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Anlässlich
der feierlichen Präsentation des Internetprojekts "Reden über
Europas Zukunft" am 5. Juli 2002 im Technologiezentrum Duisburg legte
Hannelore Kraft, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten des
Landes NRW, eine mögliche Zukunft Europas aus der Perspektive Nordrhein-Westfalens
dar. Vor dem Leiter des Projekts, Prof. Dr. Heinz- Jürgen Axt und den
Autoren der Internetseite www.europa-reden.de
sowie zahlreich erschienen Gästen erläuterte Hannelore Kraft,
dass das Land Nordrhein-Westfalen im Verbund mit den anderen Ländern
aktiv am Gestaltungsprozess eines neuen Europas teilnehmen werde. Das langfristige
Ziel sei ein "Europa der Regionen" mit klaren Kompetenzabgrenzungen
zwischen den drei Ebenen Europa, Nationalstaaten und Regionen.
Kraft
wies darauf hin, dass der Zeitpunkt der Präsentation des Internetprojekts
günstig gewählt wurde, fällt sie doch in eine Zeit, in der
im Europäischen Konvent
die Weichen für ein neues, erweitertes Europa gestellt werden. Ohne
der Arbeit und den Ergebnissen des Konvents vorgreifen zu wollen, ist Kraft
sicher, dass die europäischen Institutionen mit ausreichender Macht
ausgestattet werden, um mit Mehrheit über die Probleme zu entscheiden,
die nur gemeinschaftlich gelöst werden können. Die Mitgliedstaaten
sollen weiterhin identifikationsstiftend bleiben und weiterhin über
starke Kompetenzen verfügen. Eine stärkere Position müssen
die Regionen erhalten, die in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung
gewonnen haben. In Bezug auf einzelne Politikfelder und deren Organisation
hat Hannelore Kraft folgende Trends im Prozess der Meinungsbildung im Konvent
herausgefiltert: So gebe es einen breiten Konsens darüber, dass die
EU dringend mehr Kompetenzen in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik
,
Asyl- und Einwanderungspolitik und zur Bekämpfung von Terrorismus und
grenzüberschreitender Kriminalität benötigt. Ebenso tritt
eine deutliche Mehrheit für eine Aufgabe der derzeitigen Säulenstruktur
ein. So sollen die Außen- und Sicherheitspolitik und die Innen- und
Justizpolitik so weit wie möglich vergemeinschaftet und damit der demokratischen
Kontrolle durch das Europäische Parlament unterworfen werden. Die
Ministerin zeigte auf, dass die Region NRW zusammen mit seinen Nachbarn
Niederlande und Belgien einen Wirtschaftsraum bildet, der mit einer Bevölkerung
von 44 Mio. Menschen und einem Bruttosozialprodukt von 1 Billion Euro eine
starke Kraft darstellt, die mit Recht selbstbewusst macht. Ziel der nordrhein-westfälischen
Europapolitik sei es daher, europapolitische Themen nicht nur begleitend
zur Kenntnis zu nehmen, sondern mit eigenen Vorschlägen mitzugestalten.
Dabei müssen bei den europäischen Fachpolitiken die vitalen nordrhein-westfälischen
Interessen stärker vertreten werden. Und es ist eine Aufgabe des Landes,
den Menschen die Zusammenhänge von europäischer Politik deutlich
zu machen, um sie so auf dem Weg nach Europa mitzunehmen. Ein besonderes
Augenmerk legt die Ministerin auf die Aufgabenteilung innerhalb der EU.
Es wurde in NRW wie auch in den anderen Ländern festgestellt, dass
die EU in steigenden Maße in die Kompetenzen von Mitgliedstaaten und
Regionen wirkt, obwohl die Problemzusammenhänge keinen europäischen
Belang haben. Praktisch möglich sei dies, weil es in vielen Fällen
unklar ist, welche Aufgaben in den Kompetenzbereich der EU fallen. Als Konsequenz
daraus plädiert Kraft für eine bessere Balance zwischen den verschiedenen
Ebenen. Mit Verweis auf die Vorstellungen und Vorschläge von
Ministerpräsident Clement
stellt Kraft die Vorschläge Nordrhein-Westfalens vor, die von den anderen
Ländern akzeptiert und in einem Bundesratsbeschluss festgehalten wurden.
So gehören zu einer europäischen Verfassung die Grund- und Bürgerrechte
und die Möglichkeit, sie gerichtlich einklagen zu können. Die
Kompetenzverluste an die EU können nicht allein durch bessere Regeln
behoben werden, sondern nur durch eine Mischung aus materiell- rechtlichen
und verfahrensrechtlichen Verbesserungen, kombiniert mit Veränderungen
im institutionellen Gefüge der EU. Die Kommission solle schon zu Beginn
der Gesetzgebung verpflichtet werden, die Mitgliedstaaten anzuhören.
Während dieses Prozesses wäre dann unter Berücksichtigung
von Subsidiarität
und dem Gebot der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob
eine europaweite Regelung überhaupt notwendig sei. Bei der Neuordnung
der Kompetenzen solle die Mehrheitsentscheidung im Rat zur Regel und die
Einstimmigkeit zur Ausnahme werden. Die bislang in Nizza getroffenen Vereinbarungen
reichen der Ministerin nicht aus, ein Europa der 25 oder gar 27 Mitgliedstaaten
wäre kaum handlungsfähig. Zusätzlich muss die neue Kompetenzordnung
institutionell abgesichert werden, was vordringlich auf eine Reform des
Rates hinauslaufe. Langfristig solle sich der Ministerrat aus dem Exekutivbereich
zurückziehen und sich ganz auf seine Legislativfunktion konzentrieren.
Er könnte im Gesetzgebungsverfahren der EU zur Staatenkammer werden.
Das Europäische Parlament sieht Kraft als Bürgerkammer, die in
allen Bereichen mit dem Rat gleichberechtigt entscheiden solle. Um
das Gewicht der Regionen innerhalb der EU zu stärken, plädiert
die Ministerin für ein Klagerecht vor dem EuGH und eine Stärkung
des Ausschusses der Regionen. In seiner derzeitigen heterogenen Zusammensetzung
mit nur beratender Funktion sei die Aufgabe des Sachverwalters regionaler
Belange nicht ausreichend zu erfüllen. Der AdR solle daher Organstatus
erhalten und mit einem Klagerecht zur Wahrung seiner Rechte und einem Fragerecht
gegenüber der Kommission ausgestattet werden. Hier
gelangen Sie zum Wortlaut der Rede. ©
Jens Hüsgen, letzte Überarbeitung:
Oktober 2002. Die Verwendung von Inhalten ist für Ausbildungszwecke
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