Stichworte

von Elvin Hülser

 

Absorptionsfähigkeit

Als Absorptionsfähigkeit ("Aufnahmefähigkeit") bezeichnet man die Fähigkeit eines Landes, ein bestimmtes Investitions- bzw. Beihilfevolumen (im Zusammenhang strukturpolitischer Maßnahmen) in einem vorgegebenen Zeitraum volkswirtschaftlich sinnvoll einzusetzen.

Acquis communautaire

Als "acquis communautaire" ("gemeinschaftlicher Besitzstand") bezeichnet man den Gesamtbestand an Rechten und Pflichten, der für die Mitgliedstaaten der EU verbindlich ist. Er besteht aus dem Primärrecht der Verträge, dem Sekundärrecht den von den EG-Organen erlassenen Rechtsakten, den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Erklärungen , Entschließungen und bestimmten Abkommen.

Agenda 2000

Die Agenda 2000 ist ein von der Europäischen Kommission 1997 vorgelegtes Dokument zur Reform der Gemeinschaftspolitiken (insbesondere der Struktur- und Agrarpolitik), zur Erweiterung der EU sowie zum Finanzrahmen der EU für den Zeitraum 2000-2006. Sie wurde in revidierter Fassung auf dem Europäischen Rat von Berlin im März 1999 beschlossen.

Additionalität

Das Prinzip der Additionalität besagt, daß Finanzmittel von der EU nur unter der Voraussetzung bereitgestellt werden, daß sich auch der entsprechende Mitgliedstaat an der Finanzierung beteiligt ("Zusätzlichkeit der Mittel").

Ausschuß der Regionen (AdR)

Der mit dem Vertrag von Maastricht (EG-M) geschaffene Ausschuß der Regionen (AdR) setzt sich aus 222 Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften innerhalb der EU zusammen, die vom Rat auf Vorschlag der Mitgliedstaaten ernannt werden. Der AdR hat eine beratende Funktion, indem er vom Rat und der Kommision zu regionalen und lokalen Fragen gehört wird und aus eigener Initiative berechtigt ist, Stellungnahmen abzugeben.

bench marking

Als bench marking bezeichnet man die Setzung von Qualitäts-) Maßstäben, an denen politische Maßnahmen bzw. policies ausgerichtet werden sollen. Dies kann z.B. durch eine Orientierung an den "besten Beispielen" der bisherigen Praxis ("best practices") geschehen.

Binnenmarkt (Gemeinsamer Markt)

Unter einem Binnenmarkt versteht man im allgemeinen einen Markt, in dem die sogen. "vier Grundfreiheiten" des freien Waren-, Kapital-, Personen- und Dienstleistungsverkehrs im Rahmen einer einheitlichen Wettbewerbsordnung realisiert sind. Der Binnenmarkt der EG, bereits verankert im EWGV, wurde am 1.1.1993 vollendet.

Direktbeihilfen

Unter Direktbeihilfen versteht man finanzielle Zuwendungen, die der Empfänger nicht zurückzuzahlen braucht. In der Landwirtschaftspolitik werden darunter Zahlungen verstanden, die nicht an die gemeinsamen Marktordnungen gebunden sind.

Direktinvestitionen

Als Direktinvestitionen bezeichnet man Auslandsinvestitionen (Kapitalexport) vornehmlich privater Unternehmen zum Zwecke des Erwerbs von direkten Eigentumsrechten, so z.B. durch den Aufbau bzw. die Übernahme von oder die Beteiligung an Unternehmen sowie den Erwerb von Immobilien in einem anderen Land.

Disparität

Als Disparität bezeichnet man Ungleichheiten von Entwicklungsniveaus (z.B. des ökonomischen Entwicklungsstandes in regionaler Perspektive).

distributiv

Als distributiv (verteilend) bezeichnet man eine Politik, in dessen Folge staatlicherseits bzw. im EU-Rahmen Güter oder Dienstleistungen verteilt werden. In der Wahrnehmung der Empfänger teilen distributive Politiken Nutzen zu, ohne andere zu belasten. Aufgrund der vorherrschenden Knappheit des Angebots an Gütern und Dienstleistungen wird es sich in der Realität jedoch zumeist um eine redistributive Politik handeln (siehe auch: "redistributiv").

