| Rede
im Original: "Reformen für Europas Zukunft" Leitantrag des CSU-Parteivorstands zum 65. CSU-Parteitag am 17./18. November 2001 in München |
| Einleitung Mit großer Sorge
sehen wir, dass das erfolgreiche europäische Einigungswerk mehr und
mehr in die Gefahr gerät, bei den Menschen an Zustimmung zu verlieren.
Längst sind die großen Leistungen der europäischen Einigung
wie offene Grenzen und großer Markt, Frieden und Wohlstand zu Selbstverständlichkeiten
geworden. In den Augen vieler sind die Entscheidungsvorgänge in Europa
nicht durchschaubar, greift die EU in immer mehr Lebensbereiche ein, kann
niemand konkret verantwortlich gemacht werden, tut die EU zu wenig Großes
und zu viel 1.
Die europäische Einigung konsequent fortführen Die europäische Idee zielt darauf ab, den Nationalismus der europäischen Nationen zu überwinden und die Völker auszusöhnen, eine europäische Friedens- und Wettbewerbsordnung zu schaffen und die Europäer in die Lage zu versetzen, weltpolitisch mit einer Stimme zu sprechen. Unsere Vorstellung von der Ordnung Europas beruht auf dem vom Christentum geprägten abendländischen Menschenbild, dessen säkulare Leistung die Menschenrechte sind. Die europäische
Einigung hat sich als das erfolgreichste politische Projekt in der Geschichte
unseres Kontinents erwiesen. Sie hat die Aussöhnung der Völker
nach Kriegen und Völkermord gebracht und die Grundlage für den
wirtschaftlichen Wohlstand gelegt. Diese Erfolgsgeschichte, die untrennbar
mit den Namen Schuman, Adenauer und de Gasperi, Helmut Kohl, Franz Josef
Strauß und Theo Waigel verbunden ist, muss bewahrt und fortgeschrieben
werden. In der europäischen Einigung liegt die große Chance,
die europäische Europa hat das ursprüngliche Ziel der Friedenssicherung durch ökonomische Integration weitgehend erreicht. Der Binnenmarkt war ein Projekt, das sich von selbst verstand. Nun muss Europa eine Antwort auf die Frage nach seiner künftigen politischen Gestalt geben. Zugleich wird es mit neuen Herausforderungen konfrontiert, von der Globalisierung der Wirtschaft über grenzüberschreitende Umweltprobleme, verstärkte Verantwortung bei der Friedenssicherung und Zuwanderungsdruck bis hin zu international organisierter Kriminalität. Diese Herausforderungen können nur noch gemeinsam bewältigt werden. 2.
Ziele und Grenzen der europäischen Integration bestimmen Mit einer Verdoppelung ihrer Mitglieder wird sich der Charakter der EU völlig verändern. Ihre Heterogenität wird insbesondere in wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Hinsicht erheblich zunehmen. Diese neue EU verlangt neue Antworten auf die Frage nach ihren Zielen, Interessen und Aufgaben sowie den dafür notwendigen Instrumenten und Institutionen. Die bisherige Methode Monnet" der immer weiteren Integration ohne Vorstellung über das Endziel des Prozesses ist an ihre Grenze gestoßen. Die Formel einer immer engeren Union der Völker Europas" wird den Herausforderungen einer langfristig absehbaren Union der 30 Mitglieder und über 500 Millionen Einwohner nicht mehr gerecht und bedroht zunehmend die gewachsene Vielfalt Europas. Deshalb muss diese Formel aus dem Vertrag gestrichen werden. Die EU muss mit Hilfe eines von den Mitgliedstaaten zu schließenden Verfassungsvertrags zu einer Struktur finden, die dem Bürger die Zuordnung politischer Verantwortung erlaubt, die Demokratie stärkt, effektive Aufgabenerfüllung ermöglicht und Eigenverantwortung und Vielfalt garantiert. Europa muss auch die Frage nach seinen Grenzen beantworten. Seine geografische Ausdehnung sollte sich an gemeinsamen Wertvorstellungen und geschichtlichen Erfahrungen ausrichten. Die geografische Ausdehnung darf jedoch die Integrationskraft Europas nicht überfordern. Eine Mitgliedschaft der Türkei in der EU ist für uns aus diesem Grund auf absehbare Zeit nicht vorstellbar. Deshalb war es ein Fehler, der Türkei zum jetzigen Zeitpunkt den Beitrittskandidatenstatus zu verleihen. Dies weckt Hoffnungen, die nicht erfüllt werden können. Die Christlich-Soziale Union legt allerdings Wert auf freundschaftliche Beziehungen zur Türkei und unterstützt alle Anstrengungen, dieses Land in seiner europäischen Orientierung zu stärken und eine Form der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit ihm zu finden, die eine ehrliche, realistische Perspektive für eine stabile Partnerschaft eröffnet. 