| Hannelore
Kraft: "Nordrhein-Westfalen und die Zukunft der Europäischen Union"
Rede der Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes NRW anlässlich der Präsentation unserer Website im Technologiezentrum Duisburg am 5. Juli 2002 |
| I. Der Zeitpunkt zur Präsentation dieses gelungenen Internet-Projektes "Reden über Europas Zukunft" könnte kaum besser gewählt sein. Denn wir befinden uns mitten in einem Umwälzungsprozess, der der Europäischen Union eine neue Perspektive und ein neues Gesicht geben wird. Auch - und gerade - hier in Nordrhein-Westfalen befinden wir uns "mittendrin" und wollen diesen Prozess aktiv mitgestalten. Worum geht es? Durch
die Erweiterung Mit dem Konvent zur
Zukunft der EU
Wie auch immer die Ergebnisse des Konvents konkret aussehen werden, schon heute ist klar, dass das europäische System auch künftig durch eine Mehrebenen-Demokratie geprägt sein wird: Mit europäischen Institutionen, die hoffentlich mit genug Macht ausgestattet werden, um mit Mehrheit über die Probleme zu entscheiden, die nur noch durch gemeinschaftliche Antworten gelöst werden können. Mit Mitgliedstaaten, die noch lange Zeit für die Bürgerinnen und Bürger identifikationsbildend bleiben und auch künftig über starke Kompetenzen verfügen werden. Mit Regionen, die im vergangenen Jahrzehnt in ganz Europa zunehmend an Bedeutung gewonnen haben und heute bereits ein nicht mehr wegzudenkender Akteur in Europa sind.
Nordrhein-Westfalen ist eine der stärksten Regionen in Europa. Gemeinsam mit unseren unmittelbaren Nachbarn in Belgien und den Niederlanden ist ein Wirtschaftsraum entstanden, der rund 44 Millionen Menschen umfasst und mit rund 1 Billion Euro das gleiche Bruttosozialprodukt erwirtschaftet wie Großbritannien. Das macht selbstbewusst. Die Verflechtung zeigt aber auch die Notwendigkeit auf, gestalterisch am europäischen Einigungsprozess mitzuwirken. Ziel der nordrhein-westfälischen Europapolitik ist es daher,
Meine heutigen Ausführungen möchte ich auf die Mitwirkung am Prozess zur Neugestaltung der EU konzentrieren. Nordrhein-Westfalen hat am 1. Juli 2002 den Vorsitz in der Europaministerkonferenz
der Länder
Zur friedenssichernden Europäischen Union gibt es keine Alternative. Wenn die Menschen aber den Eindruck gewinnen, dass über sie hinweg und an ihren Problemen vorbei regiert wird, wenden sie sich von Europa ab. Die Entwicklungen in Österreich, in Italien, in den Niederlanden und erst jüngst die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen in Frankreich haben gezeigt, dass der Boden für Euroskeptizismus schnell bereitet ist. Die Staats- und Regierungschefs haben deshalb klug gehandelt,
als sie im Dezember 2000 in Nizza Nicht mehr in einer Regierungskonferenz hinter verschlossenen Türen, sondern in einem demokratischen und transparenten Verfahren sollten die nächsten wichtigen Reformschritte der EU vorbereitet werden. Im Mandat von Laeken (ER Dezember 2001) wurde - kurz gefasst - die Aufgabe gestellt, die Voraussetzungen für eine entscheidungsfähige, transparente und bürgernahe vergrößerte Union zu schaffen.
