Rede - kurz und knapp

von Sükriye Topallaz

 

Johannes Rau © IN/Press/BundespressestelleAm 04.04.2001 hielt Bundespräsident Johannes Rau vor dem europäischen Parlament in Straßburg die Rede "Plädoyer für die Europäische Verfassung". Das Staatsoberhaupt legte seine Europavision vor und plädierte für eine europäische Verfassung.

Bundespräsident Johannes Rau betonte, Europa habe gemeinsame Interessen. Auch die größten Visionäre der 50er Jahre hätten es sich nicht träumen lassen, welche konkrete Gestalt die europäische Einigung einmal annehmen würde. Selbstkritisch müsse man aber auch feststellen, dass es neben breiter Zustimmung bei vielen Bürgerinnen und Bürgern auch Skepsis, ja Misstrauen bis hin zu Ablehnung gebe. Dabei sei es den Allermeisten bewusst, wie viel es bedeute, in Frieden zu leben, das es gelungen sei, den Wohlstand gemeinsam zu mehren. Die Sorgen der Menschen hätten mit der Antwort auf die Frage zu tun, wie schwer der durchschaubare Einigungsprozess organisiert werden solle. Die Bürgerinnen und Bürger fragten sich zu Recht:

  • Wer auf der Lokomotive des europäischen Einigungszuges sitze?
  • Welche Geschwindigkeitsvorschriften und Verkehrsregeln gelten?
  • Wie und wo die Weichen gestellt würden?
  • Welche Wagen an - oder abgekoppelt würden?
  • Wohin die Reise gehe?

Dies seien die Fragen, die das Volk stelle.
Wenn Menschen zu einem bestimmten Zweck gemeinsam handelten, dann brauchten sie dafür gemeinsame Regeln und Verfahren. Es müssten die folgenden Fragen beantwortet werden:

  • Wie könne man die EU so organisieren, dass sich die Bürgerinnen und Bürger besser in ihr zurechtfinden?
  • Was müsse man tun, damit die Entscheidungen der EU auch auf europäischer Ebene breiter legitimiert sind?
  • Wie solle der organisatorische Rahmen aussehen?

Er höre manchmal, ein demokratischer Prozess sei in Europa nicht möglich, weil es kein einheitliches europäisches Staatsvolk gebe und keine europäische Öffentlichkeit. Doch dies dürfe kein Hindernis sein, die Grundsätze der Demokratie auf europäischer Ebene zu stärken. Aus diesem Grund fordert Johannes Rau eine europäische Verfassung. Sie sei nicht der Schlussstein des europäischen Bauwerks, sie muss zu seinem Fundament werden. In dieser Verfassung sollte festgelegt werden, dass Europa kein zentralistischer Superstaat wird, sondern dass wir eine Föderation der Nationalstaaten aufbauen. Gerade eine Föderation ermögliche es jedem Mitgliedsland, über sein Verfassungsmodell und über seinen Staatsaufbau souverän zu entscheiden. Er erwähnt drei Kernpunkte für eine Konstitution. Den ersten Teil sollte die auf dem europäischen Gipfel von Nizza proklamierte Grundrechtscharta bilden. Der zweite Teil einer europäischen Verfassung müsse die Kompetenzen zwischen den Mitgliedstaaten und der EU mit der gebotenen Klarheit abgrenzen. Er schließt dabei die Rückverlagerungen von Kompetenzen nicht aus. Johannes Rau schlägt vor, um die demokratische Legitimation zu erhöhen, das Parlament und Ministerrat zu einem Zweitkammer - Parlament ausgebaut werden. Der Ministerrat sollte eine Staatenkammer werden und das Europaparlament zu einer Bürgerkammer. Beide Kammern sollten in allen Bereichen, in denen Recht gesetzt wird, gleichwertig und gleichberechtigt entscheiden. Johannes Rau schlägt weiteres vor, dass beide Kammern künftig den EU-Kommissionspräsidenten und seine Mannschaft wählen. Die entscheidenden Vorarbeiten zu einer europäischen Verfassung sollte nicht mehr von einer Regierungskonferenz gemacht werden. Es sollte ein Konvent, in dem neben Regierungsvertretern Abgeordnete der nationalen Parlamente und des Europaparlaments sitzen, die die nötigen Entscheidungen vorbereiten. Johannes Rau äußert sich zur künftigen Rolle der Kommission, die häufig zum Sündenbock gemacht werde. Sie solle das Vorschlagsmonopol behalten, doch keineswegs eine Art europäische Regierung werden.

 

© Sükriye Topallaz, letzte Überarbeitung: April 2002. Die Verwendung von Inhalten ist für Ausbildungszwecke und nicht-kommerzielle Zwecke gestattet, vorausgesetzt, die Quelle wird angegeben.