3. Mit der Osterweiterung die Einheit Europas vollenden Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs und der Wiedervereinigung Deutschlands besteht erstmals die Chance, die unnatürliche Spaltung Europas zu überwinden und seine politische Einheit zu vollenden. Die Erweiterung der EU um Staaten aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa ist eine politische, wirtschaftliche und kulturelle Notwendigkeit, zu der es keine politische Alternative gibt. Sie bietet nach Überzeugung der Christlich-Sozialen Union die Chance zur langfristigen Garantie von Frieden, Freiheit und Wohlstand in ganz Europa und ist damit eine Investition in die Stabilität unseres Kontinents. Es liegt im gesamteuropäischen Interesse, das Wohlstandsgefälle zwischen West und Ost zu verringern. Die politischen und wirtschaftlichen Vorteile der Erweiterung für Deutschland und ganz Europa überwiegen die erkennbaren Risiken mittelfristig deutlich. Die Osterweiterung ist zugleich die wohl gewaltigste Herausforderung in der bisherigen Geschichte des europäischen Einigungsprozesses. Angesichts der enormen Unterschiede in der wirtschaftlichen Leistungskraft und in den Traditionen muss deshalb der Beitrittsprozess ebenso sorgfältig geplant wie organisiert werden. Die Wahrung von Demokratie und Menschenrechten, eine dem Wettbewerb gewachsene Marktwirtschaft und die Fähigkeit im Wettbewerb bestehen zu können, sind die Voraussetzungen für einen Beitritt der Reformstaaten Mittel-und Osteuropas. Dabei müssen auch die legitimen Anliegen der deutschen Heimatvertriebenen Beachtung finden. Die Christlich-Soziale Union tritt für eine konsequente Erweiterung ein. Jeder Kandidat hat es in der Hand, durch die Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen und die entsprechende Anpassung an die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der EU den Zeitpunkt des Beitritts selbst zu bestimmen. Politische Rabatte darf es im beiderseitigen Interesse nicht geben. Die voreilige Festlegung von Beitrittsterminen ist deshalb abzulehnen. Die EU selbst muss sich durch institutionelle Reformen und eine klare Aufgabenabgrenzung auf die Erweiterung vorbereiten. Die laufende Regierungskonferenz muss bereits erste Schritte in diese Richtung vereinbaren. Sie muss einen Einstieg in eine klare Kompetenzabgrenzung bringen und verbindlich Zielrichtung und Zeitplan der notwendigen Reformen festlegen. In einer weiteren Regierungskonferenz, die unverzüglich nach dem Gipfel von Nizza ihre Arbeit aufnehmen muss, hat die EU sicherzustellen, dass spätestens mit den ersten Beitritten auch eine neue Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten in Kraft treten kann. Außerdem muss die Agenda 2000 nachgebessert werden, da in der finanziellen Vorausschau die Osterweiterung, insbesondere im Bereich der Agrarpolitik, unterfinanziert ist, die Beitragslasten der Mitglieder weiterhin strukturelle Ungerechtigkeiten aufweisen und die für die Gemeinsame Agrarpolitik in einer erweiterten Union zielführende Kofinanzierung der Agrarausgaben nicht realisiert wurde. Die EU-Staaten müssen sich bewusst sein, dass angesichts des enormen Unterschieds in der wirtschaftlichen Leistungskraft zwischen der EU und den Beitrittskandidaten erheblich höhere Transferzahlungen an die Beitrittsländer auf sie zukommen werden und Vorkehrungen gegen negative Auswirkungen auf den Euro getroffen werden müssen. Um den Wert des Euro auch im Fall der Osterweiterung zu stabilisieren, kann der Beitritt dieser Länder zur Währungsunion erst erfolgen, wenn ein ausreichender Grad an Annäherung in der wirtschaftlichen Leistungskraft im Sinne realer Konvergenz erreicht ist. Die sehr unterschiedlichen Verhältnisse in den Beitrittsstaaten und in den derzeitigen Mitgliedstaaten machen differenzierte und flexible Übergangsregelungen in sensiblen Bereichen unvermeidlich. Das gilt insbesondere für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zur Vermeidungen von Arbeitsplatzverdrängung durch Gastarbeiter und Pendler sowie für die Dienstleistungsfreiheit, besonders im Handwerk. Die Öffnung der Märkte muss Zug um Zug mit der Geltung der EU-Standards in den Bereichen Soziales, Umwelt und fairer Wettbewerb erfolgen. Dabei muss auch der besonderen Situation der Grenzregionen, die von den Auswirkungen der Osterweiterung besonders nachhaltig betroffen sind, Rechnung getragen werden. Wie bei der Süderweiterung sollte die EU die Grenzregionen mit einem Aktionsprogramm bei der Bewältigung der erweiterungsbedingten Umstrukturierung unterstützen. Dazu gehören verbindliche finanzielle Zusagen genauso wie die erweiterte Möglichkeit, verstärkt eigene Mittel zur Investitionsförderung einsetzen zu können. 