Am 28. Februar 2002 hat der Konvent seine Arbeit aufgenommen. Bislang ist er zu fünf Arbeitssitzungen zusammengekommen. In der kommenden Woche wird es eine weitere Sitzung (11./12. Juli 2002) geben, die sich mit den außenpolitischen Aufgaben der EU befassen wird. Gleichzeitig wird ein Jugendkonvent tagen, dessen Ergebnisse am 12. Juli 2002 mit den Politikern im "offiziellen" Konvent beraten werden. Mit diesem Ereignis wird die erste Orientierungsphase der Konventsarbeit, die von den Generalaussprachen geprägt war, abgeschlossen. Nach der Sommerpause sollen konkrete Arbeitsdokumente vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage wird dann eine stärker ergebnisorientierte Debatte geführt werden. Ob der Präsident des Konvents, Giscard
d'Estaing Spätestens Anfang 2003 muss allerdings mit der konkreten Textarbeit begonnen werden, weil ansonsten das Ziel nicht mehr zu erreichen sein wird, die Beratungen bis Mitte nächsten Jahres abzuschließen. Soweit zum Verfahrensstand. Jetzt zu den Inhalten. Bei den Grundsatzdebatten der ersten Sitzungen des Konvents standen die Fragen im Mittelpunkt:
Bei der heterogenen Zusammensetzung des Gremiums und bei der Form der Debatte - jeweils zahlreiche Redner mit drei-Minuten-Beiträgen in bunter Folge - ist es nicht einfach, eine Zwischenbilanz zu ziehen und Hauptströmungen zusammen zu fassen. Ich will es trotzdem versuchen: Erstens: Eine deutliche Mehrheit der Redner hat die Notwendigkeit erkannt, dass die gegenwärtige Kompetenzordnung dringend verbesserungsbedürftig ist. Ich komme auf diesen Punkt noch zurück. Zweitens: Ein breiter Konsens ist festzustellen,
wonach die EU dringend mehr Kompetenzen in den Bereichen Außen- und
Sicherheitspolitik Die Erkenntnis hat sich durchgesetzt, dass solche Problemlagen mit - man kann sagen - globaler Dimension nicht mehr von jedem Mitgliedstaat allein gelöst werden können. Drittens: Eine deutliche Mehrheit tritt für die Beseitigung der Säulenstruktur in den Verträgen ein. Mit anderen Worten: Außen- und Sicherheitspolitik - zweite Säule - und Innen- und Justizpolitik - dritte Säule - sollen so weit wie möglich vergemeinschaftet und damit der demokratischen Kontrolle durch das Europäische Parlament überantwortet werden. Diese Frage wird aber noch weiter diskutiert werden müssen. Denn die erste Sachdebatte zur Innen- und Justizpolitik am 6. Juni 2002 hat gezeigt: Gerade in den eben genannten Feldern dieser Politikbereiche reicht die Spannbreite von Verfechtern einer echten Vergemeinschaftung über Befürworter von differenzierten Lösungen bis hin zu Verteidigern der bisherigen intergouvernementalen Methode. Viertens: Eine deutliche Mehrheit der Mitglieder befürwortet die Fortsetzung der europäischen Integration. Renationalierungsbestrebungen, wie sie teilweise von Euroskeptikern vorgetragen worden sind, finden nur wenig Unterstützung.
Ich möchte jetzt noch einmal auf das Thema "Aufgabenverteilung in der EU" zurück kommen. Es ist von Nordrhein-Westfalen und von der Ländergesamtheit frühzeitig aufgegriffen worden. Denn wir mußten feststellen, dass die EU immer stärker in die Kompetenzen von Mitgliedstaaten und Regionen hineinwirkt, obwohl die zu regelnden Problemlagen keine europäische oder zumindest grenzüberschreitende Dimension aufwiesen. Das konnte sie, weil in vielen Fällen unklar ist, welche Aufgaben genau in den Kompetenzbereich der EU gehören. Vor diesem Hintergrund wird der Konvent auf die folgenden drei Kernfragen eine Antwort formulieren müssen: Erstens: Welches Europa brauchen wir angesichts der Globalisierung und der veränderten politischen Weltlage? Zweitens: Wie soll die Arbeitsteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten sowie den Regionen gestaltet werden? Drittens: Welche Rolle sollen die Regionen in der erweiterten EU spielen und welche institutionellen Antworten muss die neue Verfassung geben? Anders ausgedrückt: Wir brauchen in Europa ein Regelwerk, aus dem klar hervorgeht:
Entscheidend wird sein, die Gewichte der einzelnen Ebenen in der EU neu auszutarieren. In einer Europäischen Union, die in überschaubarer Zeit 20, 25 oder sogar an die 30 Mitgliedstaaten haben könnte, wird die Auflösung des Kompetenzwirrwarrs und - soweit es geht - die Vermeidung von gemischten Zuständigkeiten noch wichtiger.
