Rede - kurz und knapp

von Jens Hüsgen

 

Hannelore Kraft © Bilderservice des MBEAAnlässlich der feierlichen Präsentation des Internetprojekts "Reden über Europas Zukunft" am 5. Juli 2002 im Technologiezentrum Duisburg legte Hannelore Kraft, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes NRW, eine mögliche Zukunft Europas aus der Perspektive Nordrhein-Westfalens dar. Vor dem Leiter des Projekts, Prof. Dr. Heinz- Jürgen Axt und den Autoren der Internetseite www.europa-reden.de sowie zahlreich erschienen Gästen erläuterte Hannelore Kraft, dass das Land Nordrhein-Westfalen im Verbund mit den anderen Ländern aktiv am Gestaltungsprozess eines neuen Europas teilnehmen werde. Das langfristige Ziel sei ein "Europa der Regionen" mit klaren Kompetenzabgrenzungen zwischen den drei Ebenen Europa, Nationalstaaten und Regionen.

Kraft wies darauf hin, dass der Zeitpunkt der Präsentation des Internetprojekts günstig gewählt wurde, fällt sie doch in eine Zeit, in der im Europäischen Konvent Info-Block "Post-Nizza-Prozess" die Weichen für ein neues, erweitertes Europa gestellt werden. Ohne der Arbeit und den Ergebnissen des Konvents vorgreifen zu wollen, ist Kraft sicher, dass die europäischen Institutionen mit ausreichender Macht ausgestattet werden, um mit Mehrheit über die Probleme zu entscheiden, die nur gemeinschaftlich gelöst werden können. Die Mitgliedstaaten sollen weiterhin identifikationsstiftend bleiben und weiterhin über starke Kompetenzen verfügen. Eine stärkere Position müssen die Regionen erhalten, die in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen haben.

In Bezug auf einzelne Politikfelder und deren Organisation hat Hannelore Kraft folgende Trends im Prozess der Meinungsbildung im Konvent herausgefiltert: So gebe es einen breiten Konsens darüber, dass die EU dringend mehr Kompetenzen in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik Info-Block "GASP", Asyl- und Einwanderungspolitik und zur Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität benötigt. Ebenso tritt eine deutliche Mehrheit für eine Aufgabe der derzeitigen Säulenstruktur ein. So sollen die Außen- und Sicherheitspolitik und die Innen- und Justizpolitik so weit wie möglich vergemeinschaftet und damit der demokratischen Kontrolle durch das Europäische Parlament unterworfen werden.

Die Ministerin zeigte auf, dass die Region NRW zusammen mit seinen Nachbarn Niederlande und Belgien einen Wirtschaftsraum bildet, der mit einer Bevölkerung von 44 Mio. Menschen und einem Bruttosozialprodukt von 1 Billion Euro eine starke Kraft darstellt, die mit Recht selbstbewusst macht. Ziel der nordrhein-westfälischen Europapolitik sei es daher, europapolitische Themen nicht nur begleitend zur Kenntnis zu nehmen, sondern mit eigenen Vorschlägen mitzugestalten. Dabei müssen bei den europäischen Fachpolitiken die vitalen nordrhein-westfälischen Interessen stärker vertreten werden. Und es ist eine Aufgabe des Landes, den Menschen die Zusammenhänge von europäischer Politik deutlich zu machen, um sie so auf dem Weg nach Europa mitzunehmen.

Ein besonderes Augenmerk legt die Ministerin auf die Aufgabenteilung innerhalb der EU. Es wurde in NRW wie auch in den anderen Ländern festgestellt, dass die EU in steigenden Maße in die Kompetenzen von Mitgliedstaaten und Regionen wirkt, obwohl die Problemzusammenhänge keinen europäischen Belang haben. Praktisch möglich sei dies, weil es in vielen Fällen unklar ist, welche Aufgaben in den Kompetenzbereich der EU fallen. Als Konsequenz daraus plädiert Kraft für eine bessere Balance zwischen den verschiedenen Ebenen.

Mit Verweis auf die Vorstellungen und Vorschläge von Ministerpräsident Clement Wolfgang Clement über Europas Zukunft stellt Kraft die Vorschläge Nordrhein-Westfalens vor, die von den anderen Ländern akzeptiert und in einem Bundesratsbeschluss festgehalten wurden. So gehören zu einer europäischen Verfassung die Grund- und Bürgerrechte und die Möglichkeit, sie gerichtlich einklagen zu können. Die Kompetenzverluste an die EU können nicht allein durch bessere Regeln behoben werden, sondern nur durch eine Mischung aus materiell- rechtlichen und verfahrensrechtlichen Verbesserungen, kombiniert mit Veränderungen im institutionellen Gefüge der EU. Die Kommission solle schon zu Beginn der Gesetzgebung verpflichtet werden, die Mitgliedstaaten anzuhören. Während dieses Prozesses wäre dann unter Berücksichtigung von Subsidiarität Info-Block "Subsidiarität" und dem Gebot der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob eine europaweite Regelung überhaupt notwendig sei. Bei der Neuordnung der Kompetenzen solle die Mehrheitsentscheidung im Rat zur Regel und die Einstimmigkeit zur Ausnahme werden. Die bislang in Nizza getroffenen Vereinbarungen reichen der Ministerin nicht aus, ein Europa der 25 oder gar 27 Mitgliedstaaten wäre kaum handlungsfähig. Zusätzlich muss die neue Kompetenzordnung institutionell abgesichert werden, was vordringlich auf eine Reform des Rates hinauslaufe. Langfristig solle sich der Ministerrat aus dem Exekutivbereich zurückziehen und sich ganz auf seine Legislativfunktion konzentrieren. Er könnte im Gesetzgebungsverfahren der EU zur Staatenkammer werden. Das Europäische Parlament sieht Kraft als Bürgerkammer, die in allen Bereichen mit dem Rat gleichberechtigt entscheiden solle.

Um das Gewicht der Regionen innerhalb der EU zu stärken, plädiert die Ministerin für ein Klagerecht vor dem EuGH und eine Stärkung des Ausschusses der Regionen. In seiner derzeitigen heterogenen Zusammensetzung mit nur beratender Funktion sei die Aufgabe des Sachverwalters regionaler Belange nicht ausreichend zu erfüllen. Der AdR solle daher Organstatus erhalten und mit einem Klagerecht zur Wahrung seiner Rechte und einem Fragerecht gegenüber der Kommission ausgestattet werden.

Hier gelangen Sie zum Wortlaut der Rede.

 

© Jens Hüsgen, letzte Überarbeitung: Oktober 2002. Die Verwendung von Inhalten ist für Ausbildungszwecke und nicht-kommerzielle Zwecke gestattet, vorausgesetzt, die Quelle wird angegeben.