4. Unser Leitbild: Europa muss auch in Zukunft auf den Staaten aufbauen. Nationen und Regionen werden die zentralen Elemente der Identität Europas bleiben. Sie sind unverzichtbar für den erforderlichen gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Vermittlung der Akzeptanz europäischer Entscheidungen. Die Regionen spielen je nach der inneren Verfassung der Mitgliedstaaten zur Wahrung der gewachsenen Vielfalt und Bürgernähe und zur Selbstbehauptung im globalen Wettbewerb eine immer wichtigere Rolle. Deshalb müssen sie gestärkt werden. Europa muss geprägt sein von Eigenverantwortung, Wettbewerb, Vielfalt und einer klar definierten Aufgabenzuordnung. Die Entscheidung über die Verteilung der Aufgaben (Kompetenz-Kompetenz") zwischen europäischer und nationaler Ebene muss den Mitgliedstaaten als den Trägern der Union und Herren der Verträge verbleiben. Europa braucht eine klare Gewaltenteilung zwischen europäischer und mitgliedstaatlicher Ebene, die auf der Entscheidung der Mitgliedstaaten beruht und Raum für Wettbewerb und Entfaltung der Nationen und Regionen lässt. Die eindeutige Festlegung der Kompetenzen schafft auch für die Bürger Klarheit bei der Zuordnung demokratischer Verantwortlichkeit für politische Entscheidungen auf EU-Ebene. Nur wenn diese Grundvoraussetzung einer Demokratie auch in der EU gegeben ist und der einzelne die Möglichkeit hat, mit seinem Stimmzettel die EU-Entscheidungsträger wie im nationalen Rahmen zu bestätigen oder abzuwählen, wird er auch auf Dauer bereit sein, den weiteren europäischen Einigungsprozess mitzutragen. Die EU muss vor der Osterweiterung auf eine klarere und transparentere rechtliche Basis gestellt werden. Das auf mehrere Verträge verteilte primäre Gemeinschaftsrecht braucht ein Dach in Gestalt eines Verfassungsvertrags, in dem allgemeine und zentrale Aussagen über die Grundordnung der EU zusammengefasst werden. Dazu gehören die wesentlichen Aufgaben der Union in Form klar abgegrenzter Kompetenzen, die Achtung der Grundwerte Europas einschließlich der Grundrechte, das Subsidiaritätsprinzip sowie Bestimmungen über die Organe und Entscheidungsverfahren. Die Abgrenzung der Kompetenzen ist in wichtigen Vertragsbestimmungen präziser zu fassen. Dies gilt auch für Fragen der öffentlichen Daseinsvorsorge einschließlich der Beihilfevorschriften bei gemeinwohlorientierter Tätigkeit. In einem erheblich vergrößerten Europa muss sich die EU auf die Aufgaben beschränken, die nur gemeinschaftlich bewältigt werden können. Dazu gehören die Sicherung des Binnenmarktes, die Stabilität des Euro, die Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die Asyl- und Flüchtlingspolitik, die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, der grenzüberschreitende Umweltschutz und ein geschlossenes Auftreten in Fragen der globalen Wirtschaft. Für eine solche Neubestimmung der europäischen Aufgaben nach dem Subsidiaritätsprinzip sind Zuständigkeitsübertragungen auf die europäische Ebene ebenso notwendig wie Rückverlagerungen auf die Mitgliedstaaten. Auch die Generalermächtigungsklausel des Art. 308 EG-Vertrag muss gestrichen werden. Nicht jedes Problem in Europa ist eine Aufgabe für Europa. Die Formel von Erweiterung und Vertiefung wäre eine Lebenslüge, wenn die Vertiefung nicht in der Konzentration der Kompetenzen auf die nur europäisch zu lösenden Aufgaben bestünde. Auch in den Verfahren muss dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung getragen werden. Das gilt z. B. für den beim Europäischen Rat von Feira eingeleiteten Prozess der offenen Koordinierung". Dieses Verfahren muss auf die Fälle der ausschließlichen Kompetenz der EU begrenzt werden und darf nicht dazu führen, dass Mitgliedstaaten und Regionen zu Erfüllungsgehilfen bei der Verwirklichung von Aufgaben degradiert werden, für die die EU keine Kompetenz besitzt. Die Christlich-Soziale
Union will ein Europa als handlungsfähige Union der Staaten und Regionen.
