Ein Projekt für die Europäische Union

von Andrea Grotthaus und Simon Wiegand

 
  1. Einleitung
  2. Ein Projekt, drei Hauptaufgaben
  3. Ein Verfassungsvertrag
  4. Linkempfehlungen

1. Einleitung

Mit der Mitteilung "Ein Projekt für die Europäische Union" unterstützt die Kommission die Arbeit des Reformkonvents. Dieser hat im März diesen Jahres seine Arbeit zur Erstellung eines Reformkonzeptes für die Institutionen der Union Info-Block "Organe der EU und Entscheidungsverfahren" aufgenommen. Die Kommission legt ihre Vorstellungen über die grundlegenden Aufgaben und den Rahmen der Union dar und versucht den Konvent und die Öffentlichkeit mit ihren eigenen Vorschlägen zu beeinflussen. Dabei bestätigt sie einmal mehr ihre Rolle als supranationales Organ.


2. Ein Projekt, drei Hauptaufgaben

Zunächst zieht die Kommission in Bezug auf die bisherige Integration eine positive Bilanz. Die Union als eine Gesamtheit von demokratischen Werten sei schon weit fortgeschritten, trotzdem müsse man sich nun Gedanken über den Sinn und das Ausmaß weiterer Integration machen.

Besonders hebt sie die Supranationalität des Gebildes EU hervor, indem sie auf die Kernaufgaben eines Staates hinweist, die von der Union bereits übernommen wurden, ohne jedoch zu einem Staat geworden zu sein. Es wird die Frage diskutiert, wie die Union Erweiterung Info-Block "EU-Erweiterung" und Vertiefung unter den Gesichtspunkten Effizienz und Legitimation ermöglichen kann. Es verwundert nicht, dass an dieser Stelle die Kommission auf die Stärkung ihrer Rolle im Verhandlungssystem EU plädiert, um die Forderung nach Effizienz der Union zu genügen. Sie fordert ein Europa der Bürger, um Legitimationsdefizite zu kompensieren, die zwar nicht ausschließlich, aber auch von ihr ausgehen.

Die gemeinsamen Politiken bilden für sie das Fundament der europäischen Integration. Um die Entwicklung einer Wohlstandswirtschaft und die Bekräftigung der dazu erforderlichen Solidarität in einem europäischen Raum ohne Ausgrenzung erreichen zu können, solle die Schaffung weiterer gemeinsamer Politikbereiche und Koordinationen von Politiken in den Vordergrund gestellt werden. Die Kommission plädiert für die Ausweitung der supranationalen Entscheidungsfindung in der EU, bei gleichzeitiger Überführung weiterer Politikbereiche durch die Nationalstaaten. Sie fordert eine Zunahme der Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit, um die gemeinsamen Politiken effizienter zu gestalten, aber auch dem Europäischen Parlament mehr Einflussmöglichkeiten zu geben.

Die Mitteilung der Kommission zeigt in ihren Forderungen eine gewisse Sensibilität auf. Sie stellt deutlich dar, dass nicht alle Politikbereiche zu gemeinsamen Politiken ausgebaut werden können. Deshalb würde sie sich auf die intergouvernementale Methode Info-Block "Integrationsmethoden und -theorien" in einigen Politikbereichen einlassen, denn eine koordinierte europäische Konsenspolitik ist besser als keine Politik auf der EU-Ebene. Und vielleicht findet sich auch hier noch eine Nische, in der sie Einfluss nehmen kann. Diese Sensibilität verwundert nicht, denn die Kommission ist oft Verhandlungspartner verschiedener Akteure im europäischen Mehrebenensystem. Sie könnte ihre Rolle als Initiativorgan ohne Gefühl für die Realpolitik in Europa nicht meistern. Gerade der Gipfel von Nizza Info-Block "Vertrag von Nizza" hat nochmals deutlich werden lassen, wie schwierig es ist, Ergebnisse zu erzielen. Die Union und die EU-Mitgliedstaaten wollen gemeinsame Lösungen zum Wohle aller Mitglieder finden, aber möglichst ohne Verlust von nationalstaatlicher Souveränität.

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) Info-Block "GASP", die Zusammenarbeit in Justiz und Innenpolitik (ZJIP) und die Sozialpolitik sind die Politikbereiche, die unbedingt im Interesse der Union und ihrer Mitglieder weiter ausgebaut und nach Möglichkeit supranationalisiert werden sollten. Eine hohe Priorität müsse unter anderem auf einheitliche Verfahren für den Schutz der Außengrenzen, auf die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und die Vereinheitlichungen in Fragen der Asyl- und Auswanderungspolitik gelegt werden. Die Kommission betont mehrmals, dass die Chance zur Reform für ein effizienteres, demokratischeres und erweiterungsfähiges Europa jetzt genutzt werden muss.


3. Ein Verfassungsvertrag

Im zweiten Kapitel der Mitteilung mit dem Titel "Ein Verfassungsvertrag" wird die Forderung nach weiterer Supranationalisierung der EU lauter. Die Kommission nimmt weniger Rücksicht auf die Mitgliedstaaten und schlüpft letztlich in ihre bekannte Rolle als Katalysators des Integrationsprozesses.