Drittstaat

Als Drittstaaten bezeichnet man im Zusammenhang mit der EU solche Staaten, die nicht Mitglied der Union sind. Mit diesen kann die EU Assoziierungs- u.a. Abkommen abschließen, die gegenseitige Rechte und Pflichten, gemeinsames Vorgehen und besondere Verfahren begründen.

Durchführungsverordnung

Als Durchführungsverordnung bezeichnet man eine besondere Art der Verordnung, die in der Strukturpolitik das Tätigwerden der Strukturfonds regeln.

Einziges Programmplanungsdokument (EPPD)

Das Einzige Programmplanungsdokument (EPPD) ist zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens von strukturpolitischen Fördermaßnahmen aus EU-Mitteln eingeführt worden und ersetzt GFK und OP. Es besteht aus einem Entwicklungsplan und einem Beihilfeplan und wird von den Mitgliedstaaten der Kommission zur Entscheidung vorgelegt.

Endogenes Potential

Als endogenes Potential wird das in den Regionen vorhandene Entwicklungspotential bezeichnet, das durch geeignete Maßnahmen der (europäischen) Strukturpolitik entwickelt werden soll.

Entscheidung

Die Entscheidung ist ein in allen ihren Teilen für die Adressaten (Staaten, Unternehmen, Private) verbindlicher Rechtsakt, die sie bezeichnet.
Empfehlungen Empfehlungen sind wie Stellungnahmen nicht verbindliche Rechtsakte.

Erweiterung

Als Erweiterung bezeichnet man die Aufnahme von Neumitgliedern in die EU. Die Europäische Union in ihrer heutigen Form ist in mehreren Erweiterungsrunden auf jetzt 15 Mitglieder angewachsen. Die nächste Erweiterungsrunde wird die sogen. "Osterweiterung" sein.

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wacht über die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts. Er überprüft zum einen die Rechtsakte der EU und der Mitgliedstaaten auf ihre Vereinbarkeit mit den Verträgen. Zum anderen entscheidet er auf Ersuchen nationaler Gerichte über die Auslegung oder Anwendung von EG-Recht.

Europäische Integration

Unter dem Begriff der Europäischen Integration läßt sich der Zusammenschluß von Staaten in der EG/EU verstehen, die im Zuge dessen einen Teil ihrer nationalen Kompetenzen auf die EG/EU als übergeordnete supranationale) Einheit übertragen. Diese kann dann mit eigenen Organen (wie dem Rat, der Kommission und dem EP) und in bestimmten Politikbereichen mit eigener Rechtspersönlichkeit im Namen der Mitgliedstaaten tätig werden. Die Europäische Integration hat sich in Form eines Integrationsprozesses vollzogen, im Zuge dessen die Mitgliedstaaten einen Souveränitätsverzicht zugunsten einer Vergemeinschaftung von Politikbereichen geübt haben.

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission bildet die Exekutive der Gemeinschaft und ist die 'Hüterin der Verträge'. Zu diesem Zweck ist sie mit Initiativ-, Durchführungs-, Management- und Kontrollbefugnissen ausgestattet. Die Kommission besteht aus 20 unabhängigen Mitgliedern unter Leitung eines Kommissionspräsidenten. Dieses Kollegium genannte Gremium stützt sich in seiner Arbeit auf einen in Generaldirektionen und spezialisierte Dienststellen gegliederten Verwaltungsapparat. Während die Ernennung der Kommission noch maßgeblich von den Mitgliedstaaten ausgeht, ist sie in ihrer Arbeit nur der Gemeinschaft verpflichtet.

Europäisches Parlament (EP)

Das seit 1979 in allgemeiner und direkter Wahl gewählte Europäische Parlament (EP) teilt sich die legislativen Kompetenzen mit dem Rat, indem es nach Maßgabe der in den Verträgen für die verschiedenen Bereiche vorgesehenen Entscheidungsverfahren am Rechtsetzungsprozeß der EU mitwirkt. Außerdem übt das EP Kontrollfunktionen v.a. gegenüber der Kommission aus und verfügt über Befugnisse bei der Verabschiedung des Haushalts. Auch wenn die Kompetenzen des EP in den letzten Jahren ausgeweitet wurden, sind diese nicht mit jenen nationaler Parlamente zu vergleichen. So verfügt das EP z.B. über kein Initiativrecht im Rechtsetzungsprozeß.