Ich plädiere für eine bessere Balance zwischen den drei politischen Ebenen, der Europäischen Union, dem Mitgliedstaat und der Region. Wir brauchen diese Balance, um so effektiv, aber auch so bürgernah wie möglich auf die neuen weltwirtschaftlichen Bedingungen reagieren zu können. Es muss gelingen, die Aufgaben der EU stärker auf jene Fragen zu konzentrieren, die von politisch-strategischer Bedeutung für ihre Entwicklung sind und die nur auf europäischer Ebene gelöst werden können. Ein Beispiel: Bei jeder internationalen Krise demonstriert die EU ihre Handlungsunfähigkeit. Dies mussten wir erst vor wenigen Wochen wieder bei der Verschärfung des Konflikts zwischen Israelis und Palästinensern erleben. Denn die EU-Vermittlungsdelegation wurde nicht einmal empfangen und kehrte unverrichteter Dinge aus Jerusalem zurück. Einzelstaatliche Aktivitäten klassischer Außenpolitik mußten fehlendes gemeinsames Handeln ersetzen. In der Außen- und Sicherheitspolitik braucht die EU eindeutig mehr Kompetenzen und ein schärferes Profil. Ein Gegenbeispiel liefert die Umweltpolitik mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie: Statt sich auf die Festlegung der Grundsätze, die Größe des Gebietes und eine Mißbrauchskontrolle zu beschränken, möchte die EU-Kommission zentral von Brüssel aus auch noch die einzelnen FFH-Gebiete im Münsterland oder in der Eifel festlegen. Um handlungsfähig zu bleiben, muss sich die
EU daher auch vor Überforderung schützen und solche Aufgaben abgeben
oder gar nicht erst an sich ziehen, die andere Akteure genau so gut oder
besser erfüllen können. An einem in dieser Weise verstandenen
Subsidiaritätsprinzip Zur
besseren Systematisierung des Kompetenzgefüges hat Ministerpräsident
Clement
Die nordrhein-westfälischen Vorschläge haben im Länderkreis großen Anklang gefunden. Auf dieser Basis haben die Länder im Dezember 2001 ihre Vorstellungen in einem Bundesratsbeschluss zu Papier gebracht, der inzwischen auch dem Konvent vorliegt. In einem fortgeschriebenen Gesamtvorschlag haben sie diese Ideen weiterentwickelt und zusätzlich ihre Anforderungen an eine europäische Verfassung formuliert. Auf einige Aspekte möchte ich kurz eingehen. Erstens: Zu einer europäischen Verfassung gehören Grund- und Bürgerrechte und die Möglichkeit, sie gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen zu können. Ein bloßer Querverweis auf die in Nizza proklamierte Grundrechte - Charta reicht mir nicht aus. Sie muss Vertragsbestandteil werden. Zweitens: Das Problem schleichender Kompetenzverluste an die EU lässt sich nicht allein durch bessere Kompetenzregeln beheben. Nur eine Mischung aus materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Verbesserungen, kombiniert mit Veränderungen im institutionellen Gefüge der EU, kann weiterhelfen. So sollte die Kommission schon bei der Entwicklung ihrer Gesetzgebungsvorschläge verpflichtet werden, die Mitgliedstaaten anzuhören. Dabei wäre dann unter Berücksichtigung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob überhaupt die Notwendigkeit für eine europaweite Regelung besteht. Bei dieser Erforderlichkeitsprüfung würde man vermutlich im einen oder anderen Fall zu dem Ergebnis kommen, dass bereits eine mitgliedstaatliche Lösung ausreicht. Einer weiteren Institution zur Überprüfung möglicher Verstöße gegen das Subsidiaritätsprinzip, wie das z.B. im Konvent vereinzelt geforderte Subsidiaritätsgremium, bedarf es meiner Ansicht nach nicht. Denn ein solches Gremium verkompliziert und verzögert das Gesetzgebungsverfahren, das wir ja gerade vereinfachen und beschleunigen wollen. Drittens: Auf der Basis einer klaren Kompetenzordnung sollte die Mehrheitsentscheidung im Rat zur Regel und die Einstimmigkeit zur Ausnahme werden. Die Ergebnisse der Regierungskonferenz