbereiche durch die Nationalstaaten. Sie fordert eine Zunahme der Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit, um die gemeinsamen Politiken effizienter zu gestalten, aber auch dem Europäischen Parlament mehr Einflussmöglichkeiten zu geben. Die Mitteilung der Kommission
zeigt in ihren Forderungen eine gewisse Sensibilität auf. Sie stellt
deutlich dar, dass nicht alle Politikbereiche zu gemeinsamen Politiken ausgebaut
werden können. Deshalb würde sie sich auf die intergouvernementale
Methode Die Gemeinsame Außen-
und Sicherheitspolitik (GASP) Im zweiten Kapitel der Mitteilung mit dem Titel "Ein Verfassungsvertrag" wird die Forderung nach weiterer Supranationalisierung der EU lauter. Die Kommission nimmt weniger Rücksicht auf die Mitgliedstaaten und schlüpft letztlich in ihre bekannte Rolle als Katalysators des Integrationsprozesses. Sie erteilt der intergouvernementalen Zusammenarbeit der Nationalstaaten eine Absage und fordert ohne wirkliche Rücksicht auf Interessen der Nationalstaaten den längst überfällig geworden Verfassungsvertrag für die Europäische Union, der mittelfristig zur Annahme einer echten Verfassung durch die Gesamtheit der europäischen Bürger führen soll. Die Kommission schlägt vor, den Vertrag über die Europäische Union mit den Gründungsverträgen zu verschmelzen, um eine Vereinfachung und Rationalisierung des augenblicklichen institutionellen Aufbaus zu ermöglichen. Die Kommission fordert also, die Unterscheidung zwischen der vergemeinschafteten 1. Säule (EGV) und der intergouvernementalen 2. (GASP) und 3. Säule (Zusammenarbeit in Justiz- und Innenpolitik) aufzugeben. Außerdem brauche die Europäische Union eine eigene Rechtspersönlichkeit. Gemäß den gültigen Verträgen besitzt nur die 1. Säule der Europäischen Union Rechtspersönlichkeit - EG, EGKS und EAG sind Subjekte des Völkerrechts. Sie weist aber ausdrücklich darauf hin, dass nach der Verschmelzung der Verträge die gemeinschaftlichen Verfahren in ihrer heutigen Form nicht automatisch in den Bereichen Anwendung finden, die zurzeit zur 2. und 3. Säule gehören. Hier zeigt die Kommission ein Stück Realismus, denn für einen so großen Integrationsschritt wären die Nationalstaaten sehr wahrscheinlich nicht bereit. Zur weiteren Vereinfachung eines Verfassungsvertrages schlägt
die Kommission eine Neuordnung der Verträge in zwei Teilen vor. Der
erste Teil könne die grundlegenden Bestimmungen der Union festlegen,
wie zum Beispiel Grundrechte oder Grundsätze für gemeinsame Politikfelder.
Der zweite Teile könne die ausführenden Bestimmungen aufzeigen.
Für den europäischen Bürger könnte diese Vereinfachung
den gleichen Wert haben wie die Verfassung eines Mitgliedstaates. Die Vereinfachung
der Verträge in einem Verfassungsvertrag, der auch die Grundrechtecharta
beinhalten würde, steigere die Transparenz und hätte eine größere
Legitimation der Union zur Folge. Bei der Ausübung und Umsetzung der
Zuständigkeiten der Union genießt das Prinzip der Subsidiarität
Eine Kodifizierung eines Kompetenzkatalog im Verfassungsvertrag, also eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten für die europäische und die nationalstaatliche Ebene, lehnt die Kommission aber im Gegenzug entschieden ab. Sie weist darauf hin, dass es nur wenige Politikfelder gibt, in denen eine ausschließliche europäische Kompetenz besteht. Die meisten der Union zugewiesenen Kompetenzen seien aufgeteilt oder komplementär. Ein festgeschriebener Kompetenzkatalog begrenze die Handlungsmöglichkeiten einer Union, die sich in einer rasch verändernden Welt befindet. Außerdem könne das nur begrenzt möglich sein, da einige Politikfelder nicht nur der nationalen oder nur der europäischen Ebene zugeordnet werden können, wie zum Beispiel die Verkehrspolitik. Die Kommission bietet als Lösungsvorschlag an, dass im Verfassungsvertrag präzisiert wird, wie und mit welcher Intensität die EU handeln soll. Des Weiteren kritisiert die Kommission den Artikel 308 EGV und erteilt der sogenannten Kompetenz-Kompetenz eine deutliche Absage. Der Art. 308 EGV ermöglicht dem Rat einstimmig geeignete Vorschriften zu erlassen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Hier hat der Rat also die Kompetenz, der Union neue Zuständigkeiten zu übertragen. Er kann auf diesem Wege Souveränität auf die höhere EU-Ebene übertragen, ohne diese Entscheidung den nationalen Parlamenten vorzulegen. Die Kommission unterstützt diesen Weg nicht. Sie plädiert für die demokratische Übertragung von Zuständigkeiten auf die EU-Ebene durch die Änderung der Verträge, die erst gültig werden, wenn sie von den nationalen Parlamenten ratifiziert wurden. Abschließend stellt sie ihre für die weitere Entwicklung einer erfolgreichen Union wichtige Position dar. An der Rolle der Kommission als unabhängige Institution, die die Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten gewährleistet und konkret den Ort der Kohärenz, der Synthese und der Berücksichtigung des Gemeinwohl präsentiert, müsse unbedingt festgehalten werden. Außerdem fordert sie ihre Stärkung sowie die des Europäischen Parlaments. Das alles selbstverständlich zum Gemeinwohl der Union. Bei genauerem Hinsehen offensichtlich auch im eigenen Interesse.
© Andrea Grotthaus und Simon Wiegand, letzte Überarbeitung: Juli 2002. Die Verwendung von Inhalten ist für Ausbildungszwecke und nicht-kommerzielle Zwecke gestattet, vorausgesetzt, die Quelle wird angegeben. |