Europäischer Rat

Im Europäischen Rat treffen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU und der Präsident der Europäischen Kommission mindestens zweimal jährlich zusammen, um über die Weiterentwicklung der EU zu beraten, allgemeine politische Leitlinien festzulegen und gegebenenfalls Verträge zu verabschieden bzw. Vertragsänderungen zu beschließen.

Europäischer Rechnungshof (EuRH)

Der Europäische Rechnungshof überprüft die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der Union.

Europäisches Mehrebenensystem

In der neueren politikwissenschaftlichen Forschung wird das Gesamtsystem bzw. die politische Ordnung der Union auch als Mehrebenensystem charakterisiert, womit auf die Tatsache verwiesen wird, daß infolge unterschiedlicher Integrations- und Vergemeinschaftungsgrade in verschiedenen Politikbereichen und angesichts der Beteiligung von Körperschaften und Organen verschiedener Ebenen sowohl im Rechtsetzungs- als auch Durchführungsprozeß ein hierarchisch bestimmtes Ordnungsmodell wie im klassischen Nationalstaat im europäischen Rahmen nicht mehr existiert. Die Europäische Union ist weder ein europäischer Superstaat noch ein Staatenbund, sondern ein Gebilde sui generis, in dem sich die europäische (supranationale), die nationalstaatliche und die subnationale (regionale und lokale) Ebene zunehmend verschränken und transnationale und gesellschaftliche Akteure in Verhandlungs- und Kommunikationsnetzwerken zunehmend an politischen Steuerungsprozessen beteiligt werden.

Evaluation

Als Evaluation bezeichnet man die Erfolgskontrolle laufender oder abgeschlossener Projekte und Maßnahmen (z.B. in der Strukturpolitik).
Faktorpreise Als Faktorpreise bezeichnet man die Markt- bzw. Beschaffungspreise für die Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital (produzierte Produktionsmittel und Geld).

Gemeinschaftliches Förderkonzept

Im Gemeinschaftlichen Förderkonzept (GFK) legt die Kommission im Einvernehmen mit dem betreffenden Mitgliedstaat und unter Einbeziehung der Fondsausschüsse die Förderschwerpunkte, Finanzmittel, Interventionsformen und Laufzeit strukturpolitischer Fördermaßnahmen fest. Das GFK ist Teil der Programmplanung der EU-Strukturpolitik.

Gemeinschaftsinitiative (GI)

Gemeinschaftsinitiativen (GI) sind Förderprogramme, die von der Kommission in eigener Regie eingesetzt werden können, wenn die Kommission der Aktion ein besonderes Interesse für die Gemeinschaft beimißt. (Siehe auch Tabellen 6 und 7 mit den GI der Förderperioden 1994-99 und 2000-06 im Anhang.)

Gender gap

Mit dem gender gap wird die (strukturelle) Benachteiligung von Frauen (z.B. auf dem Arbeitsmarkt) gemessen.

Grenzkosten

Als Grenzkosten bezeichnet man in den Wirtschaftswissenschaften die bei der Herstellung einer zusätzlichen Einheit eines Gutes verursachten Mehrkosten.

Grenzproduktivität

Als Grenzproduktivität bezeichnet man in den Wirtschaftswissenschaften die Änderung der Gesamtproduktionsmenge bei Einsatz einer zusätzlichen Einheit eines Produktionsfaktors (Arbeit, Boden oder Kapital). Die Grenzproduktivität mißt somit die produktive Wirksamkeit einer minimalen Erhöhung des Faktoreinsatzes (z.B. von Beihilfen im Rahmen der EU-Strukturpolitik).

Initiativrecht (der Kommission)

Die Kommission der Europäischen Union besitzt das als Intitiativrecht bezeichnete Recht, Vorschläge zur Weiterentwicklung des Gemeinschaftsrechts und der Gemeinschaftspolitiken zu machen. In den vergemeinschafteten Bereichen der ersten Säule besitzt die Kommission ein uneingeschränktes Initiativrecht, wonach der Rat nur auf der Basis von Vorlagen der Kommission Rechtsakte erlassen kann. Im Bereich der GASP besitzen sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten ein Initiativrecht, während die Kommission in bestimmten Fragen der ZBJI gänzlich vom Initiativrecht ausgeschlossen ist.