von Nizza auf diesem Feld reichen nicht aus, um die heutige EU der 15 handlungsfähig zu halten, geschweige denn eine EU der 25 oder gar 27 Mitgliedstaaten. Viertens: Eine verbesserte Kompetenzordnung muss auch im institutionellen Gefüge abgesichert werden. Die derzeitige Gewaltenverteilung macht es den Organen der EU zu leicht, Grundsätze wie Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Bürgernähe fachpolitischen Interessen zu opfern. Vordringlich ist dabei eine Reform des Rates. Der Europäische Rat von Sevilla am 14./15. Juni 2002 hat hier bereits erste Schritte unternommen. Es sind aber noch weitere Neuerungen nötig, die im Konvent zu behandeln sein werden. Langfristig sollte sich der Ministerrat aus dem Exekutivbereich zurückziehen und sich ganz auf seine Legislativfunktion konzentrieren. Er könnte im Gesetzgebungsverfahren der EU zur Staatenkammer werden. Das Europäische Parlament sehe ich daneben als Bürgerkammer, die in allen Bereichen mit dem Rat gleichberechtigt entscheidet. Fünftens: In einer europäischen Verfassung sollte auch das Gewicht der Regionen gestärkt und abgesichert werden. Zur Wahrung ihrer Rechte und Zuständigkeiten sollten sie ein Klagerecht vor dem EuGH erhalten. Der Ausschuss der Regionen kann in seiner derzeitigen heterogenen Zusammensetzung mit lediglich beratender Funktion seine Aufgabe als Sachwalter regionaler Belange nur unzulänglich erfüllen. Er sollte Organstatus erhalten und mit einem Klagerecht zur Wahrung seiner Rechte und einem Fragerecht gegenüber der Kommission ausgestattet werden.
Mit all diesen Fragen wird sich der Konvent in den nächsten Monaten befassen müssen. Die Zeit der Generaldebatten ist vorbei. Jetzt werden konkrete Lösungsmöglichkeiten gesucht. Auch für die Länder und besonders für Nordrhein-Westfalen als Vorsitzland der EMK gilt es jetzt, die Vorstellungen zu präzisieren und so Einfluss auf die zukünftige Vertragsgestaltung zu nehmen. Ich habe deshalb einen Expertenrat mit sieben nordrhein-westfälischen Wissenschaftlern einberufen, um die Beamten des Europaministeriums und mich bei der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten beraten zu lassen. Dabei handelt es sich um Politikwissenschaftler, Volkswirte und Juristen, die sich auf ihrem Arbeitsfeld vornehmlich mit europäischen Themen befassen. Ich bin froh, dass auch Herr Professor Dr. Axt bereit war, in diesem Gremium mitzuarbeiten. Die Ergebnisse des Expertenrates werden wir den deutschen Mitgliedern im Konvent zuleiten und so in die Diskussion einbringen.
Hinter all unseren Reformvorschlägen steht ein zentraler Gedanke: Eine zukunftsfähige EU braucht ein Regelwerk, das den Grundsätzen der Klarheit und Transparenz, der Verantwortung und der Subsidiarität entspricht. Ich sehe hierin die einzige Möglichkeit, dem wachsenden Unbehagen über die Bürgerferne der Europäischen Union entgegen zu wirken. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, wem sie bei Wahlgängen welche Kompetenz und damit welche Verantwortung auf Zeit zuweisen. Wo alle irgendwie mitverantwortlich sind, trägt letztlich niemand mehr die politische Verantwortung. Dies ist eine der Ursachen für Politikverdrossenheit und Wahlverweigerung. Denn Klarheit und Transparenz der Aufgabenzuweisung sind eherne Gebote der Demokratie. Transparenz bedeutet auch Offenheit. Eine neue Architektur für das Haus Europa lässt sich nur öffentlich und gemeinsam mit den Menschen planen und errichten, die darin leben wollen. Dazu gehört ein breit angelegter Verfassungsprozess, wie ihn der Konvent jetzt eingeleitet hat. Dazu gehören aber auch Veranstaltungen und Informationsprojekte, wie das Internet-Projekt, das Sie uns heute hier vorgestellt haben. Herzlichen Dank!
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