Sie erteilt der intergouvernementalen Zusammenarbeit der Nationalstaaten eine Absage und fordert ohne wirkliche Rücksicht auf Interessen der Nationalstaaten den längst überfällig geworden Verfassungsvertrag für die Europäische Union, der mittelfristig zur Annahme einer echten Verfassung durch die Gesamtheit der europäischen Bürger führen soll. Die Kommission schlägt vor, den Vertrag über die Europäische Union mit den Gründungsverträgen zu verschmelzen, um eine Vereinfachung und Rationalisierung des augenblicklichen institutionellen Aufbaus zu ermöglichen. Die Kommission fordert also, die Unterscheidung zwischen der vergemeinschafteten 1. Säule (EGV) und der intergouvernementalen 2. (GASP) und 3. Säule (Zusammenarbeit in Justiz- und Innenpolitik) aufzugeben. Außerdem brauche die Europäische Union eine eigene Rechtspersönlichkeit. Gemäß den gültigen Verträgen besitzt nur die 1. Säule der Europäischen Union Rechtspersönlichkeit - EG, EGKS und EAG sind Subjekte des Völkerrechts. Sie weist aber ausdrücklich darauf hin, dass nach der Verschmelzung der Verträge die gemeinschaftlichen Verfahren in ihrer heutigen Form nicht automatisch in den Bereichen Anwendung finden, die zurzeit zur 2. und 3. Säule gehören. Hier zeigt die Kommission ein Stück Realismus, denn für einen so großen Integrationsschritt wären die Nationalstaaten sehr wahrscheinlich nicht bereit.

Zur weiteren Vereinfachung eines Verfassungsvertrages schlägt die Kommission eine Neuordnung der Verträge in zwei Teilen vor. Der erste Teil könne die grundlegenden Bestimmungen der Union festlegen, wie zum Beispiel Grundrechte oder Grundsätze für gemeinsame Politikfelder. Der zweite Teile könne die ausführenden Bestimmungen aufzeigen. Für den europäischen Bürger könnte diese Vereinfachung den gleichen Wert haben wie die Verfassung eines Mitgliedstaates. Die Vereinfachung der Verträge in einem Verfassungsvertrag, der auch die Grundrechtecharta beinhalten würde, steigere die Transparenz und hätte eine größere Legitimation der Union zur Folge. Bei der Ausübung und Umsetzung der Zuständigkeiten der Union genießt das Prinzip der Subsidiarität Info-Block "Subsidiarität" für die Kommission höchste Priorität. So sollen im künftigen Verfassungsvertrag für das Tätigwerden der Union maßgebende Grundsätze klar festgeschrieben werden. Die Möglichkeit unter voller Wahrung des Subsidiaritäs- und Verhältnismäßigkeitsprinzips zu agieren, sowie der Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung spielen in den Vorstellungen der Kommission über einen Verfassungsvertrag eine große Rolle. Um die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips sicherzustellen, schlägt sie vor, Kontrollverfahren einzurichten. Dafür könne die Anrufung des EuGH als Kontrollinstanz überprüft und erweitert werden. Das Subsidiaritätsprinzip müsse unbedingt Verfassungsrang haben.

Eine Kodifizierung eines Kompetenzkatalog im Verfassungsvertrag, also eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten für die europäische und die nationalstaatliche Ebene, lehnt die Kommission aber im Gegenzug entschieden ab. Sie weist darauf hin, dass es nur wenige Politikfelder gibt, in denen eine ausschließliche europäische Kompetenz besteht. Die meisten der Union zugewiesenen Kompetenzen seien aufgeteilt oder komplementär. Ein festgeschriebener Kompetenzkatalog begrenze die Handlungsmöglichkeiten einer Union, die sich in einer rasch verändernden Welt befindet. Außerdem könne das nur begrenzt möglich sein, da einige Politikfelder nicht nur der nationalen oder nur der europäischen Ebene zugeordnet werden können, wie zum Beispiel die Verkehrspolitik. Die Kommission bietet als Lösungsvorschlag an, dass im Verfassungsvertrag präzisiert wird, wie und mit welcher Intensität die EU handeln soll. Des Weiteren kritisiert die Kommission den Artikel 308 EGV und erteilt der sogenannten Kompetenz-Kompetenz eine deutliche Absage. Der Art. 308 EGV ermöglicht dem Rat einstimmig geeignete Vorschriften zu erlassen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Hier hat der Rat also die Kompetenz, der Union neue Zuständigkeiten zu übertragen. Er kann auf diesem Wege Souveränität auf die höhere EU-Ebene übertragen, ohne diese Entscheidung den nationalen Parlamenten vorzulegen. Die Kommission unterstützt diesen Weg nicht. Sie plädiert für die demokratische Übertragung von Zuständigkeiten auf die EU-Ebene durch die Änderung der Verträge, die erst gültig werden, wenn sie von den nationalen Parlamenten ratifiziert wurden. Abschließend stellt sie ihre für die weitere Entwicklung einer erfolgreichen Union wichtige Position dar. An der Rolle der Kommission als unabhängige Institution, die die Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten gewährleistet und konkret den Ort der Kohärenz, der Synthese und der Berücksichtigung des Gemeinwohl präsentiert, müsse unbedingt festgehalten werden. Außerdem fordert sie ihre Stärkung sowie die des Europäischen Parlaments. Das alles selbstverständlich zum Gemeinwohl der Union. Bei genauerem Hinsehen offensichtlich auch im eigenen Interesse.


4. Links im Internet:

 

© Andrea Grotthaus und Simon Wiegand, letzte Überarbeitung: Juli 2002. Die Verwendung von Inhalten ist für Ausbildungszwecke und nicht-kommerzielle Zwecke gestattet, vorausgesetzt, die Quelle wird angegeben.