Innovative Maßnahmen

Innovative Maßnahmen werden auf Initiative der Kommission zur Finanzierung von Studien, Pilotprojekten und Erfahrungsaustausch durchgeführt.

Intergouvernemental

Als intergouvernemental (zwischenstaatlich) bezeichnet man Beziehungen und Verhandlungen zwischen souveränen Nationalstaaten. Intergouvernementalistische Analyseansätze betonen die Bedeutung von Verhandlungen auf Regierungsebene im Zeichen der Verfolgung nationaler Interessen.

Interinstitutionelle Vereinbarungen

Interinstitutionelle Vereinbarungen werden zwischen Rat, Europäischem Parlament und Kommission getroffen und legen die Grundlagen fest, um auf der Basis einer längerfristigen Finanzplanung die jährlichen Haushalte aufstellen zu können.

Juste retour

Das Prinzip des "juste retour" besagt, daß die Mitgliedstaaten Rückflüsse aus dem EU-Haushalt gemäß ihrer abgeführten Beiträge erhalten.
Kohäsion Mit dem Begriff der Kohäsion wird im EU-Rahmen auf das Ziel der Förderung des "wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts" auf dem Weg zu einer Gemeinschaft verwiesen.

Kohäsionsfonds

Der Kohäsionsfonds soll dazu beitragen, die Disparitäten zwischen den Mitgliedstaaten bzw. Volkswirtschaften der EU zu verringern. Der 1993 eingerichtete Kohäsionsfonds fördert Maßnahmen in den Bereichen Umwelt und Verkehrsinfrastruktur und stellt z. Z. Mittel ausschließlich den vier Mitgliedstaaten mit dem größten Entwicklungsrückstand - Griechenland, Portugal, Spanien und Irland - zur Verfügung.

Komitologie

Als Komitologie bezeichnet man die Beschränkung der Exekutivbefugnisse der Kommission bei der Umsetzung von Beschlüssen des Rates der Europäischen Union insbesondere durch die Einsetzung von Ausschüssen mit Überwachungsfunktion. Je nach Kompetenz der mit Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission besetzten Ausschüsse lassen sich Beratende Ausschüsse, Verwaltungsausschüsse und Regelungsausschüsse unterscheiden.

Komplementaritätsprinzip

Das Komplementaritätsprinzip (in der Regionalpolitik) besagt, daß gemeinschaftliche Maßnahmen die nationalen Aktionen unterstützen sollen.
Konditionalität Als Konditionalität bezeichnet man die bedingte, an Auflagen gebundene Vergabe von Finanzleistungen bzw. Beihilfen.

Konvergenz

Konvergenz i.w.S. meint eine Annäherung des Entwicklungsniveaus von Regionen oder Staaten. Konvergenz i.e.S. (nominale Konvergenz) meint die im EG-Vertrag enthaltene Verpflichtung der Mitgliedstaaten auf eine Annäherung der nationalen Wirtschaftspolitiken zwecks Einhaltung der Konvergenzkriterien (s.u.).

Konvergenzkriterien

Die (tendenzielle) Einhaltung der im Maastrichter Vertrag definierten Konvergenzkriterien gilt als Eingangsvoraussetzung für die Teilnahme an der Europäischen Währungsunion (EWU; siehe auch: Währungsunion). Die Konvergenzkriterien beziehen sich auf Preisstabilität, Staatsverschuldung (Neuverschuldung und Gesamtverschuldung), Zinsniveau sowie Wechselkursstabilität (innerhalb des Europäischen Währungssystems).

Konzentrationsprinzip

Das Konzentrationsprinzip in der Regionalpolitik besagt, daß knappe Mittel dort eingesetzt werden sollen, wo sie den höchstmöglichen Effekt versprechen.

Mittelbindung

Eine Mittelbindung ist dann gegeben, wenn die Mitgliedstaaten die Finanzmittel für konkrete Projekte und Programme anfordern (nicht zu verwechseln mit der nach dem Prinzip der Konditionalität erfolgenden Vergabe gebundener Mittel).

