| Rede - kurz und knapp von Kathrin Joester |
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Das Zauberwort dabei heißt "Kompetenzabgrenzung" der EU nach innen und eine starke Union nach außen. Mit dem Subsidiaritätsprinzip als Grundlage soll eindeutig festgeschrieben werden, welche Kompetenzen die Union hat und welche auch in Zukunft bei den Nationalstaaten verbleiben werden. Dabei sehen die beiden Autoren Wolfgang Schäuble und Reinhold Bocklet auch die Notwendigkeit bereits bestehende Kompetenzen der EU zu beschneiden und an die Nationalstaaten zurückzugeben, z.B. im Bereich der Einwanderungspolitik. Mehr Kompetenzen möchten die Autoren der Union im Bereich der gemeinsamen Außenpolitik übertragen. Das diesen Verfassungsentwurf charakterisierende Motto lautet: "Nicht jedes Problem in Europa ist auch eine Aufgabe für Europa". Davon ausgehend wird für fast alle Bereiche der Politik genau geregelt, inwiefern die Union oder die Nationalstaaten zuständig sein sollen. Das Ziel ist ein Staatenverbund, der auf den bestehenden Nationalstaaten aufbaut, ohne diese abzuschaffen. Für diesen Verbund soll ein Verfassungsvertrag formuliert werden, der sowohl die Kompetenzen, als auch Finanzierung und das Institutionengefüge der Union regelt. Der gesamte Entwurf umfasst 42 Seiten, wovon ein Drittel auf den allgemeinen Entwurf für eine Verfassung und zwei Drittel auf eine Anlage entfallen, die die Reform der einzelnen Politikbereiche regelt. Im ersten Teil werden allgemeine Zielsetzungen für das künftigen Europas formuliert. Eine Schlüsselformulierung ist in diesem Zusammenhang: Der Nationalstaat braucht Europa, weil jeder Nationalstaat in Europa wichtige Aufgaben nicht mehr auf sich allein gestellt erfüllen kann. Nation und Europa bedingen sich gegenseitig." Die Autoren bekennen sich eindeutig zu dem Projekt eines geeinten Europas, befürworten allerdings pragmatisch die Zusammenarbeit und den Souveränitätsverzicht der Mitgliedstaaten nur da, wo sie wirklich notwendig seien. Dazu gehören die folgenden Politikfelder: Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Binnenmarkt, Außenvertretung der Union, gemeinsame Währung, reformierte Agrarpolitik und teilweise die Bereiche Rechtspolitik, innere Sicherheit, Verkehr, Infrastruktur, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Die Kompetenz für die folgenden Bereiche soll nach Meinung von Bocklet und Schäuble allein in der Hand der Nationalstaaten verbleiben: der Staatsaufbau der Mitgliedstaaten einschließlich der kommunalen Selbstverwaltung, Sozial- und Familienpolitik, Arbeitsmarktpolitik, die Regelung der Zuwanderung, sowie die Bereiche Bildung, Kultur und Sport. Dadurch sollen unter anderem auch die nationalen und regionalen Identitäten gewahrt bleiben. Das Institutionengefüge soll mit den Zielen größerer Transparenz, Effizienz und Bürgernähe reformiert werden. Die konkreten Vorschläge dazu sehen vor, dass sowohl Rat, Kommission als auch Parlament das gleiche Recht der Gesetzesinitiative erhalten. Die Kommission soll zahlenmäßig begrenzt werden, um handlungsfähig zu bleiben. Jeder Abgeordnete im Parlament soll in Zukunft in etwa die gleiche Anzahl von Bürgern repräsentieren (dabei werden jedoch Zugeständnisse gemacht, um eine Mindestrepräsentanz der kleinen Mitgliedstaaten zu gewährleisten). Für den Fall eventueller Kompetenzstreitigkeiten zwischen Union und Mitgliedstaaten soll ein Kompetenzsenat des europäischen Gerichtshofes entscheiden, der mit Beteiligung von nationalen Verfassungsrichtern gebildet werden soll. Alles in allem würden diese Reformen zu einer Beschränkung vor allem der Kompetenzen der Kommission führen. Verwunderlich ist der Vorschlag, einen Kompetenzsenat einzurichten insofern, als schon im vorliegenden Entwurf zur Kompetenzabgrenzung die Aufgaben klar zugeordnet werden. falls der Vorschlag umgesetzt würde, müssten Streitigkeiten bei der Zuordnung der Aufgaben eigentlich ausbleiben. Bei der Reform der Institutionen verbleiben Fragen: Was bedeutet eine Mindestrepräsentanz für kleine Staaten im Parlament und wie weit soll die Neuverteilung der Sitze über die in Nizza bereits getroffene Regelung hinausgehen? Die Diskussion des Papiers erfordert Antworten auf diese Fragen. Präziser werden die Autoren, bei der angestrebten Reform der Politikbereiche. Grundsätzliche Reformen werden vor allem im Bereich der Regional- und Strukturpolitik angestrebt. Das bestehende System der Struktur- und Kohäsionsfonds soll durch einen Solidaritätsfonds ersetzt werden, "aus dem ohne weitgehende inhaltliche Vorgaben Leistungen an die am wenigsten leistungsfähigen Mitgliedstaaten erbracht werden. Maßnahmen, die in den wohlhabenderen Mitgliedstaaten bislang über die EUStrukturfonds finanziert wurden, dürfen von den Mitgliedstaaten mit eigenen Mitteln finanziert werden." Diese Idee wird vor allem in der Bundesrepublik von