Den europäischen Superstaat lehnen wir entschieden 5.
Effiziente und transparente Strukturen schaffen Struktur und Arbeitsweise der europäischen Organe entsprechen zu wenig den Grundsätzen von Demokratie, Subsidiarität, Öffentlichkeit und Nachvollziehbarkeit. Es ist dringend erforderlich, den Rat zu reformieren, das Europäische Parlament zu stärken und dem Grundsatz der Subsidiarität generelle Geltung zu verschaffen. Nur so kann dem Mangel an demokratischer Legitimation entgegengewirkt werden. Die demokratische Legitimation der EU ruht auf zwei Säulen. Sie gründet in den nationalen Parlamenten und in der von ihnen ausgeübten Kontrolle über die Regierungsvertreter im Rat sowie im Europäischen Parlament, das angesichts der Vielfalt der Völker, Sprachen und Nationen vor einer besonderen Aufgabe der Integration und Legitimation steht. Die Rechtsetzung muss auf der Zustimmung sowohl des Rates als Vertretung der Mitgliedstaaten als auch des Europäischen Parlaments als Vertretung der Völker beruhen. Rat und Europäisches Parlament sollten neben der Kommission ein Initiativrecht mindestens für die Änderung bestehenden Rechts erhalten. Der Grundsatz der gleichen Wahl macht es unabdingbar, dass das Europäische Parlament grundsätzlich proportional zur Bevölkerungszahl zusammengesetzt ist. Das schließt die Gewährung einer Mindestzahl von Grundmandaten für jeden Mitgliedstaat ein. Ein so reformiertes Europäisches Parlament sollte den Präsidenten der Kommission wählen können, den der Europäische Rat mit qualifizierter Mehrheit bestätigen muss. Darüber hinaus muss zur Verbesserung der demokratischen Legitimation in allen Fällen der Rechtsetzung, in denen der Rat mit Mehrheit entscheidet, das EP das Recht auf Mitentscheidung erhalten. Dazu gehört auch die Abschaffung der Unterscheidung von obligatorischen und nicht obligatorischen Ausgaben im EG-Haushalt. Die Leitungs- und Verwaltungsfunktionen, die heute im Rat und in der Kommission angesiedelt sind, sollten in einer einzigen europäischen Exekutive gebündelt werden, die dem Europäischen Parlament und dem Rat gegenüber politisch verantwortlich ist. Diese Aufgabe könnte einer reformierten Kommission übertragen werden. Der Rat muss auch in Zukunft als die Vertretung der Mitgliedstaaten eine besondere Rolle im Entscheidungsprozess der EU spielen. Zur Stärkung der demokratischen Legitimation muss die Bevölkerungszahl bei der Mehrheitsfindung im Rat besser berücksichtigt werden. Der Rat ist vielfach Ursache von mangelnder Transparenz und Bürokratie. Es ist deshalb notwendig, alle Entscheidungen in einem einzigen Rat zu bündeln, der ständig und in einer festen Zusammensetzung tagt. Die Mitwirkungsrechte der deutschen Länder im Rat sind zu wahren. Im Rahmen der Rechtsetzung muss der Ministerrat öffentlich tagen. Der Europäische Rat muss eine dauerhafte Repräsentation der Union sicherstellen. Unter der Voraussetzung einer jeweiligen klaren Kompetenzabgrenzung und einer Neuordnung der Stimmenwägung wird der weitere Übergang zu Mehrheitsabstimmungen im Rat befürwortet. Ausgenommen werden müssen Entscheidungen mit Verfassungscharakter wie Vertragsänderungen, Beitritte und Eigenmittelbeschlüsse. Auch alle Regelungen, die wesentliche, zusätzliche finanzielle Transferleistungen, insbesondere in der Finanz- oder Sozialpolitik, begründen könnten, müssen in der Einstimmigkeit verbleiben. In einer Europäischen Union mit über 20 Mitgliedern kann es notwendig werden, dass einzelne Mitgliedstaaten zeitweise mit der Integration weiter vorangehen als andere. Jedes Land, das die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt, muss mitmachen dürfen. Kein Land, das sich nicht beteiligt, darf andere daran hindern, voranzugehen. Eine verstärkte Zusammenarbeit muss vor allem in der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik möglich sein. Sie darf aber nicht dazu beitragen, den nötigen grundlegenden Umbau der EU auf die lange Bank zu schieben, die Kompetenzen der EU zu erweitern oder eine neuerliche Spaltung innerhalb Europas herbeizuführen. 6.