Negative Integration

Negative Integration meint die Aufhebung bestehender Regulierungen und Hemmnisse (z.B. die Herstellung des freien Wirtschaftsverkehrs) auf dem Weg zu einem Binnenmarkt. Sie zielt somit auf Marktöffnung und Wettbewerbsgleichheit und die Beschränkung nationalstaatlicher Handlungsmöglichkeiten. Es ist mit dem Begriff kein Werturteil verbunden.

Nettozahler/ -empfänger

Als Nettozahler bezeichnet man im Zusammenhang mit der EU jene Staaten, die mehr zur Finanzierung des Haushalts der EU beitragen, als sie an Mitteln aus diesem Haushalt erhalten. Nettoempfänger sind demzufolge jene Staaten, die in den Genuß eines größeren Rückflusses aus dem EU-Haushalt kommen, als sie zur Finanzierung beigetragen haben.

Operationelles Programm (OP)

Operationelle Programme dienen der Umsetzung von GFK und werden der Kommission von den Mitgliedstaaten unterbreitet. In ihnen sind konkrete strukturpolitische Fördermaßnahmen und entsprechende Beihilfeanträge zusammengefaßt.

Ordnungspolitik

Als Ordnungspolitik bezeichnet man diejenigen wirtschaftspolitischen Maßnahmen, die die rechtlich-organisatorischen Rahmenbedingungen einer Wirtschaftsordnung setzen (Wirtschaftsverfassung), innerhalb derer der Wirtschaftsprozeß sich entfalten kann.

package deal

Als package deal (Paketlösung) bezeichnet man die konsensuale Lösung einer von unterschiedlichen Interessen geprägten Verhandlungssituation vermittels der Bündelung mehrerer Einzelentscheidungen zu einem Gesamtpaket, das allen Parteien in seiner Mischung aus Kosten und Nutzen annehmbar erscheint. Während über jede einzelne Entscheidung kein Konsens herstellbar wäre, werden von den Parteien negativ bewertete Einzelentscheidungen aufgrund ihrer Verknüpfung und somit im Tausch mit anderen als positiv bewerteten Entscheidungen mitgetragen.

Phasing out

Als phasing out bezeichnet man eine Übergangsunterstützung, die all diejenigen Gebiete in der EU erhalten, die die Förderkriterien der EU-Strukturpolitik nicht mehr erfüllen.

PHARE

PHARE bezeichnet ein von der Europäischen Kommission verwaltetes Hilfsprogramm zur wirtschaftlichen Umgestaltung der osteuropäischen Staaten. Ursprünglich nur auf Polen und Ungarn bezogen (siehe Abkürzungsverzeichnis), wurde die finanzielle Hilfeleistung später auf alle Transformationsländer in Mittel- und Osteuropa (nicht aber Rußland) ausgedehnt.

Policy

Der Begriff der policy bezeichnet die inhaltliche Dimension von Politik, also die substantiellen Resultate politischer Entscheidungen in Form von Gesetzen, Verordnungen, Programmen etc. Policies (Politiken), die inhaltlich einem Gegenstandsbereich zuzurechnen sind, machen ein Politikfeld aus.

Politics

Der Begriff politics verweist auf die prozessuale Dimension von Politik, also die Art und Weise politischer Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse angesichts existierender Interessengegensätze zwischen den politischen Akteuren. Konflikt- und Konsensstrategien, Aushandlungs-, Verhandlungs- und Durchsetzungsprozesse stehen hier im Mittelpunkt der Betrachtung.

Polity

Der Begriff der polity verweist auf die normativen und institutionellen Formen bzw. Rahmenbedingungen der politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse und somit auf die politische Ordnung.

Positive Integration

Positive Integration verweist auf die politische Gestaltungsaufgabe im Sinne der politischen Intervention in ökonomische, soziale und auch regionale Entwicklungen. Im EU-Rahmen meint positive Integration die Formulierung von policies auf europäischer Ebene. Es ist mit dem Begriff kein Werturteil verbunden.

