Reform der Institutionen und Entscheidungsprozesse (Post-Nizza-Prozess)

von Andrea Grotthaus

 
  1. Einleitung
  2. Die Ergebnisse von Nizza
  3. Der Post-Nizza-Prozess
  4. Ausblick
  5. Linkempfehlungen

1. Einleitung

Seit Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat sich die Anzahl der Mitgliedsländer von anfangs sechs auf die heutigen fünfzehn immer weiter erhöht. In den nächsten Jahren stehen weitere Beitritte zur Union an, eine Erweiterung Info-Block "EU-Erweiterung" auf 27 Staaten scheint wahrscheinlich. Seit der Gründung blieben die Instrumente und die Organe der Europäischen Union Info-Block "Organe der EU und Entscheidungsverfahren" jedoch nahezu unverändert. Auch die Einführung von Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit durch die Einheitliche Europäische Akte 1987 deckt den heutigen Reformbedarf bei weitem nicht ab. Es wurde deutlich, dass die Organe in ihrem heutigen Aufbau nach der Erweiterung keine effektive Arbeit mehr leisten können. Bisher waren jeweils ein bis drei Länder der Union beigetreten und die Organe hatten sich dementsprechend vergrößert. Eine Erweiterung auf bis zu 27 Staaten ist gleichbedeutend mit einer Verlängerung der Verhandlungsprozesse, einer Erschwernis in der Entscheidungsfindung und einem Zuwachs an offiziellen Sprachen.


2. Die Ergebnisse von Nizza

Schon lange ist das Problem der stockenden Entwicklung und Reform der EU bekannt, in vielen Entscheidungen kam es immer nur zu einer Einigung auf den kleinst möglichen Nenner. Auch der Gipfel in Nizza Info-Block "Vertrag von Nizza" vom 7. bis zum 11. Dezember 2000 machte hier keine Ausnahme. Zu Beginn war man guter Dinge, den Reformprozess hier wirklich vorwärts bringen zu können, doch die Ergebnisse blieben weit hinter den Erwartungen zurück. Durchgreifende Reformen wurden auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. Immerhin konnte man sich einigen auf: die Stimmengewichtung im Rat, die Größe der Kommission, die Größe und Sitzverteilung im Europäischen Parlament sowie die Ausweitung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit.

Im Ministerrat wurde die Stimmengewichtung neu bestimmt, damit auch in einer erweiterten Union die Stimmenzahl im Rat annähernd proportional zur Bevölkerungsgröße der jeweiligen Mitgliedstaaten steht. In einer erweiterten Union erhält das kleinste Land zukünftig 3 Stimmen, die vier bevölkerungsreichsten Länder sollen 29 Stimmen bekommen. Jeder Mitgliedstaat soll ab der nächsten Amtsperiode 2005 in der Kommission nur noch mit einem Kommissar vertreten sein, die großen Länder verzichten also auf einen Kommissar. Gleichzeitig wurde die Position des Kommissionspräsidenten gestärkt. Die Sitze im Parlament wurden stärker der Bevölkerungsgröße der Mitgliedstaaten angepasst, die generelle Anzahl der Parlamentarier wurde auf 732 erhöht, aber dennoch werden die meisten Mitglieder Sitze abgeben müssen, um für die Beitrittskandidaten genügend Sitze zur Verfügung zu stellen.


3. Der Post-Nizza-Prozess

Die Reformen von Nizza genügen dennoch nicht den Anforderungen. Demokratische Legitimation, Transparenz und Effizienz der Union, sowie die Verabschiedung einer Verfassung, das sind die Bereiche, die dringend angegangen werden müssen. Auf dem Gipfel von Laeken wurde dazu die Einsetzung eines Konvents beschlossen. Die Ergebnisse sollen auf dem Gipfel 2003 diskutiert und wenn möglich beschlossen werden. Im Rahmen des Reformprozesses sollen folgende Fragen beraten werden:

  • Genauere, dem Subsidiaritätsprinzip entsprechende Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten;
  • Status der Charta der Grundrechte der Europäischen Union;
  • Vereinfachung der Verträge mit dem Ziel, diese klarer und verständlicher zu machen, ohne sie inhaltlich zu verändern;
  • Rolle der nationalen Parlamente in der Architektur Europas.

Unter Leitung von Valéry Giscard d'Estaing Anylyse-Paket "Giscard d'Estaing", dem ehemaligen französischen Präsidenten und seinen Stellvertretern, dem ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten Giuliano Amato sowie dem ehemaligen belgischen Ministerpräsidenten Jean-Luc Dehaene beraten und entscheiden über einen Entwurf zur Lösung dieser Probleme 15 Beauftragte der Regierungen, 30 nationale Abgeordnete (je 2 aus jedem Mitgliedsland), 16 Mitglieder des Europäischen Parlaments und 2 Vertreter der Kommission. Neben den Vertretern der Mitgliedstaaten werden hier auch die 13 Beitrittskandidaten (also auch die Türkei) mit dem gleichen Verteilerschlüssel vertreten sein. Sie werden in die Diskussion miteinbezogen, können jedoch nicht mitentscheiden.