Europapolitik stärker auf nationaler und regionaler Ebene verankern Das europäische Haus kann nicht über die Köpfe der Bürger hinweg gebaut werden. Deshalb ist eine breite öffentliche Diskussion über wichtige Fragen der Europapolitik notwendig, die sich auch mit den Sorgen und Ängsten der Menschen auseinandersetzt. Die Mitgliedstaaten
tragen eine besondere Verantwortung für die EU. Europäische Vorgaben
prägen umgekehrt in großem Umfang innerstaatliches Handeln. Deshalb
ist es notwendig, dass die europäische Politik auch auf nationaler
und regionaler Ebene legitimiert wird. Aus der herausgehobenen Rolle der
Mitgliedstaaten ergibt sich eine besondere Verantwortung des Deutschen Bundestags
für die Europapolitik. Die demokratische Legitimierung europäischer
Entscheidungen macht es notwendig, den Deutschen Bundestag verstärkt
zum Forum und Zentrum der öffentlichen Diskussion europäischer
Entscheidungen zu machen. Dem Deutschen Bundestag muss neben dem Bundesrat
bei grundlegenden Richtungsentscheidungen im Rahmen der europäischen
Rechtsetzung gegenüber der Bundesregierung ein maßgebliches Auch der Bayerische Landtag hat Mitwirkungs- und Kontrollbefugnisse gegenüber der Staatsregierung, soweit diese europapolitisch tätig wird. Dies gilt sowohl in Bezug auf den Bundesrat als auch im Hinblick auf den Ausschuss der Regionen. Angesichts der erheblichen Auswirkungen der Europapolitik auf die Landesebene ist es notwendig, dass sich auch der Bayerische Landtag laufend mit den Auswirkungen dieser Politik auf Bayern befasst, um die eigenen Handlungsmöglichkeiten zu sichern. 7. Grundrechtecharta
verdeutlicht europäische Wertegemeinschaft Die Charta der Grundrechte der EU fasst die auf Ebene der Union den Bürgern gegenüber den Organen und Einrichtungen der EU zustehenden Grundrechte zusammen und macht sie dadurch sichtbar. Sie umfasst die gemeinsamen Werte der Völker Europas und stellt die politische Ordnung der Wirtschafts-und Rechtsgemeinschaft der EU auf die Grundlage einer umfassenden Werteordnung. Sie macht deutlich, dass die EU auch eine Wertegemeinschaft ist. Angesichts der unterschiedlichen Grundrechtstraditionen der Mitgliedstaaten stellt die Charta der Grundrechte eine bedeutende politische Leistung dar, die maßgeblich auf den Einsatz des Vorsitzenden des Konvents, Bundespräsident a.D. Roman Herzog, zurückgeht. Bei einer möglichen späteren Integration der Charta in die Verträge dürfen aber grundsätzlich nur solche Inhalte aufgenommen werden, die sich auf die Kompetenzen der EU beziehen und auch als verbindliches Vertragsrecht akzeptiert werden könnten. Zu Beginn der Präambel sollte auf die christlich-humanistischen Grundlagen der Werteordnung Europas hingewiesen werden. Angesichts der schrecklichen Erfahrungen des 20. Jahrhunderts halten wir die Aufnahme eines Rechts auf Heimat und auf Schutz vor Vertreibung in die Charta für notwendig. Reine politische Zielbestimmungen wecken beim Bürger falsche Erwartungen und werden daher abgelehnt. Im Bereich der sozialen Rechte fehlt eine klare Linie, wann es sich um sogenannte Grundsätze und wann um Abwehrrechte oder Teilhabe- oder Schutzrechte oder gar um Grundlagen für Leistungsansprüche handelt. Die Überfrachtung der Charta mit Detailregelungen sollte korrigiert und der Schutzbereich sollte auf Unionsbürger begrenzt werden. Die Aussage zur Daseinsvorsorge, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, ist in einer Grundrechtecharta fehl am Platz. Eine Reihe von Grundrechten betrifft Aufgaben, die nicht in die Kompetenz der EU fallen. Die Grundrechtecharta darf erst dann Teil des Vertragswerkes werden, wenn ihre Mängel beseitigt sind und gleichzeitig die Kompetenzen zwischen EU und Mitgliedstaaten vertraglich neu geregelt werden. Auch eine feierliche Erklärung der Grundrechtecharta kann keinerlei rechtliche Verbindlichkeit für die EU-Organe und die Mitgliedstaaten entfalten. 