Policy cyclus

Der policy cyclus (Politik-Zyklus) beschreibt ein Phasenmodell politischer Prozesse bzw. des "Politikmachens", bei dem davon ausgegangen wird, daß Politik folgende Phasen durchläuft: Erstens Problemdefinition, bei der auf das Bestehen eines Problems aufmerksam gemacht wird; zweitens "Agenda-Setting", bei dem das Problem auf die Tagesordnung der Politik gesetzt wird; drittens Politikformulierung, bei der eine spezifische Politik (policy) als Antwort auf das zuvor identifizierte Problem ausgestaltet und beschlossen wird; viertens "Implementation", bei der die Politik praktisch umgesetzt wird; und fünftens Politikneuformulierung, wenn nach einer Evaluation (Überprüfung) die Notwendigkeit dazu festgestellt wird.

Primärrecht

Das Primärrecht der EG/EU besteht aus den Gründungsverträgen (EGKSV, EAGV, EWGV bzw. EGV) sowie den Änderungen und Ergänzungen, die in der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) und den EU-Verträgen (EUV-M, EUV-A) vorgenommen wurden.

Programmplanung

Die Programmplanung dient der Aufteilung der im Rahmen der finanziellen Vorausschau erwartbaren Mittel der EU-Strukturpolitik auf die verschiedenenFörderziele und einer entsprechenden Festlegung und Koordinierung aller strukturpolitischen Maßnahmen im EU-Rahmen. Die Programmplanung wird von der Kommission in enger Abstimmung mit den Akteuren auf nationaler und regionaler Ebene vorgenommen und erfolgt jeweils für mehrjährige Programmplanungszeiträume.

Querschnittsaufgabe

Als Querschnittsaufgaben bezeichnet man Aufgaben bzw. Zielstellungen, die prinzipiell bei der Formulierung und Durchführung von Maßnahmen in allen Politikbereichen berücksichtigt werden müssen (so z.B. Umweltschutzgesichtspunkte bei strukturpolitischen und agrarpolitischen Maßnahmen).

Rahmenverordnung

Als Rahmenverordnung bezeichnet man einen in allen Teilen verbindlichen Rechtsakt allgemeiner Geltung (siehe auch: Verordnung), der den Rahmen mit allgemeinen Bestimmungen für die Durchführungsverordnungen setzt.

Rat (Ministerrat)

Der Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat) nimmt wesentliche legislative Funktionen wahr und setzt sich je nach Beschlußgegenstand aus den zuständigen Fachministern der Mitgliedstaaten zusammen. Der Rat beschließt auf Grundlage bestehender Verträge und in Zusammenarbeit v.a. mit dem Europäischen Parlament die Rechtsakte.

redistributiv

Als redistributiv (umverteilend) bezeichnet man eine Politik, in deren Folge es Kostenträger (Nettozahler) und Nutznießer (Nettoempfänger) im Zuge der Umverteilung knapper Mittel gibt. Im Zuge dieser Umverteilung werden "Gewinner" und "Verlierer" wahrgenommen.

Richtlinie

Richtlinien sind für jeden Mitgliedstaaten, an die sie gerichtet sind, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindliche Rechtsakte. Den staatlichen Stellen ist jedoch die Wahl der Form und der Mittel zur Erreichung dieses Ziels überlassen.

Schengen-Übereinkommen

Das 1985 nur von einigen EG-Staaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande) unterzeichnete Schengen-Übereinkommen sah den freien Personenverkehr zwischen diesen Ländern und gemeinsame Kontrollen an den Außengrenzen vor. Dieses auf intergouvernementaler Basis geschlossene Abkommen stand außerhalb des Gemeinschaftsrechts und wurde erst mit dem Amsterdamer Vertrag (EUV-A) in den gemeinschaftlichen Besitzstand der EU einbezogen.

Sekundärrecht

Als Sekundärrecht der EG/EU bezeichnet man die von den EG-Organen erlassenen Rechtsakte (Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Empfehlungen und Stellungnahmen), die Entscheidungen des EuGH sowie Erklärungen, Entschließungen und bestimmte Abkommen. Es wird aufgrund seiner Bezogenheit auf das Primärrecht auch als abgeleitetes Recht charakterisiert.