Der Europäische Rat von Laeken hat deutlich gemacht, dass Europa sich an einem Scheideweg befindet. Die Union hat einen Integrationsgrad erreicht, der Fortschritte nur noch mit größter Mühe erzielen lässt. Entweder werden nun weitgreifende Reformen durchgeführt, oder die Europäische Union bleibt, wie Michael Roth (MdB, stellv. Europapolitischer Sprecher der SPD) es ausdrückte, in den herrschenden Strukturen irgendwie bestehen - aber auch nur irgendwie.

Aus diesem Grund kommt dem Konvent eine große Bedeutung zu, Europa braucht, um sich weiterentwickeln zu können, neue Strukturen und einen Rahmen, der es ermöglicht, Entwicklungen flexibel zu gestalten. Die Staats- und Regierungschefs sind sich der Lage durchaus bewusst, nicht ohne Grund lassen sie dem Konvent einen weiten Spielraum und haben kaum Vorgaben gemacht. In vielen Artikeln in Zeitschriften, den Zeitungen und aus der politischen Diskussion ist immer wieder zu hören, dass der Konvent sich auf eine einheitliche und in sich stimmige Vorlage einigen sollte, die sich nicht bloß auf die Aufzählung von Optionen beschränkt, aus denen die Staats- und Regierungschefs auswählen können. Je länger die Liste der Optionen, desto belangloser wird das Abschlussdokument, so lautet oft das Fazit.

Am 28. Februar 2002 tagte der Konvent unter dem Vorsitz von Valerie Giscard d'Estaing zum erstem Mal. Schaut man auf die Internetseiten des Konvents so kann man heute schon sagen, dass der Konvent bemüht ist, eine transparente, auch für den einfachen Bürger nachvollziehbare Arbeit zu leisten. Jeder kann sich über die Arbeit informieren und sich auch mit seinen eigenen Meinungen einbringen. Der Konvent ist bestrebt, auch mit vielen Nichtregierungsorganisationen (NGO's) zusammen zuarbeiten und die Öffentlichkeit direkt durch das Internet in einem Internetforum mit einzubeziehen. Ein breiter Konsens soll gefunden werden, der nicht auf dem kleinst möglichen Nenner basiert, sondern einen wirklichen Schritt in Richtung Integration und Verfasstheit der Union bietet.


4. Ausblick

Aber gerade letztere könnte durch das unterschiedliche Grundverständnis über eine Europäische Verfassung zu einem großen Problem des Konvents werden. Die Frage, was eine Verfassung für die Europäische Union und für die Souveränität der Mitgliedstaaten bedeutet, muss zunächst diskutiert werden. Wenn, wie schon oft behauptet, eine Verfassung nur für einen Staat verbindlichen Charakter hat, wie ist dann die Union einzuordnen? Sie ist weder Staatenbund noch Bundesstaat, aber sie ist auch kein reiner wirtschaftlicher Zusammenschluss mehrerer Staaten mehr. Die einen sehen in einer Verfassung für die Union einen Prozess, die anderen den Beginn eines festen und unumkehrbaren Zusammenschlusses hin zu einem staatsähnlichen Gebilde. Dennoch gibt es eine weitgehende Übereinstimmung, dass die Europäische Union, die bereits große Kompetenzen und Weisungsbefugnisse besitzt, einen Rahmen benötigt, der Rechtssicherheit und Klarheit schafft. Für den Konvent geht es zunächst nicht darum, die Finalität voranzutreiben, wie auch immer diese auch aussehen mag. Es gebt vielmehr um die Stärkung der normativen Kraft von Verfassungsvorschriften und die Loyalität der Mitgliedstaaten gegenüber der EU. Ziel sollte es sein, einen Entwurf vorzustellen, der es sowohl den Organen der EU wie auch den Mitgliedstaaten und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, diese dann entstandene Verfassung zu akzeptieren.

Gerade in Frankreich und Großbritannien stößt die Vorstellung, einen Verfassungsentwurf zu erstellen, aber auf Ablehnung. Giscard d'Estaing mahnte alle Teilnehmer des Konvents, die Aufgabe mit so wenig Vorurteilen wie möglich anzugehen und als Orientierungsrahmen immer wieder die Frage zu stellen: Was wollen die Bürger Europas?


5. Linkempfehlungen

 

© Andrea Grotthaus, letzte Überarbeitung: Juli 2002. Die Verwendung von Inhalten ist für Ausbildungszwecke und nicht-kommerzielle Zwecke gestattet, vorausgesetzt, die Quelle wird angegeben.