8. Europäische Solidarität neu gestalten Die Finanzierung der EU muss auch in Zukunft neben Zöllen und Agrarabschöpfungen auf den Beitragsleistungen der Mitgliedstaaten beruhen. Wir lehnen europäische Steuern ab. Die Beitragsleistungen müssen der wirtschaftlichen Leistungskraft entsprechen. Notwendig ist eine Reform des EU-Finanzierungssystems in der Weise, dass die Mehrwertsteuer-Eigenmittel-quelle entfällt und Bruttobeiträge der Mitgliedstaaten nur noch entsprechend dem wirtschaftlichen Wohlstand - gemessen als BIP in Kaufkraftstandards -erfolgen. Außerdem ist ein Korrekturmechanismus für überhöhte Nettozahlungen bzw. -empfänge erforderlich. Die europäische Solidarität, die derzeit vor allem durch Umverteilung über die Struktur- und den Kohäsionsfonds sowie die zahllosen Einzelförderprogramme verwirklicht wird, ist ein wichtiges und notwendiges Element des europäischen Einigungsprozesses. Die bisherige Politik des goldenen Zügels", welche die finanzielle Förderung an weitreichende inhaltliche Vorgaben zu knüpfen sucht, führt aber zu einem Übermaß an bürokratischem Aufwand, zu Eingriffen in die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten bzw. Regionen und ist betrugsanfällig. Es muss verstärkt über Wege nachgedacht werden, die erforderliche Solidarität auch ohne weitgehende inhaltliche Vorgaben im Rahmen der Strukturfonds zu verwirklichen. Dies könnte in Form allgemeiner Transferzahlungen aus einem Solidaritätsfonds" geschehen, die nur in den investiven Bereich fließen und nur an schwächere Mitgliedstaaten und Regionen geleistet werden dürfen. Dabei ist sicherzustellen, dass die begünstigten Länder ihre eigenen.- 15 -Investitionshaushalte nicht in entsprechendem Umfang kürzen. Mittelfristig könnte damit das System der gegenwärtigen Struktur- und Kohäsionspolitik ersetzt werden. 9. Für eine gemeinschaftliche Außen- und Verteidigungspolitik
sorgen Die Unfähigkeit der EU, Konflikte in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft einzudämmen und zu lösen, ist in Bosnien und im Kosovo deutlich geworden. Deshalb braucht die EU dringend eine gemeinschaftliche Außen-, Sicherheits-und Verteidigungspolitik. Dazu gehören mittelfristig die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Armee sowie eine gemeinsame Rüstungspolitik. Ein wichtiger Schritt hierzu ist der Aufbau einer europäischen Krisenreaktionsstreitmacht. Notwendig sind auch die vollständige Überführung der Westeuropäischen Union (WEU) in die EU sowie eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen dem Hohen Vertreter für die gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik und dem für Außenpolitik zuständigen EU-Kommissar. Auf Dauer sind beide Funktionen in einer Person zusammenzuführen. Die parlamentarische Kontrolle und Begleitung der Aufgaben der WEU muss Aufgabe des Europäischen Parlaments sein. Entscheidungen über den Einsatz von nationalen Streitkräften müssen in der alleinigen Zuständigkeit der nationalen Parlamente verbleiben. Eine eigenständige europäische Verteidigung muss den europäischen Pfeiler der NATO bilden. Sie darf die überragende Bedeutung der Atlantischen Allianz nicht in Frage stellen. Die institutionelle Zusammenarbeit zwischen EU und NATO muss vertieft werden. 10. Der Wettbewerb der Volkswirtschaften