Souveränität

Souveränität im staats- und völkerrechtlichen Sinne bezeichnet die von keiner anderen Macht abgeleitete Hoheitsgewalt (des Staates) nach innen und außen.

Stellungnahmen

Stellungnahmen sind wie Empfehlungen nicht verbindliche Rechtsakte.

Strukturfonds (der EU)

Als Strukturfonds bezeichnet man die Gesamtheit der von der Kommission verwalteten Fonds, aus denen die strukturpolitischen Maßnahmen und Beihilfen der EU finanziert werden. Es sind dies EFRE, ESF, FIAF, EAGFL (siehe auch Abkürzungsverzeichnis) sowie zusätzlich der Kohäsionsfonds.

subnational

Als subnational bezeichnet man jene Organe, die sich unterhalb der nationalstaatlichen Ebene, also auf regionaler oder lokaler Ebene befinden.

Subsidiarität

Das Prinzip der Subsidiarität besagt, daß politische Entscheidungen auf einer möglichst bürgernahen Ebene getroffen werden sollen und somit in der Konsequenz nur in denjenigen Bereichen ein gemeinschaftliches Vorgehen im EU-Rahmen erfolgen soll, wenn lokale, regionale und nationale Handlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

supranational

Als supranational bezeichnet man jene Organe, die oberhalb der nationalstaatlichen , also auf europäischer Ebene angesiedelt sind.
Verordnung Verordnungen sind Rechtsakte mit allgemeiner Geltung und sind in allen ihren Teilen verbindlich. Sie gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. (Siehe auch: "Durchführungsverordnung" und "Rahmenverordnung")

Verpflichtungsermächtigung

Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man die einem Mitgliedstaat im Rahmen eines Ziels im Förderzeitraum zur Verfügung gestellten Finanzmittel, die, wenn sie im vorgegebenen Zeitraum nicht völlig gebunden oder ausgegeben wurden, im Rahmen einer Übergangszeit auch in die nächste Förderperiode übertragen werden können.

Vertiefung

Mit der Vertiefung des europäischen Integrationsprozesses ist eine Verstärkung und Ausweitung der Zusammenarbeit im EU-Rahmen bzw. eine weitere Vergemeinschaftung von Politiken mit entsprechenden Kompetenzübertragungen an die EU gemeint.

Visegrad-Staaten

Als Visegrad-Staaten bezeichnet man Ungarn, Polen, Tschechien und die Slowakei, die durch eine enge Zusammenarbeit ihre Voraussetzungen und Position im Hinblick auf einen EU-Beitritt verbessern wollen.

Währungsunion

Die Einrichtung einer Europäischen Währungsunion (EWU) wurde im Maastrichter Vertrag beschlossen. Mit der am 1.1.1999 in Kraft getretenen dritten Stufe haben 11 der 15 EU-Staaten die Wechselkurse ihrer nationalen Währungen unwiderruflich festgelegt und die nationalen Währungen durch eine einheitliche Gemeinschaftswährung (Euro) ersetzt. Voraussetzung für die Teilnahme an der EWU war die Einhaltung der Konvergenzkriterien. Nur Griechenland wurde der Beitritt zunächst verwehrt. Großbritannien, Dänemark und Schweden traten aus anderen Gründen der EWU nicht bei.

Wirtschafts- und Sozialausschuß

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß ist mit Vertretern des wirtschaftlichen und sozialen Lebens besetzt (z.B. Arbeitnehmer und Arbeitgeber) und muß in Rechtsetzungsverfahren zu entsprechenden Themen von Kommission und Rat gehört werden.

Zollunion

Eine Zollunion zeichnet sich dadurch aus, daß von den Mitgliedstaaten auf die Erhebung von Zöllen, mengenmäßigen Beschränkungen und Abgaben gleicher Wirkung im Innern verzichtet (Freihandel) und zusätzlich ein gemeinsamer Außenzoll vereinbart wird.

Zahlung

Als Zahlung bezeichnet man eine Auszahlung aus dem EU-Haushalt an das jeweilige Land.

 

© Elvin Hülser, letzte Überarbeitung: März 2002. Die Verwendung von Inhalten ist für Ausbildungszwecke und nicht-kommerzielle Zwecke gestattet, vorausgesetzt, die Quelle wird angegeben.