| Reform
der Institutionen und Entscheidungsprozesse (Post-Nizza-Prozess) von Andrea Grotthaus |
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Seit Gründung der Europäischen Gemeinschaft
hat sich die Anzahl der Mitgliedsländer von anfangs sechs auf die heutigen
fünfzehn immer weiter erhöht. In den nächsten Jahren stehen
weitere Beitritte zur Union an, eine Erweiterung Schon lange ist das Problem der stockenden
Entwicklung und Reform der EU bekannt, in vielen Entscheidungen kam es immer
nur zu einer Einigung auf den kleinst möglichen Nenner. Auch der Gipfel
in Nizza Im Ministerrat wurde die Stimmengewichtung neu bestimmt, damit auch in einer erweiterten Union die Stimmenzahl im Rat annähernd proportional zur Bevölkerungsgröße der jeweiligen Mitgliedstaaten steht. In einer erweiterten Union erhält das kleinste Land zukünftig 3 Stimmen, die vier bevölkerungsreichsten Länder sollen 29 Stimmen bekommen. Jeder Mitgliedstaat soll ab der nächsten Amtsperiode 2005 in der Kommission nur noch mit einem Kommissar vertreten sein, die großen Länder verzichten also auf einen Kommissar. Gleichzeitig wurde die Position des Kommissionspräsidenten gestärkt. Die Sitze im Parlament wurden stärker der Bevölkerungsgröße der Mitgliedstaaten angepasst, die generelle Anzahl der Parlamentarier wurde auf 732 erhöht, aber dennoch werden die meisten Mitglieder Sitze abgeben müssen, um für die Beitrittskandidaten genügend Sitze zur Verfügung zu stellen. Die Reformen von Nizza genügen dennoch nicht den Anforderungen. Demokratische Legitimation, Transparenz und Effizienz der Union, sowie die Verabschiedung einer Verfassung, das sind die Bereiche, die dringend angegangen werden müssen. Auf dem Gipfel von Laeken wurde dazu die Einsetzung eines Konvents beschlossen. Die Ergebnisse sollen auf dem Gipfel 2003 diskutiert und wenn möglich beschlossen werden. Im Rahmen des Reformprozesses sollen folgende Fragen beraten werden:
Unter Leitung von Valéry Giscard d'Estaing Der Europäische Rat von Laeken hat deutlich gemacht, dass Europa sich an einem Scheideweg befindet. Die Union hat einen Integrationsgrad erreicht, der Fortschritte nur noch mit größter Mühe erzielen lässt. Entweder werden nun weitgreifende Reformen durchgeführt, oder die Europäische Union bleibt, wie Michael Roth (MdB, stellv. Europapolitischer Sprecher der SPD) es ausdrückte, in den herrschenden Strukturen irgendwie bestehen - aber auch nur irgendwie. Aus diesem Grund kommt dem Konvent eine große Bedeutung zu, Europa braucht, um sich weiterentwickeln zu können, neue Strukturen und einen Rahmen, der es ermöglicht, Entwicklungen flexibel zu gestalten. Die Staats- und Regierungschefs sind sich der Lage durchaus bewusst, nicht ohne Grund lassen sie dem Konvent einen weiten Spielraum und haben kaum Vorgaben gemacht. In vielen Artikeln in Zeitschriften, den Zeitungen und aus der politischen Diskussion ist immer wieder zu hören, dass der Konvent sich auf eine einheitliche und in sich stimmige Vorlage einigen sollte, die sich nicht bloß auf die Aufzählung von Optionen beschränkt, aus denen die Staats- und Regierungschefs auswählen können. Je länger die Liste der Optionen, desto belangloser wird das Abschlussdokument, so lautet oft das Fazit. Am 28. Februar 2002 tagte der Konvent unter dem Vorsitz von Valerie Giscard d'Estaing zum erstem Mal. Schaut man auf die Internetseiten des Konvents so kann man heute schon sagen, dass der Konvent bemüht ist, eine transparente, auch für den einfachen Bürger nachvollziehbare Arbeit zu leisten. Jeder kann sich über die Arbeit informieren und sich auch mit seinen eigenen Meinungen einbringen. Der Konvent ist bestrebt, auch mit vielen Nichtregierungsorganisationen (NGO's) zusammen zuarbeiten und die Öffentlichkeit direkt durch das Internet in einem Internetforum mit einzubeziehen. Ein breiter Konsens soll gefunden werden, der nicht auf dem kleinst möglichen Nenner basiert, sondern einen wirklichen Schritt in Richtung Integration und Verfasstheit der Union bietet. Aber gerade letztere könnte durch das unterschiedliche Grundverständnis über eine Europäische Verfassung zu einem großen Problem des Konvents werden. Die Frage, was eine Verfassung für die Europäische Union und für die Souveränität der Mitgliedstaaten bedeutet, muss zunächst diskutiert werden. Wenn, wie schon oft behauptet, eine Verfassung nur für einen Staat verbindlichen Charakter hat, wie ist dann die Union einzuordnen? Sie ist weder Staatenbund noch Bundesstaat, aber sie ist auch kein reiner wirtschaftlicher Zusammenschluss mehrerer Staaten mehr. Die einen sehen in einer Verfassung für die Union einen Prozess, die anderen den Beginn eines festen und unumkehrbaren Zusammenschlusses hin zu einem staatsähnlichen Gebilde. Dennoch gibt es eine weitgehende Übereinstimmung, dass die Europäische Union, die bereits große Kompetenzen und Weisungsbefugnisse besitzt, einen Rahmen benötigt, der Rechtssicherheit und Klarheit schafft. Für den Konvent geht es zunächst nicht darum, die Finalität voranzutreiben, wie auch immer diese auch aussehen mag. Es gebt vielmehr um die Stärkung der normativen Kraft von Verfassungsvorschriften und die Loyalität der Mitgliedstaaten gegenüber der EU. Ziel sollte es sein, einen Entwurf vorzustellen, der es sowohl den Organen der EU wie auch den Mitgliedstaaten und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, diese dann entstandene Verfassung zu akzeptieren. Gerade in Frankreich und Großbritannien stößt die Vorstellung, einen Verfassungsentwurf zu erstellen, aber auf Ablehnung. Giscard d'Estaing mahnte alle Teilnehmer des Konvents, die Aufgabe mit so wenig Vorurteilen wie möglich anzugehen und als Orientierungsrahmen immer wieder die Frage zu stellen: Was wollen die Bürger Europas?
© Andrea Grotthaus, letzte Überarbeitung: Juli 2002. Die Verwendung von Inhalten ist für Ausbildungszwecke und nicht-kommerzielle Zwecke gestattet, vorausgesetzt, die Quelle wird angegeben. |