fördert Wachstum Mit der Schaffung des Binnenmarkts und der Währungsunion wurde die wirtschaftliche Integration der EU zu einem Abschluss gebracht. Der Euro führt zu einem verstärkten und direkteren Wettbewerb sowie einer Beschleunigung des Strukturwandels. Im Wettbewerb stehen nicht nur Unternehmen und Arbeitnehmer, sondern auch die Politik. Der Wettbewerb der nationalen Steuer-, Sozial- und sonstigen Regulierungssysteme setzt innovative Kräfte frei und trägt damit wesentlich zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften bei. Diese positiven Auswirkungen des Wettbewerbs dürfen nicht durch europäischen Dirigismus und Zentralismus unterlaufen werden. Der Euro wird für Arbeitnehmer, Rentner, Sparer und die Wirtschaft nur ein Erfolg, wenn er stabil bleibt. Nur stabiles Geld erhält den Wert von Arbeitseinkommen, Renten und Ersparnissen und ist zugleich bedeutende Voraussetzung für Investitionen und Beschäftigung. Daher ist es überragend wichtig, die eindeutige Stabilitätsorientierung des Euro sowie die Glaubwürdigkeit des Stabilitätspaktes und seiner Sanktionen zu erhalten. Die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank darf nicht politisch ausgehöhlt werden. Um die Vorteile der Wirtschafts- und Währungsunion für Wirtschaft und Verbraucher nutzen zu können und das Vertrauen der internationalen Märkte in den Euro zu festigen, sind neben nachhaltiger finanz- und tarifpolitischer Disziplin echte strukturelle Reformen in den Mitgliedstaaten mit dem Ziel einer Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit zwingend erforderlich. Ein starker Euro liegt im Interesse Europas. Die Deregulierung und Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts gerade auch im Binnenmarkt muss vorangebracht werden. Transferzahlungen oder eine Lockerung der Geldpolitik zum Ausgleich verfehlter nationaler Politiken darf es nicht geben. Die im Vertrag von Amsterdam vorgesehene Europäische Beschäftigungsstrategie soll eine sinnvolle Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten ermöglichen, darf aber deren vorrangige Kompetenz für die Arbeitsmarktpolitik keinesfalls in Frage stellen. Für die Ausgestaltung und Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme müssen die Mitgliedstaaten zuständig bleiben. Sozialpolitik fußt in besonderer Weise auf der Solidarität in den Mitgliedstaaten und ist Teil des Wettbewerbs der Gesellschaften. Der Kohäsionsgedanke findet dort seine Grenze, wo er die Steigerung der Wohlfahrt durch Wettbewerb behindert. Eine Harmonisierung der Sozialversicherungssysteme ist abzulehnen, weil sie die schwächeren EU-Mitgliedstaaten überfordern und zur Notwendigkeit hoher Transferzahlungen führen würde. Die EU-Sozialpolitik muss neben der Sicherung sozialer Mindeststandards auf die Erleichterung grenzüberschreitenden Tätigwerdens von Unternehmen und Arbeitnehmern gerichtet sein. 11. Die gemeinsame Agrarpolitik
reformieren Mit der gemeinsamen Agrarpolitik wurden die nationalen Agrarmarktordnungen seit Beginn der EWG vergemeinschaftet. Trotz Korrekturen in der Vergangenheit besteht bei der gemeinsamen Agrarpolitik nach wie vor ein erheblicher Reformbedarf. Insbesondere gilt dies für die direkten Einkommensbeihilfen, für die gerade auch im Hinblick auf die Osterweiterung eine nationale Kofinanzierung eingeführt werden muss. Deshalb muss die EU ihre Agrarpolitik noch vor der Osterweiterung anpassen. Nach Auffassung der Christlich-Sozialen Union soll Aufgabe der EU künftig nur noch die Regelung der Agrarmarkt- und -preispolitik sein. Bei der Agrarstrukturpolitik und den ergänzenden Einkommenshilfen muss sich die EU künftig auf eine bloße Rahmenrechtsetzung beschränken, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und Mitgliedstaaten und