vielen Politikern unterstützt, da sie eine finanzielle Entlastung für Deutschland und eine vermehrte Freiheit bedeutet, selber zu entscheiden, welche Regionen oder Projekte aktiv unterstützt werden. Für die Union wäre dies eine Beschneidung ihrer Kompetenzen. Viele Nettoempfänger haben dagegen massiven Widerspruch angemeldet. Anders sieht es bei der gemeinsamen Außen- uns Sicherheitspolitik aus. Hier sollen die Kompetenzen und Aufgaben der Union, wenn auch schonend und langsam, über den Weg der intergouvermentalen Zusammenarbeit erweitert werden. Schäuble und Bocklet wünschen sich eine Union, die nach außen mit einer Stimme und gemäss ihrer wirtschaftlichen Stärke auftritt. Bereiche, die in Zukunft von der EU wahrgenommen werden sollen, sind unter anderem: Außenhandelspolitik, die äußeren Aspekte des Binnenmarkts, internationale Währungspolitik; Außenvertretung des Euro-Raumes; militärische und zivile Weltraumpolitik sowie Rüstungspolitik, Außenvertretung der Union in Drittstaaten und in internationalen Organisationen. Die Bereiche, welche heute unter den Aspekt der intergouvermentalen Zusammenarbeit fallen, sollen teilweise mithilfe der verstärkten Zusammenarbeit näher an den vergemeinschafteten Bereich herangeführt werden. Dazu vorgesehen sind: schrittweise militärische Weiterentwicklung der Krisenreaktionskräfte zu einer europäischen Armee, die Bekämpfung des internationalen Terrorismus, internationale Rüstungskontroll- Abrüstungs- und Nichtweiterverbreitungspolitik, zivile Krisenreaktion in Drittstaaten, Zusammenarbeit in der auswärtigen Kulturpolitik, Zusammenarbeit in den Vereinten Nationen, unter anderem durch einen gemeinsamen Sitz der EU im Sicherheitsrat. Reformiert werden soll auch die Einwanderungspolitik der Union. Dazu sollen bestimmte Kompetenzen, die heute von der Union wahrgenommen werden, an die Nationalstaaten zurückgegeben werden. Dies gilt vorallem für den Bereich der Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung. Insbesondere sollen Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen, sowie Normen für die Verfahren zur Erteilung von Visa für einen langfristigen Aufenthalt, in der Zuständigkeit der einzelnen Staaten liegen. Nicht erwähnt wird, inwieweit diese Regelung nach den anstehenden Erweiterungen möglicherweise auch auf die persönliche Freizügigkeit Einfluss haben kann, die im Rahmen des Binnenmarktes gewährleistet wird. Für die folgenden Bereiche wird im Verfassungsentwurf entweder eine Beschränkung der EU-Kompetenzen oder zumindest keine Übertragung von weiteren Zuständigkeiten an die Union vorgesehen: Beschäftigungspolitik, Forschungsförderung, Fremdenverkehr, Gesundheitspolitik, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Umweltpolitik, Verbraucherschutz, sowie Beschränkungen bei der Wettbewerbspolitik. Ebenso abgelehnt wird die Erhebung einer EU-Steuer. Mit all diesen Regelungen soll eine effiziente, transparente und demokratische Union geschaffen werden, mit der die Bürger sich identifizieren können und deren Arbeitsweise, im Gegensatz zur momentanen Situation, für sie durchschaubar ist. Begeisterung haben die Vorschläge bei den Unionsparteien ausgelöst. Angela Merkel, die Vorsitzende der CDU, bezeichnete den Entwurf als Meilenstein in der Geschichte der europäischen Einigung. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (4.12.2001) hingegen ist die Rede von einem "Kompetenzkatalog [...] der im Tonfall und in der Sache von Misstrauen gegen Brüssel geprägt wird." Fest steht, dass im Fall der Umsetzung dieses Entwurfes die Form und Kompetenzen der Union festgelegt werden, ohne viel Raum für weitere Entwicklungen außerhalb dieser Verfassung zu lassen. Zu überlegen ist also in diesem Fall nicht, ob man gewisse Schritte gemeinsam unternehmen möchte, sondern wie das Endprodukt der europäischen Einigung aussehen soll. So ambitioniert auch ein derart präziser Entwurf für eine Verfassung beim heutigen Stand der Diskussion ist, so wenig visionär ist sein Inhalt. Die vorgeschlagenen Reformen würden in den meisten Punkten nicht zu einer Vertiefung der Integration führen. Allerdings liegt hier ein Entwurf vor, den zu diskutieren es sich lohnt, da konkrete Vorschläge unterbreitet werden. Die Unionsparteien haben damit ihre Karten auf den Tisch gelegt. Trotzdem sind in dem Entwurf auch Dinge vergessen worden, wie z.B. die Reform der Agrarpolitik, die für andere Mitgliedstaaten und auch für viele Beitrittsländer wichtig ist und lediglich in einem Nebensatz abgehandelt wird. Inwieweit die Vorschläge Eingang finden in die Debatte über die Zukunft Europas und die Arbeit des in Laeken geschaffenen Konventes beeinflussen, bleibt abzuwarten.
© Kathrin Joester, letzte Überarbeitung: April 2002. Die Verwendung von Inhalten ist für Ausbildungszwecke und nicht-kommerzielle Zwecke gestattet, vorausgesetzt, die Quelle wird angegeben. |