Regionen maßgeschneiderte Politiken zu ermöglichen, die regionale Schwächen ausgleichen und Stärken wirkungsvoll zur Geltung bringen. Modell muss eine europäische Landwirtschaft mit leistungsfähigen bäuerlich-mittelständischen Strukturen sein, die eine in ökologischer, ökonomischer und sozialer Sicht nachhaltige Landbewirtschaftung sichert. Das europäische Agrarmodell beinhaltet eine Landwirtschaft, die mehrere Aufgaben erfüllt, d. h. neben der Erzeugung von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen die Kulturlandschaft und die natürlichen Lebensgrundlagen erhält und einen Beitrag zur Stabilität des ländlichen Raumes leistet. Über einen stärker dezentralen Ansatz kann die Betrugsanfälligkeit verringert, die Qualität der Beihilfenkontrolle verbessert, eine volkswirtschaftlich sinnvolle Allokation knapper öffentlicher Finanzressourcen gewährleistet, die deutsche Nettozahlerposition verringert und die Übereinstimmung mit WTO-Regeln erleichtert werden. Eine Kofinanzierung der direkten Einkommensbeihilfen als Einstieg in eine Dezentralisierung bleibt auch nach der Nichtdurchsetzung dieser Forderung im Rahmen der Agenda 2000 auf der Tagesordnung. 12.
Deutschland muss seine berechtigten Interessen wahrnehmen: Die Europäische Union ist ein vertraglicher Zusammenschluss von Staaten, die diejenigen Aufgaben, die sie nicht mehr selbst erfüllen können, auf die europäische Ebene zur gemeinsamen Erledigung übertragen haben. Gerade für Deutschland als Land in der Mitte Europas mit den meisten Einwohnern, der größten Wirtschaft und den meisten Nachbarn sind die Friedensordnung, die Rechtsgemeinschaft und der Binnenmarkt der EU von überragender Bedeutung. Erstmals lebt Deutschland mit allen seinen Nachbarn in Eintracht. Gleichwohl werden die berechtigten eigenen nationalen Interessen durch die europäische Einigung nicht obsolet. Zu den Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland gehört die Gliederung in Länder mit eigener Staatsqualität und das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen. Beide müssen auch in einer Europäischen Union als Elemente lebenskräftiger Vielfalt und bürgernaher Demokratie mit den notwendigen Kompetenzen erhalten bleiben. Dies gilt auch für die Aufgaben der Daseinsvorsorge. Das demokratische Prinzip der staatsbürgerlichen Gleichheit gebietet es, dass die Sitze Deutschlands im Europäischen Parlament und im Ausschuss der Regionen seinem Anteil an den Unionsbürgern entsprechen. Auch im Rat muss dieser Grundsatz bei der Stimmengewichtung berücksichtigt werden. Darüber hinaus müssen alle Anstrengungen unternommen werden, damit deutsche Kandidaten bei der Besetzung von Spitzenpositionen in der. EU-Kommission angemessen berücksichtigt werden. Deutschland trägt nach wie vor über 50 Prozent der Nettozahlungen zum Haushalt der EU bei. Im Interesse der dauerhaften Akzeptanz der EU bei den Bürgern ist es notwendig, dass die EU zu einer gerechten finanziellen Lastenteilung kommt, die sich in erster Linie am Anteil eines Mitgliedstaates an der gesamten Wirtschaftsleistung der EU-Staaten orientiert. Auf diese Wiese könnte die übermäßige Nettozahlerposition Deutschlands abgebaut werden. Von Vertrags wegen sind die Sprachen der Mitgliedstaaten sowohl Amtssprachen als auch Arbeitssprachen der Organe der EU. In der Praxis haben sich aber Französisch und Englisch als Arbeitssprachen herausgebildet, während das Deutsche mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt wird. Angesichts der Tatsache, dass das Deutsche innerhalb der EU die am meisten gesprochene Muttersprache ist, muss alles getan werden, damit es auch als Arbeitssprache in den Organen in entsprechendem Umfang verwendet wird.
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